Steuerstrafrecht

Post von der Postbank

Die Postbank informiert ihre Kundschaft:

DiePostbankinformiert

Den gesamten Text gibt es hier (PDF).

Kurzer Auszug:

Für Fragen zur steuerlichen Ansässigkeit sollten Bankkunden fachkundige Beratung (Steuerberater, Rechtsanwalt) in Anspruch nehmen oder eine Klärung mit den zuständigen lokalen Steuerbehörden herbeiführen.

Ich finde es bemerkenswert, wie es der Finanzverwaltung immer wieder gelingt, Steuerrecht so zu gestalten, daß Steuerberater und Rechtsanwälte nicht in die Gefahr eines Vermögensverfalls geraten können. Und wer die fachkundige Beratung der Steuer- und Zivilrechtler nicht in Anspruch nehmen möchte, kann sich dann in die Warteschlange vor den Kanzleien der Strafverteidiger einreihen.

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Anstiftung zur Steuerstraftat?

Das Phänomen des „agent provocateur“ ist im Zusammenhang mit den verschiedenen Ermittlungsmethoden unserer Kriminalpolizei bekannt. Gerade „verdeckte Ermittler“ stehen immer mit einem Bein in der eigenen Straftat, wenn sie verhindern wollen, in der Szene aufzufallen. Das ist hinlänglich bekannt. Aber es gibt auch innovative Ideen der Ermittlungsbehörden.

Seit mehr als zwei Jahren ermittelt die Berliner Polizei gegen über 20 Beschuldigte wegen

unerlaubter gemeinschaftlicher ohne behördliche Erlaubnis öffentlich veranstalteter Glücksspiele (hier: Pokercashgames)

bzw. Teilnahme daran und Werbung dafür. Unter anderem wurden Handys und andere Mobilgeräte sichergestellt und ausgewertet. In einem Dialog ging es um’s Geld, liest man in einem Zwischenbericht.

Beide reden in einem WhatsApp-Chat über ihren monatlichen Pokerverdienst von zusammen 12.000 Euro (unversteuert!).

Das regt natürlich die Phanasie eines Ermittlers an. Und zwar die eines Beamten, der sich auskennt:

Steuerstrasache

Als Strafverteidiger finde ich es echt in Ordnung, wenn die Jungs vom LKA nicht nur bereits begangene Straftaten ermitteln, sondern auch prüfen, ob nicht weitere Straftaten veranlaßt werden könnten. Von irgendwas muß der Mensch – Kriminalbeamter wie Verteidiger gleichermaßen – ja leben.

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Vom Verteidiger-Honorar abgezwackt

684970_web_R_by_Uwe Wagschal_pixelio.deEin Umsatzsteuerkarussell ist eine feine Sache. Der Fiskus hat damit ein Investment-Modell erfunden, mit dem er aus nicht viel mehr als warme Luft Millionenbeträge für den maroden Staatshaushalt zaubern kann.

Wie das Dukatenvermehrungskarussell funktioniert, hatte ich im vergangenen Jahr bereits beschrieben.

In einem aktuellen Steuerstrafverfahren dümpeln die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seit ein paar Monanten vor sich hin.

Die Verteidiger machen es den Ermittlern aber auch nicht einfach; deren Mandanten bestreiten einfach das, was man ihnen vorwirft. Der (in Teilen sehr streitige) Sachverhalt wird aus unterschiedlichen Perspektiven unterschiedlich bewertet. Und wenn dann auch noch Auslandsermittlungen notwendig werden, kommen die klassischen Strafverfolgungsbehörden an ihre Grenzen.

Da haben es die Finanzbeamten wesentlich leichter. Sie werfen ihre Grundrechenmaschine an, tüten den ausgedruckten Bon ein und verschicken ihn mit Anschreiben per Post.

In der vergangenen Woche meldete sich mein Mandant mit hochrotem Kopf bei mir. Er habe einen Brief vom Finanzamt bekommen, berichtete er; und übermittelte mir einen wenig freundlichen Textbaustein des Finanzamts für Körperschaften:

Finanzamt für Körperschaften 01

Diese Art von Post ist in Steuerstrafverfahren nicht unüblich. Deswegen hatte ich den Mandanten auch schon darauf vorbereitet. Die Schnappatmung setzte bei ihm aber bei der Anlage zu diesem Schreiben ein:

Finanzamt für Körperschaften Anlage

Ich habe spontan mit dem Mitverteidiger Kontakt aufgenommen. Dessen Mandant hatte Vergleichbares erhalten.

