Richter

Terminsplanung für Fortgeschrittene

Liebe Richter,

es ist eigentlich ganz einfach, diese lästigen Terminsverlegungsanträge der Verteidiger zu vermeiden. Schauen Sie mal, wie das eine Ihrer Kolleginnen macht:

Keine Zeitverschwendung. Kein Zirkus. Effektiv. Kostengünstig.

Man muß es nur wollen.

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Tick, tack, Du Primat, Recht kommt langsam und hart!

Tipp, tipp, tipp, klack – wer tippt so spät in der Nacht?
Staatsanwältin Machete hat Anklage gemacht!

Volljuristen fisten Dich bei Tisch, verziehen keine Miene
und richten über Dich mit Frikadelle in Kantine.

Mitlesen kann man hier.

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Persönlichkeitsverändung durch den Justizdienst

Ein befreundeter Kollege bittet uns um unsere Hilfe. Er verteidigt einen Mandanten vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sein Kanzleisitz liegt in Sachsen. Er beantragt Akteneinsicht. Und bekommt vom Amtsgericht dieses Fax zurück:

Vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen mit diesem Amtsgericht melde ich erhebliche Zweifel an, daß es sich dabei um ein Versehen handelt und die Geschäftsstelle schlicht übersehen hat, daß es sich um einen auswärtigen Verteidiger handelt.

Was geht in den Köpfen dieser Justiziellen vor? Was hat der Justizdienst aus den sicher ehemals noch normalen Menschen gemacht, die meinen, so ein arrogantes Zeug raushauen zu müssen, vermutlich nur deswegen, weil sie ihre eigene Arbeit ankotzt.

Zum gleichen Thema: „Akteneinsicht durch Verteidiger und das Verhalten der Berliner Justiz“ paßt auch dieser Blogbeitrag ganz gut.

Ich bin dem Schicksal sehr dankbar, daß ich nicht unter solchen armseligen Verhältnissen in der Justiz arbeiten muß, sondern einen Beruf habe, der immer wieder für gute Laune sorgt. Und der es genau deswegen auch ermöglicht, respektvoll und hilfsbereit mit den Kollegen umzugehen.

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Die Notebookbestellung des Richters

Wenn im Amtsgericht Tiergarten ein Richter eine computergestützte Beweisaufnahme organisieren will, bedarf das der Vorbereitung.

Deswegen erläßt der Richter zunächst den Eröffnungsbeschluß, mit dem die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Dann gibt er – mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung – eine nicht zu übersehende Anweisung an die Geschäftsstelle:

Das hat problemlos funktioniert. Die zuverlässige Mitarbeiterin führt die Anweisung aus:

Dieser Bestellschein wurde ausgedruckt und per Aktentransportwagen ein paar Tage später über die Flure zu den Nerds der Gerichts-IT verfrachtet.

Zum Termin schleppte ein Wachtmeister das gerichtseigene, einige Kilo schwere Notebook in den Gerichtssaal. Daß die HighTechnik dann doch nicht genutzt wurd, weil der Richter sich lieber auf die Zeugenaussagen der Polizeibeamten verließ, ist eine andere Geschichte, die auch schnell erzählt ist.

Nachdem ich den Auftrag für die Verteidigung in der Berufungsinstanz bekommen habe und das Video anschauen konnte, kann ich sagen:

Es wäre besser gewesen, wenn der kurz vor der Pensionierung stehende Richter sich die Mühe gemacht und die Videoaufzeichnung auf dem Laptop angesehen hätte. Dann wäre ihm aufgefallen, daß das, was ihm die drei Zeugen erzählt haben, mit dem Filmchen nicht in Einklang zu bringen ist.

