Richter

SMS-süchtige Richterin?

76695_web_R_by_Paul-Georg Meister_pixelio.deDie Nutzung der neuen Medien hat ein ernormes Suchtpotential. Das ist schon länger bekannt. Heise Online berichtet 2004 bereits:

Immer mehr Menschen in Deutschland sind […] einer krankhaften SMS-Sucht verfallen. Der Psychotherapeut und Buchautor Andreas Herter aus Hannover schätzt die Zahl der Menschen, die zwanghaft Handy-Kurzmitteilungen verschicken und empfangen, auf 380.000.

Seit dieser Zeit hat sich das wohl eher nicht gebessert. Im Gegenteil. Jetzt simsen nicht nur pubertierende Schüler im Unterricht, sondern neuerdings wird auch auf der Richterbank gedaddelt – während laufender Hauptverhandlung.

Aus der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshof Nr. 059/2015 vom 15.04.2015:

Nach dem Revisionsvortrag hatten die Angeklagten in der Hauptverhandlung eine besitzende Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, da diese während der Vernehmung eines Zeugen über einen Zeitraum von 10 Minuten mehrfach ihr Mobiltelefon bedient habe. Die abgelehnte Richterin räumte die Nutzung ihres Mobiltelefons „als Arbeitsmittel“ ein, gab aber an, nur zwei Kurzmitteilungen versandt zu haben; einen zuvor eingegangen Anruf habe sie nicht angenommen. Die Befangenheitsgesuche richteten sich außerdem gegen den Vorsitzenden Richter, der das Verhalten der Beisitzerin bemerkt, aber nicht unterbunden habe. Das Landgericht hatte die Gesuche als unbegründet zurückgewiesen; insbesondere sei die beisitzende Richterin durch die Bedienung des Mobiltelefons nicht wesentlich in ihrer Aufmerksamkeit eingeschränkt gewesen.

Die Entscheidung – in dieser Sache findet der Hauptverhandlungstermin am 17. Juni 2015 statt – wird in Schülerkreisen mit Spannung erwartet. Das Ergbnis ist allerdings vorhersehbar.

Bei Heise heißt es weiter:

Viele Patienten seien auch am Arbeitsplatz auffällig geworden. Bei den Erwachsenen seien häufig allein stehende und einsame Menschen oder so genannte „soziale Absteiger“ betroffen, sagte Herter.

Ich denke, selbst nach einer für die Richterin günstigen Entscheidung wird die Karriere der Richterin am Landgericht Frankfurt am Main eher nicht steil nach oben zeigen.

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Bild: © Paul-Georg Meister / pixelio.de

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Die Karriere einer Staatsanwältin

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofes verbreitete in der Pressemeldung Nr. 053/2015 vom 09.04.2015 die Optimierung der Frauenquote beim BGH:

Drei neue Richterinnen am Bundesgerichtshof

Das sei ihnen gegönnt.

Bemerkenswert finde ich diese Information (Hervorhebungen durch mich):

Richterin am Bundesgerichtshof Wimmer ist 45 Jahre alt. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1996 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Dort war sie zunächst bei der Staatsanwaltschaft Landshut und im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig, wo sie im März 1999 zur Regierungsrätin im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt wurde. Im September 1999 erfolgte ihre Ernennung zur Richterin am Landgericht Landshut. Im November 2005 kehrte sie als Gruppenleiterin zur Staatsanwaltschaft Landshut zurück. Von Mai 2008 an war Frau Wimmer – anfänglich im Abordnungsverhältnis – bei der Generalstaatsanwaltschaft München tätig, wo sie im Juni 2008 zur Oberstaatsanwältin befördert wurde. Seit März 2011 leitete sie bei der Staatsanwaltschaft München I wirtschafts- bzw. korruptionsstrafrechtliche Abteilungen.

Und für welches Rechtsgebiet ist die für das Richteramt befähigte erfahrene Strafjuristin vorgesehen? Richtig, fürs Zivilrecht:

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Wimmer dem schwerpunktmäßig für das Werkvertrags-, Handelsvertreter- und Zwangsvollstreckungsrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen.

Ich gratuliere!

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Wegweisendes Grundsatzurteil für alle Fahrradfahrer

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 17.11.2014 einen wegweisenden Beschluß (11 ZB 14.1755) gefaßt, der unser aller Leben in Zukunft entscheidend verändern wird:

Das Sitzen auf einem rollenden Fahrrad stellt ein Führen dieses Fahrrads dar, weil ein rollendes Fahrrad mit einer darauf sitzenden Person offensichtlich des Führens bedarf. Dies gelte unabhängig davon, ob die Bewegungsenergie nur aus der Schwerkraft beim Befahren einer Gefällstrecke gezogen werde.

Weißte Bescheid!

Für die, die es nicht glauben möchten, daß hochqualifizierte Juristen ihr Arbeitsleben mit so einem Mist vertrödeln müssen: Hier gibt es den Beschluß im Volltext.