Zahlt Dein Mandant oder legst Du ihm das erstmal aus?

Kein Problem, antwortete der Kollege:

abgezwacktes Honorar

Tja, da muß ich dann wohl auch ran … ist ja noch ein wenig Zeit bis zum 20.07.2016.
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Bild Karussell: Uwe Wagschal / pixelio.de

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Die Pauschalen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Die GmbH ist in Schieflage geraten. Es wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Der Insolvenzverwalter vertrat die Ansicht: Viel zu spät!

Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen „Insolvenzverschleppung pp.“ eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft beauftragte den Wirtschaftsreferenten bei der Ermittlungsbehörde mit einem Gutachten.

Es sollte festgestellt werden,

ob und ggf. wann Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung eingetreten ist und, wenn ja, ob bzw. ab wann diese für den Beschuldigten erkennbar war.

Außerdem sollte untersucht werden,

ob die Handelsbücher der GmbH bei Überschuldung oder drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit so geführt wurden, dass die Übersicht über den Vermögenstand der GmbH erschwert wurde.

Der Geschäftsführer beauftragt einen Strafverteidiger, der ihn durch das Strafverfahren begleiten und das Schlimmste verhindern soll.

Es stellt sich die Frage nach der Höhe der Vergütung des Verteidigers.

 

Es wird ein Verfahren werden, das vor dem Amtsgericht geführt werden wird. Die Vergütung nach dem RVG sieht dann so aus (Quelle: Rechtsanwaltsgebuehren.de)

RVG-Gebühren

Netto, also ohne die Umsatzsteuer, sieht das RVG also durchschnittlich rund 800 Euro für den Verteidiger vor. Beim Ansetzen der Maximalgebühr wären das 1.413 Euro. Reicht das?

An dieser Stelle fällt der Blick auf den letzten Satz des Gutachtens des Wirtschaftsreferenten:

Auswertungszeit

Diese Arbeitszeit steht dem Verteidiger ebenfalls bevor, wenn er sich mit dem Papier auseinanderzusetzen hat. Aber das, was der Staatsanwaltschaft vorliegt, ist ja nicht das einzige, was die Verteidigung zu sichten und zu bearbeiten hat. Es sind die Unterlagen der Mandantschaft, die Besprechungen mit Zeugen, Steuerberatern und anderen Informationsquellen; mit Staatsanwälten, Referenten und Richtern. Es müssen Beweisanträge vorbereitet werden, Erklärungen und vielleicht auch noch das Plädoyer.

Was schlägt die Leser-Gemeinde dem Verteidiger und seinem Mandanten vor?

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Voll schuldfähige Erschießung eines Finanzbeamten

Der Bundesgerichtshof teilt über seine Pressestelle in der Mitteilung Nr. 174/2015 vom 13.10.2015 lapidar mit:

Verurteilung wegen Mordes im Finanzamt Rendsburg rechtskräftig

Beschluss vom 30. September 2015 – 5 StR 347/15

Das Landgericht Kiel hat einen Steuerberater wegen Mordes an einem Finanzbeamten im Finanzamt Rendsburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der voll schuldfähige Angeklagte am 1. September 2014 heimtückisch den Beamten in seinem Büro.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Kiel ist damit rechtskräftig.

Landgericht Kiel – Urteil vom 7. April 2015 – 8 Ks 1/15 (598 Js 40394/14)

Bemerkenswert an dieser Mitteilung ist der ausdrückliche Hinweis des Gerichts, daß der (wohl ehemalige) Steuerberater im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er den Finanzbeamten erschossen hat. Mich treibt das Steuerrecht regelmäßig in den Wahnsinn.

In der LTO vom 07.04.2015 findet man einen Bericht über die erstinstanzliche Entscheidung des LG Kiel.

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Dukatenvermehrungskarussell

684970_web_R_by_Uwe Wagschal_pixelio.deEine geniale Idee, die der Umsatzsteuergesetzgeber da hatte, sich mit dem Betrieb eines Karussell die Taschen vollzustopfen.