Ein Schlag mit der Faust ins Gesicht stellt dann als Wegziehen einer Pudelmütze dar. Der Mützenträger wurde auch nicht auf den Boden niedergeschlagen, sondern er blieb sitzen, wenn auch ohne Mütze. Und die Polizeizeugen, die morgens um 5 Uhr auf dem Weg zu Dienstantritt waren, sind klassische „Knallzeugen“: Erst als die Auseinandersetzung lautstark begonnen hatte, wurden sie auf die beiden Streithähne aufmerksam und drehten sich zu ihnen um. Was sie dann alles gesehen haben wollen, scheint eher aus den Träumen zu stammen, aus denen sie kurze Zeit vorher erwacht sein müssen.

Merke: Der gute Wille, IT-Technik in der Justiz einzusetzen, reicht nicht aus für eine solide Beweisführung.

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Zeugen-Verladung

Ein illustres Beispiel dafür, mit welcher Arroganz unsere Justiz mit dem wichtigsten Beweismittel in einem Strafprozeß – den Zeugen – umgeht, zeigt das folgende Beispiel.

Für den letzten Hauptverhandlungstermin hatte der Vorsitzende zwei Zeugen geladen. Beide gleichzeitig für 10 Uhr. Die erste Zeugin war eine Polizeibeamtin, die an zwei sehr umfangreichen Vernehmungen der minderjährigen Geschädigten aktiv beteiligt war; mit zwei weitere Vernehmungen hatte sie ebenfalls zu tun. Alle vier Vernehmungen enthielten reichlich Widersprüche, die der Aufklärung bedurften.

Die Geschädigte wurde bereits vorher schon an drei Tagen vernommen. Eine ihrer Standard-Antworten, wenn es an’s Eingemachte ging oder wenn diese Widersprüche thematisiert wurden, lautete: „Da kann ich mich grad nicht dran erinnern.“

Es war also erkennbar, daß wir – d.h. das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die 8 Verteidiger der vier Angeklagten – die Vernehmungsbeamtin zahlreiche Fragen haben werden.

Der zweite Zeuge war ein Unbeteiligter, der über seine Wahrnehmungen zu einem kurzen Geschehen Auskunft geben sollte. Seine Aussage über ein Detail ist von zentraler Bedeutung für das Ergebnis der Beweisaufnahme. Das Wohl und Wehe von drei Angeklagten hängt von seinem Bericht ab.

Beide Zeugen warteten pünktlich um 10 Uhr vor dem Gerichtgssaal. Der Zeuge bereits seit 9:30 Uhr, weil er keinesfalls zu spät kommen wollte. Die Kriminalbeamtin wurde zuerst vernommen. Fast drei Stunden lang. Was von Anfang an vorhersehbar war.

Der Zeuge saß während dessen – uninformiert – auf dem zugigen Gerichtsflur. Gegen 13 Uhr wurde er dann vom Vorsitzenden in den Saal gerufen, um ihm mitzuteilen, daß man ihn heute nicht mehr anhören könne. Er durfte also unverrichteter Dinge das Gericht wieder verlassen. Allerdings nicht ohne erneute Ladung; zum 03.01.2018 um 10 Uhr soll er erneut erscheinen, damit man ihn dann vernehmen könne.

Zuvor hatte derselbe Vorsitzende, der jenen Zeugen bereits einmal verladen(sic!) hat, diese Ladungsliste an die Verfahrensbeteiligten geschickt:

Bei diesen Zeugen handelt es sich ebenfalls nicht um solche, die auf zwei, drei Fragen antworten und dann nach 3 Minuten den Saal wieder verlassen können. Es handelt sich um das Zeugenprogramm für den gesamten Verhandlungstag, der voraussichtlich wie die vorherigen gegen 16:30 Uhr enden wird. Da kommt’s dem Richter anscheinend auf den einen oder anderen mehr oder weniger auch nicht mehr an.

Hat jemand Einwände gegen meinen dringenden Rat: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen! Und es nach Möglichkeit vermeiden, als Zeuge in Betracht zu kommen. Um sich nicht von einem Richter zum Affen machen zu lassen?

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Sehen so Schöffen aus?