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Meditationsempfehlung für den Staatsanwalt

702736_web_R_by_Uwe Wagschal_pixelio.deEine unterhaltsame und kurzweilige Beweisaufnahme stand auf dem Programm, an der ich als Zeugenbeistand teilnehmen durfte. Von Anfang an war eine elektrisierende Atmosphäre im Saal zu verspüren, die ihre beiden Pole auf den Verteidigerbänken einerseits und bei den beiden Staatsanwälten andererseits hatte.

Es begann damit, daß der Herr Staatsanwalt lauthals einen der Angeklagten rügte. Er hatte den Vorsitzenden nicht mit seinem Titel, sondern mit seinem Nachnamen angesprochen. In den Augen des Herrn Staatsanwalts wohl ein Sakrileg und aus seiner Sicht ein Fall der Nothilfe für den hilflos der Respektlosigkeit ausgesetzten, bedauernswerten Vorsitzenden.

Anschließend wurde ausführlich diskutiert, welche Rechte ein Herr Staatsanwalt hat, wenn er die Ansicht vertritt, daß es in der Hauptverhandlung drunter und drüber geht. Das Ergebnis: Ja, er darf – Ziffer 128 RiStBV. Ob die höfliche(!) Anrede eines Vorsitzenden mit seinem Namen allerdings ein Einschreiten des schneidigen Herrn von der Kavallerie bedarf, ist keine Geschmackssache.

Nun, die Spannung stieg, wechselseitige Rügen bei der Befragung, turbulente Stimmung und verbale, aber lautstarke Auseinandersetzungen. Ich saß mit meinem Mandanten zwischen den Fronten in der ersten Reihe; wir schauten mal nach links, mal nach rechts und hatten gute Unterhaltung (und schon wieder kein Popcorn dabei). Bis dem Vorsitzenden der Kragen platzte und, um die Streithähne durch eine Zwangspause wieder auf Normaltemperatur zu bringen, die Unterbrechung für 10 Minuten anordnete.

Von der Verteidigerbank kam der Vorschlag in Richtung des Herrn Staatsanwalts:

Mach Yoga!

Was sofort zu einem #Aufschrei führte – der Herr Staatsanwalt forderte den Vorsitzenden auf, diese Aufforderung zu protokollieren:

Der hat mich geduzt! Der hat „Mach Yoga!“ zu mir gesagt! Ich will, daß das protokolliert wird!

Protokolliert wurde nichts, weil sich irgendwie kein Zeuge gefunden hatte, der – außer dem Adressaten – diese Ungeheuerlichkeit gehört haben will. (Ich auch nicht, man hat mir nur davon berichtet.)

Ein jeder blamiert sich so gut er kann. Aber so sind manche Menschen eben: Im Schlußvortrag vor voll besetzter Galerie mit großer Selbstverständlichkeit einen Nazivergleich zu einer Verteidigungsstrategie ziehen, aber dann „Rabääh!“ schreien, wenn ein freundlicher und hilfsbereiter Verteidiger eine im Grunde nützliche Empfehlung ausspricht.

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Bild: © Uwe Wagschal / pixelio.de

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Neulich, in der Gerichtskantine

692219_web_R_by_kai Stachowiak_pixelio.deIch war zu früh beim Gericht, deswegen habe ich mich für die Wartezeit in die Kantine (heißt jetzt: Cafeteria) gesetzt und schon mal den Rechner startklar gemacht.

Auch der Vorsitzende hat die Zeit bis zum Termin für ein (mäßig) koffeinhaltiges Warmgetränk (sic!) genutzt. Beim Rausgehen kam er an meinem Tisch vorbei:

Na, schreiben Sie wieder was im Internet? Aaaalso, ich lese Ihre Artikel ja gar nicht. Aber was Sie da immer über unsere Verfahren berichten …

Richter sind schlechte Lügner. Ganz schlechte. ;-)

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Bild: © kai Stachowiak / pixelio.de

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Telefonanruf des Vorsitzenden einer Wurst

wurstscheibeGestern Vormittag erreichte mich die Benachrichtigung über den Anruf eines Vorsitzenden Richters einer kleinen Strafkammer bei einem großen deutschen Landgericht.

Es ist der Klassiker passiert: Eine Urkunde sollte per Fax ans Gericht geschickt werden. Das Anschreiben ist raus, die Anlage wurde vergessen.

Herr Richter Rumpelstilz(*) bittet um ein Fax. Zu dem Antrag auf Terminverschiebung mit Ihrem AZ 339/13CA02 wurde der Antrag gesendet, das Attest wurde nicht als Anhang mitgefaxt. Bitte nachholen. Einen Ansprechpartner konnte er nicht nennen, das sei ihm auch „Wurst“.

Manchmal tun mir die Mitarbeiterinnen echt Leid, wenn sie mit so einem Grobzeug telefonieren müssen. Unsere Mandanten haben mehr Respekt vor unseren Assistentinnen.

update/Ehrenrettung:
Obwohl das Attest eigentlich keine „genügende“ Entschuldigung lieferte, gab der Richter dem Antrag statt. (Ob er wohl heimlich hier mitgelesen hat? ;-) )

(*) Nur knapp konnte ich der Versuchung widerstehen, seinen echten Namen hier mitzuteilen.