Eigentlich sind es ja keine Rundfahrten, richtiger wäre die Bezeichnung „Umsatzsteuerketten“. Egal, jedenfalls kann sich der Fiskus dumm und dusselig „verdienen“, wenn man ihn läßt. Und das funktioniert ganz einfach so:

Es gibt einen Unternehmer. Nennen wir ihn Wilhelm Brause. Er bekommt von Gottfried Gluffke eine Rechnung für eine Maschine, die aber gar nicht an Brause geliefert wird. Es ist eine Scheinrechnung, aber das weiß jetzt noch niemand.

I. Steuerrechtlich sieht das so aus:

1. Ausgaben für den Einkauf:

    100 Euro – Rechnungsbetrag Netto
    019 Euro – Umsatzssteuer
    119 Euro – Rechnungsbetrag Brutto

Weil er diese „Maschine“ für seinen Betrieb gekauft hat, kann Wilhelm Brause die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Euro, die er an den Scheinlieferanten Gluffke gezahlt hat, als Vorsteuer vom Finanzamt zurück verlangen. Also: Er hat ein Vorsteuerguthaben in Höhe von 19 Euro.

Nun verkauft Brause die „Maschine“ wieder, und zwar an Bulli Bullmann. Diese Rechnung sieht genauso aus, nur anders rum:

2. Einnahmen für den Verkauf:

    100 Euro – Rechnungsbetrag Netto
    019 Euro – Umsatzssteuer
    119 Euro – Rechnungsbetrag Brutto

Brause muß von diesen Einnahmen die 19 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Er rechnet mit dem Fiskus ab:

3. Abrechnung / Umsatzsteuererklärung:

    19 Euro Umsatzsteuerzahllast
    19 Euro Vorsteuerguthaben
    00 Euro Ergebnis: Ausgeglichen

Brause hat fertig.

II. Jetzt kommt aber Vinzenz, der Verräter.
Der steckt der Finanzverwaltung, daß der ganze Handel ein Fake ist. Und nun passiert folgendes:

1. Abführen
Da Brause an Bullmann eine Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer geschrieben hat, muß er diese Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abführen. Daß diese Verkaufsrechnung nur scheinbar eine solche war, spielt für die Umsatzsteuerzahllast keine Rolle. Brause muß die 19 Euro an den Fiskus abführen. Basta.

2. Keine Erstattung
Anders sieht das mit der Einkaufsrechnung aus. Weil die falsch ist, hätte Brause die 19 Euro Vorsteuer nicht erstattet bekommen dürfen.

3. Abrechnung durch die Steuerfahndung:
19 Euro Umsatzsteuerzahllast
00 Euro Vorsteuerguthaben
19 Euro zu zahlen

Brause ist fertig. Mit den Nerven. Obwohl beide Rechnungen (Einkauf und Verkauf) falsch sind, fließt einmal die Steuer und das zweite mal fließt sie nicht.

III. Die Steuerfahndung sagt:
Der Finanzverwaltung ist ein Schaden entstanden. Und zwar in Höhe von 19 Euro. Weil Brause die Vorsteuer bekommen hat, obwohl er sie nicht hätte bekommen dürfen. Das versteht kein logisch denkender Mensch. Die 19 Euro, die Brause an das Finanzamt abgeführt hat, sollen außen vor bleiben, weil das ja gesetzlich so geregelt sei.

Wer Umsatzsteuer einnimmt, muß sie abführen. Wer Umsatzsteuer zahlt, obwohl er nicht zahlen gemußt hätte, bekommt sie nicht zurück.

IV. Nota bene
Der Gluffke hat die 19 Euro, die Brause an ihn gezahlt hat, brav an das Finanzamt abgeführt. Trotz Scheinrechnung. Und genau diese 19 Euro hat Brause gutgeschrieben bekommen. Ich sehe den Schaden nicht, den der Fiskus hier haben will.

V. Jetzt für Fortgeschrittene
GoldeselKommen wir nochmal zurück auf diesen Vinzenz. Der hat sich – sagen wir mal – im Januar 2013 bei der Finanzverwaltung beliebt gemacht. Und wie so Beamte eben sind, lassen die sich erstmal Zeit. Sagen wir mal bis Dezember 2013. Also 12 Monate lang bekommt der Finanzbeamte monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung, die er in die auf der Fensterbank liegende Akte packt.