In Berlin stehen 2018 wieder Schöffenwahlen an. Deswegen können sich seit Herbst 2017 interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Bewerbungen an das für sie zuständige Bezirkswahlamt wenden. Damit das auch alle wissen, macht das Land Werbung.

Ich bin gespannt, wie die neuen Schöffen aussehen werden.

Nebenbei
Wenn ich mir die Voraussetzungen, die ein Bewerber für’s Schöffenamt mitbringen muß, so anschaue, könnte ich mich doch eigentlich auch als Schöffe bewerben, oder? Ein verlockender Gedanke …

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Strafverfahrensrecht für Zivilrechtler

Ich verteidiger zur Zeit einen Kollegen, der seinen Schwerpunkt im Zivilrecht hat. Ihm wird ein recht unangenehmer Vorwurf aus dem Bereich der Vermögensstraftaten vorgeworfen. Es geht also um die Wurst.

Deswegen ist der Kollege auch sehr engagiert dabei, mir zahlreiche Vorschläge für die Verteidigung zu machen und ganz tolle rechtliche Hinweise zu geben.

Nachdem ich mir den ganzen Sermon angeschaut habe, konnte ich es mir nicht verkneifen, den Oberlehrer zu geben und ihm die StPO aus Sicht der Strafrechtspraxis zu schildern:

Du hast Recht, wenn Du von der klassischen Arbeit der Strafjuristen an der Uni ausgehst, die schlicht einen feststehenden Sachverhalt subsumieren. Die Praxis sieht anders aus:

Der Staatsanwalt blickt nicht richtig durch. Er verfügt – wie alle erfahrenen Strafjuristen – aber über die Fähigkeit, jedes gewünschte Ergebnis mit einer vordergründig schlüssigen Argumentation zu erreichen.

Der Wunsch des Staatsanwalts in solchen Situationen besteht darin, die Akte von seinem Schreibtisch zu bekommen. Deswegen wird er seine Mühe darauf richten, eine einigermaßen am § 200 StPO orientierte Anklage zu schreiben und dem Angeschuldigten konkludent mitzugeben, er möge das dann doch in der Beweisaufnahme vor Gericht klären.

Der Richter, der sich nicht dagegen wehren kann, die Anklage auf seinen Tisch zu bekommen, hat dann auch keinen Bock, sich das zivilrechtslastige Zeug anzuschauen. Er erläßt (mehr oder minder ungeprüft) den Eröffnungsbeschluß und geht davon aus, daß er die Sache mit einem Deal später wieder von seinem Tisch bekommt.

So funktionieren die überwiegenden Wirtschaftsstrafsachen, wenn die Verteidigung nicht vorzeitig eingreift und dem Staatsanwalt Alternativen zur Anklageerhebung liefert, damit er sich wieder in Ruhe um Ladendiebe und Schwarzfahrer kümmern kann.

Der Kollege hat jetzt verstanden, wie es im richtigen Leben abgeht.

Obiter dictum:
Oft wird in Anwaltskreisen nur von Lehrern gesprochen, wenn es um schwierige Mandanten geht. Einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Zivilrecht als Mandanten zu haben, ist für einen Strafverteidiger jedoch die Höchststrafe.

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Bild: © M.E. / pixelio.de

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Vier Strafverteidiger und die ängstliche StA Berlin

Er ist nicht ganz von der Hand zu weisen: Der Verdacht, daß sich die Staatsanwaltschaft Berlin keine Laus in den Pelz setzen wollte. Mit einem Strafverfahren gegen einen der Vier Strafverteidiger.

Wie alles begann
Die 29. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main verhandelte den Kafka-Process, in dem ich den Angeklagten verteidigte.

Ich hatte das Landgericht um eine Vorschuß auf meine Reisekosten gebeten. Der Rechtspfleger verweigerte die Vorschußzahlung mit den Argumenten-Dreisprung:

  • Das haben wir noch nie so gemacht!
  • Wo kommen wir denn da hin?!
  • Da könnte ja jeder kommen!