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Opportun in die Verjährung

Meinem Mandanten wurde eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Laut Anklage soll er gemeinsam mit einem Mitangeklagten am 14.02.2010 einen anderen mit einer Bierflasche körperlich mißhandelt haben.

Beide Beschuldigte haben zur Sache nicht ausgesagt, sondern sich durch Schweigen verteidigt. Auch schon im Ermittlungsverfahren, nachdem sie zwei Tage nach dem Vorfall von Zeugen angeblich wiedererkannt wurden. Einfach mal nichts gesagt, außer ihren Namen.

Bei den beiden Gerichtsterminen waren alle Beteiligten anwesend. Nur der Geschädigte erschien nicht. Zweimal nicht. Seit dem 03.02.2012 dümpelte das Verfahren also vor sich hin. Nun habe ich dann nochmal vorsichtig beim Gericht nachgefragt, was denn los sei. Drei Tage später bekam ich die folgende Antwort:

Opportunitätsprinzip

Also als Verteidiger bin ich ja nun der allerletzte, der gegen diese Art des Totmachens einer Akte nichtsetwas einzuwenden habe. Aber das mit dem Legalitätsprinzip und der Pflicht der Justiz, Straftaten zu verfolgen, habe ich in der Juristenschule noch anders gelernt.

Nun, dann warte ich eben noch ein Weilchen, bis ich dann beantragen kann, das Verfahren wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung einzustellen.

Übungsfrage an die versammelten Jurastudenten: Wann hätte mein Antrag Aussicht auf Erfolg?

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Herr Fischer und die Todesstrafe

Literaturhinweis, insbesondere für die Jurastudenten, die kürzlich zur Frage der Todesstrafe ihre erbärmliche Meinung in die Formulare der Meinungsforscher eintrugen:

Allzu lange ist es nicht her, seit in Europa die Todesstrafe verschwand. Die Diskussion darüber hält bis heute an. Über das Leben und den Tod, die Schuld und die Zeit.

VRiBGH Fischer auf Zeit-Online

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Hitlergruß in Köln nicht strafbar?

Aus den Gründen eines amtgerichtlichen Urteils zum Thema „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“

Nach der durchgeführten Beweisaufnahme gingen Staatsanwaltschaft und Gericht nicht mehr von dem zuvor ebenfalls angeklagtem Vorwurf aus, dass die Angeklagte durch Zeigen des Hiltergrußes sich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht habe. Es sei nicht auszuschließen, dass die Angeklagte den Hitlergruß rein als Provokation und Beleidigung gegenüber den Polizeibeamten gezeigt habe. Die für die Erfüllung des Tatbestandes des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB notwendige subjektive Identifikation mit dem ideologischen Gedankengut des Nationalsozialismus konnte nicht festgestellt werden.

Amtsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2015 – 523 Ds 704/14, im Zusammenhang mit der Teilnahme an der „HoGeSa-Kundgebung“ im Oktober 2014.

Ja, ne, is klar. Die wollte nur spielen.

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3. Februar 1945: Bombenwetter in Berlin

Russland, Kessel TscherkassyGegen halb elf begann vor exakt 70 Jahren – am 3. Februar 1945 um 10:27 Uhr – die Umbenennung der Berliner Bezirke durch die United States Army Air Forces. Nach dieser Operation „Thunderclap“ war die Rede von Klamottenburg, Stehtnix und Trichterfelde.

Die Amis haben auch Platz gemacht für das später gebaute Sony-Center. Ganz in der Nähe hatte ein gewisser Herr Roland Freisler sein Büro. Freisler war einer der Massenmörder der Nazis – und im Nebenberuf seinerzeit auch Richter. In diesen Eigenschaften, nämlich seit dem 20. August 1942, war er Präsi des Volksgerichtshofes.

Ab diesem Datum wurden durch den von Freisler geführten Ersten Senat des „Gerichts“ mehr als 2.600 Todesurteile gefällt. Das sind 90 „Justizmorde“ in jedem einzelnen der 29 Monate, in dem Freisler hingerichtet hat. Oder rund gerechnet: Vier bis Fünf solcher Entscheidungen arbeitstäglich bei einer Fünftagewoche. Oder noch deutlicher: Alle anderhalb Stunden (bei einem Achtstundentag) so ein Urteil, das Grundlage für eine dann meist ebenso kurzfristige Hinrichtung war.

Daß dann einer der amerikanischen Regentropfen des 03.02.1945 diesem Karrierejuristen final auf den Kopf gefallen ist, als er um sein eigenes Leben bangend unterwegs war zum Luftschutzkeller des Volksgerichtshofs in der Bellevuestraße 15, ist – bei allem Respekt vor den Inhalten des Art. 1 GG – meiner Ansicht nach kein Anlaß für übertriebene Trauer.

Anm.:
Danke an die aufmerksamen Leser, die mich auf den einen oder anderen (Rechen-)Fehler in diesem Beitrag hingewiesen haben.

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Bild: wikipedia.org

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