In diesen 12 Monaten hat das Trio Gluffke – Brause – Bullmann jeden Monat einmal eine unsichtbare Maschine an- und verkauft. Dann berechnet das Finanzamt einen Schaden in Höhe von 12 mal 19 ist gleich 228 Euro. Wenn der Finanzbeamte jetzt noch ein Sabbatical macht und dann erst im Dezember 2014 wieder an seinen Plastikschreibtisch zurück kehrt, hat der „Fiskalschaden“ sich durch schlichtes Nichtstun verdoppelt, also 456 Euro.

Genialer Trick, um mit Nichts, mit Garnichts, mit Überhauptnichts, aus schierer Luft den Staatshaushalt zu sanieren. Und zwar völlig legal.

VI. Der freie Lauf der Phantasie
Man stelle sich vor: Der Nettowert der „Maschine“ liegt im 6- oder 7-stelligen Bereich (Papier ist geduldig!). Es werden monatlich mehrere davon „verkauft“. Und weil eine Kette aus mehreren Gliedern besteht, verkauft Bullmann weiter an Mütterchen Mü, die wiederum vertickt die macchina invisibile an Frollein F. und so weiter. Auch am anderen Ende der Kette sind weitere An- und Verkäufe leicht vorstellbar.

So kommen dann schnell mal 3-stellige Millionenbeträge für die Statistik zusammen. Und für die Begründung von Gerichtsbeschlüssen, mit denen dann Kontenguthaben und sonstige Werte gepfändet und beschlagnahmt werden können.

VII. Berufliche Perspektiven

Manchmal frage ich mich angesichts solcher Möglichkeiten, warum ich eigentlich immer noch mein Geld als Strafverteidiger verdienen soll.

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Bild Karussell: Uwe Wagschal / pixelio.de

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Keine Zahnbürste wegen Saalverhaftung

81658_web_R_K_by_Paul-Georg Meister_pixelio.deEs ist so ziemlich das Härteste, was einem Angeklagten und seinem Verteidiger in einer Wirtschaftsstrafsache passieren kann.

Der Mandant kommt artig zu allen Terminen, voll der Hoffnung, daß es am Ende gut für ihn ausgeht. Keine Frage, der Verteidiger ist Berufsoptimist, er prognostiziert – je nach Charakter mehr oder minder vorsichtig warnend – eine relativ rosige Zukunft.

Am Ende der Beweisweisaufnahme beantragt der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Verteidiger plädiert und beantragt wie mit dem Mandanten absprochen den Freispruch.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück und verkündet später das Urteil, das dem Antrag des Staatsanwalts nahezu entspricht. Das gibt schon das erste Mal richtig weiche Knie beim Angeklagten und Enttäuschung beim Verteidiger.

Wenn dann aber nach ellenlanger mündlicher Urteilsverkündung auch noch ein Beschluß ergeht, der die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr anordnet, und dieser Beschluß dann sofort vollstreckt wird, bleibt dem Angeklagten noch nicht einmal Zeit, sich eine Zahnbürste zu besorgen.

Genau das ist heute dem ehemalige Arcandor-Chef passiert, berichtet Zeit Online:

Der frühere Top-Manager M* ist wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Wegen Fluchtgefahr musste er direkt in U-Haft.

Ich kann nicht beurteilen, ob das Gericht da richtige Entscheidungen getroffen hat. So oder so, es wird für Herrn M* kein schönes Wochenende und eine elend lange Zeit bis zum Haftprüfungstermin in der kommenden Woche. Ohne Zahnbürste. Dafür bedauere ich ihn.

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Bild: Paul-Georg Meister / pixelio.de

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Drumrumgebastelt

Der Bundesrat hat eine neue Idee: Er schlägt einen § 202d im Strafgesetzbuch vor. Danach …

… wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft,

wer Daten, die ein anderer ausgespäht oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.

Wer sich jetzt freut, daß nun ganze Belegschaften der Landesjustizministerien fünf Jahre lang hinter Gitter gebracht werden können, ist voreilig:

Staatliche Instanzen, die illegal erworbene Daten für die Strafverfolgung nutzen, sind von der Anwendung dieser Strafnorm ausgeschlossen. Der Ankauf dieser auf Datenträger gebrannten geklauten Daten wird straffrei möglich bleiben.