Daraufhin hatte ich meine Teilnahme an den kommenden Verhandlungstagen erst einmal abgesagt. Dem Vorsitzenden Richter Moritz R. gefiel das ja nun überhaupt nicht, weil das gesamte Verfahren zu platzen drohte. Darüber habe ich einen ausführlichen Testbericht zum Thema „Krawalljuristen“ geschrieben.

Jener Blogbeitrag enthielt eine Passage, die dem Präsidenten des Landgerichts übel aufstieß:

Und zwar so übel, daß er mir völlig unübel nachredete, ich hätte eine Straftat begangen:

Die aufmarschierte Oberstaatsanwältin subsumierte summarisch den Blogbeitrag und insbesondere den zitierten Absatz unter die Vorschriften § 186 StGB und § 187 StGB.

Wie jeder Beschuldigte, der seine sieben Sinne beieinander hat, habe ich mich sogleich um eine solide Verteidigung gekümmert. Und obwohl Strafverteidiger die mit großem Abstand schwierigsten Mandanten sind, haben meine Verteidiger Bernd Eickelberg, Kerstin Rueber-Unkelbach und Werner Siebers keine Sekunde gezögert, das Mandat anzunehmen.

Nächtelange haben wir dann gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Ziel war es, sowohl die Frankfurter als auch die Berliner Strafjustiz gnadenlos in die Knie zu zwingen.

Nach den ultimativen Verteidigungsschriften an die Staatsanwaltschaft Berlin …

und

… haben wir uns auf einen Strafkammerprozeß im Saal 700 des Kriminalgerichts vorbereitet, bei dem wir die honorigen Zeugen der Anklage – VRiLG R., Rechtspfleger R. und den Präsidenten Dr. W. – nach allen Regeln der Verteidigerkunst auf heißen Kohlen grillen wollten.

Und was macht die schneidigste Behörde Berlins? Sie zieht den Schwanz und stellt das Verfahren ein. Mit der nach Ziff. 88 RiStBV angeforderten Begründung:

Liebe Kerstin Rueber-Unkelbach, lieber Bernd Eickelberg, lieber Werner Siebers. Habt ganz herzlichen Dank für diese erfolgreiche Verteidigung gegen eine übergriffig scheinende hessische Justiz, die austeilen kann, aber nicht einstecken!

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren wegen § 193 StGB einzustellen, ist allerdings noch eine Diskussion wert. Wenn man das Geschehen mal ernsthaft auf’s Wesentliche runterbricht und sich die „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ genauer anschaut: Wessen Interessen habe ich eigentlich vertreten, als ich (erfolgreich) versucht habe, den mir zustehenden Reisekostenvorschuß durchsetzen?

Naja, die Einstellung nach § 170 II StPO ist ja beschwerdefähig, Herr Präsident.

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Wo sind die Ressourcen hin, wo sind sie geblieben?

Drei Angeklagte, sieben Verteidiger und neun Hauptverhandlungstage. Dann wurde das Verfahren ausgesetzt. Bei dem „Hauptangeklagten“ konnte (plötzlich) nicht mehr festgestellt werden, ob er verhandlungsfähig ist oder nicht.

Zwei Gutachterinnen hatten in einer ad-hoc-Untersuchung reklamiert, man brauche mehr Zeit und auch den Einsatz von medizinischem Gerät, um sagen zu können: Der Mann ist fit fürs Gericht. Oder, frei nach BAP: „Dä Typ ess fäädisch, nä, dä Typ, Dä krisste wirklich ni‘ mieh hin!

Sie erhielten einen konkreten Begutachtungsauftrag, der auf ihren Vorschlägen beruhte, was und wie man alles untersuchen sollte.

Das war im Juni. Jetzt haben wir Oktober. Dazwischen liegen knapp drei Monate. Mitte September bereits war das Gutachten geschrieben. Und jetzt wurde das Ergebnis des Gutachtens mitgeteilt:

Aufgrund der genannten Möglichkeiten, die eventuelle Simulation, Aggravation bei bestehender psychischer Erkrankung oder tatsächlich eine körperliche Erkrankung, die psychische Symptome hervorruft, kann keine Aussage zur Verhandlungsfähigkeit getroffen werden.

Zwei Fachärztinnen, die eine für Psychiatrie und Psychotherapie, die andere für Neurologie, beide beschäftigt im öffentlichen Dienst, ist es in dem knappen Vierteljahr nicht gelungen,

  • mit dem Arzt, der den Angeklagten bereits vorher schonmal untersucht hat, mehr als nur einmal kurz zu telefonieren,
  • medizinisches Gerät (MRT und was-weiß-ich-noch) für die Diagnose oder den Ausschluß einer organischen Erkrankung einzusetzen,
  • eine mehr als nur 70-minütige Exploration und eine psychopathologische Untersuchung durchzuführen,

Dem Gericht ist es nicht gelungen, nach Erhalt des Gutachtens vor 4 Wochen schlicht mal bei den Ärtzinnen nachzufragen, warum sie sich nicht intensiver darum bemüht haben, die Fragen der Strafkammer inhaltlich substantiiert zu beantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte erst einmal stumpf beantragt, den Mann nach § 81 StPO in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen, um ihn dort stationär untersuchen zu lassen. Obowhl die fehlende Feststellung allein auf das Unvermögen oder Unwillen der Ärztinnen zurückzuführen ist und der Angeklagte sich ausgesprochen kooperativ verhalten hat.

Wenigstens hat das Gericht diesem Antrag (erst einmal) nicht stattgegeben. Sondern nur das Verfahren gegen den Angeklagten abgetrennt und ausgesetzt.

Gegen die anderen Angeklagten wird weiter verhandelt. Und wenn dann irgendwann einmal in ferner Zukunft ein Gutachter die Verhandlungsfähigkeit feststellen sollte, dann startet das gleiche Verfahren mit den selben knapp 40 Gigabyte an digitalisierten Akten ein weiteres Mal.

Aber die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte haben ja sonst nichts zu tun …

Zur musikalischen Untermalung der Überschrift verweise ich auf einen gesungenen Vortrag von Marlene D. aus Schöneberg.

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Genervte Strafkammer: Ende gut – alles gut?

Der zuständige Staatsanwalt atmet auf: Die Anklageschrift ist fertig. 20 Seiten auf Altpapier bedruckt sind im Geschäftsgang unterwegs zur Wirtschaftsstrafkammer. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, Steuern in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages hinterzogen zu haben. Jetzt soll sich das Landgericht mit dem Zeug beschäftigen.

Allerdings hat der Vorsitzende, auf dessen Schreibtisch die Papierberge entsorgt wurden, noch die eine oder andere Nachfrage:

Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß der Vorsitzende nach der Lektüre der Anklage und der beigefügten Ermittlungsakten ein 2 kg schweres Beißholz zu einem Zahnstocher verarbeitet hat, bevor er diese (nota bene: durchgehend höflich formulierte) „Klarstellungsbitte“ getippt hat.

Und dem Staatsanwalt, dem seine Schlamperei damit um die Ohren gehauen wurde, dürfte an einen spontanen Arztbesuch gedacht haben.

Aber am Ende wurde – zumindest für diesen Vorsitzenden – doch noch alles gut. Ihm ist es gelungen, das Verfahren an eine andere Strafkammer abzugeben. Dort wurde das Chaos zu einem anderen Durcheinander hinzuverbunden … an dem bereits ein anderer Vorsitzender gescheitert ist.

Wirtschaftsstrafsachen gelten als anspruchsvoll. Manchmal als zu anspruchsvoll für unsere Justiz.

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