Amtsträger, die sich allein dienstbezogen bemakelte Daten verschaffen, sollen von einer Bestrafung ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass der Ankauf sogenannter Steuer-CDs bereits nach dem geltenden Recht zulässig ist.

Denn erforderlich für eine gerechte Strafe sei die Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht. Wenn Amtsträger aber Daten in Besteuerungs- und Strafverfahren nutzen, wird der Staat nicht geschädigt. Und bereichern tut ja sich auch niemand.

Es ist bemerkenswert, wie es den Organen der Gesetzgebung auf recht hohem Niveau gelingt, ein durchaus sinnvolles Strafgesetz um ein grundsätzlich strafwürdiges Verhalten herum zu basteln.

Den Gesetzentwurf gibt es in der BT-Drs. 18/1288 (PDF, 459 KB)

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Ein Schuhkarton für dicke Backen

525701_web_R_K_B_by_uschi dreiucker_pixelio.deEs gibt Menschen, denen es nicht gelingt, Ordnung zu halten. Das hat was mit frühkindlicher Erfahrung und Erziehung zu tun, habe ich mir sagen lassen.

Solche Menschen haben dann auch oft Probleme, oft solche, die mit Geld und Belegen zu tun haben. Daraus resultieren dann manchmal auch Strafverfahren, gern Vermögens- oder Steuerstrafsachen. Diese Menschen gehen dann – wenn sie gescheit (geworden) sind – zu einem Strafverteidiger und bitten den um Hilfe beim Aufräumen.

Unsere Kanzlei bietet eine solche Hilfe, die aber auch bezahlt werden will. Und wenn mir dann der Mandant einen Schuhkarton mit gesammelten Belegen aus dem unverjährten Zeitraum auf den Schreibtisch stellt, bekommt er erstmal dicke Backen. In aller Regel finden wir eine kostengünstige Lösung, denn er braucht keinen Strafverteidiger als Zettelsortierer, dazu reicht ein findiger Mitarbeiter, meist eine studentische Hilfkraft oder wenn’s komplizierter ist auch ein Steuerfachgehilfe, aus, die dem Mandanten für relativ kleines Geld Ordnung in sein Chaos bringt.

Apropos Chaos
Dazu und zum Zusammenhang mit dem Steuerrecht lese ich heute in der Zeit, daß das deutsche Steuerrecht eines der kompliziertesten der Welt sei und der Staat bei der Besteuerung von Finanzgeschäften einen Wust an Regeln geschaffen habe, der selbst den Fachmann nicht mehr durchblicken lässt. Chaos und Wust, zwei eng miteinander verwandte Begriffe.

Aber zurück zu unseren Zettelsammlern
Axel Hansen und Lukas Koschnitzke machen in der Zeit solchen chaotischen Wüstlingen, oder wüsten Chaoten, denen es nicht gelingt, Licht in die deutsche „Finanzgeschäfts-Steuern“ zu bringen, einen klassischen Vorschlag: Einfach mit dem Schuhkarton zurückschlagen, um einer Anklage wegen Steuerhinterziehung zu entgehen:

Den Finanzbeamten alle Belege einreichen, mit dem Hinweis, man sei selbst nicht in der Lage, die korrekten Summen abzuleiten.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß der arme Finanzbeamte, dem keine studentische Aushilfe zur Seite steht, aber sowas von dicken Backen machen wird.

Der subjektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung läßt sich nach so einer Aktion wohl eher nur mit einigem Begründungsaufwand herleiten. Eine Verteidigungsstrategie gegen den Wahnsinn im Steuerrecht, dem man nur noch mit solchem zivilen Ungehorsam begegnen kann. Oder mit Steuerhinterziehung, bei der man sich nicht erwischen lassen sollte.

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Bild: uschi dreiucker / pixelio.de

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Vorbereitung für den Wohnsitzwechsel

Die taz bietet immer mehr:

Nicht 3,5 Millionen Euro, nicht 18,5, nicht 23,7 Millionen. Nein, mindestens 27,2 Millionen Euro soll Hoeneß dem Staat schulden. Eine Gefängnisstrafe rückt immer näher.

Und auf Facebook unterhalten sich zwei pensionierte Richter:

Haftrichter

Es ist schon eine Aufgabe, diesen Angeklagten zu verteidigen. Nicht einfach, das.

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