Strafvollstreckung

Ziel (fast) erreicht

Aus einer ärztlichen Beurteilung zur Fortdauer einer Unterbringung nach § 67e StGB:

Sie ist jetzt seit mehr als zwei Jahren trocken und hat unserer Einschätzung nach das Stadium der zufriedenen Trockenheit erreicht.

Zufriedene Trockenheit. Das hört sich gut an. Der Termin vor der Strafvollstreckungskammer wird erfreulich werden.

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Humor bei der Vollstreckungsstelle

Es war eine kleine Sache, eine Prügelei im besoffenen Kopf. Mußte alles nicht sein, erst Recht nicht der Ruf nach der Polizei. Das hätte man alles „unter sich“ klären können.

Die Polizisten machten ihren Job und notierten die Personalien, die dann auf einigen Umwegen den Strafrichter erreichten.

Der Richter wollte den Körperverletzer gar nicht erst sehen und unterschrieb daher einen Strafbefehl, der dann auch rechtskräftig wurde.

Dem derart Verurteilten war’s Recht, nur die Geldstrafe konnte er nicht stemmen. Jedenfalls nicht auf einen Hub. Deswegen beantragte er bei der

die Geldstrafe in Raten zahlen zu dürfen, weil er derzeit nicht liquide sei. Die Vollstrecker meldeten sich auch umgehend:

Das ist doch echt nett:

Verurteilter:
Ich kann nicht alles auf einmal zahlen, weil ich kein Geld habe.

Staatsanwaltschaft:
Weil Du kein Geld hast, mußt Du alles auf einmal zahlen.

Das war nun etwas, das der Verurteilte nun überhaupt nicht verstand. (Ich versteh’s auch nicht.) Deswegen kam er zu uns und bat um anwaltlichen Rat und Beistand.

Es gibt für den Mandanten nun grob gesagt drei Möglichkeiten.

  1. Er zahlt, obwohl er kein Geld hat. Dann wäre die Sache erledigt.
  2. Er zahlt nicht, weil er kein Geld hat und sitzt eine Ersatz-Freiheitsstrafe in der JVA Charlottenburg ab.
  3. Er beantragt, die Geldstrafe in freier Arbeit zu tilgen.

Ich habe ihm zu Variante 3 geraten und ihn zur

geschickt.

Mir scheint, bei der Vollstreckungsstelle der Staatsanwaltschaft sitzen Menschen, die Humor haben. Nur kann über diesen Humor kein anderer Mensch lachen.

 

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Die Sicherungsverwahrten in Berlin

… acht wegen Gewalt- und Sexualdelikten Berliner Verurteilten sitzen länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung, einer von ihnen bereits seit 1993. Sicherungsverwahrung beginnt nach einer regulär verbüßten Freiheitsstrafe. Die Täter bleiben dann im Gefängnis, wenn sie weiter als besonders gefährlich eingestuft werden.

berichtet die Morgenpost .

Nicht nur der Berliner Strafvollzug hat ein Problem nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Eine sofortige Entlassung der Verwahrten ist sicher nicht zu erwarten. Aber ein paar fruchtbare Gedanken über die Qualität von Menschenrecht und Menschenwürde könnten sich die Herrschaften, die uns regieren, durchaus bald ‚mal machen.

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Teilgeständnis im Inzestfall von Amstetten

Im Prozess um das Inzest-Drama von Amstetten hat der Angeklagte Josef F. am Montag ein Teilgeständnis abgelegt. Vor dem Landesgericht in Sankt Pölten bekannte er sich des Inzestes, der Nötigung und der Freiheitsberaubung für schuldig. Der Vergewaltigung will sich der 73-Jährige nur teilweise schuldig gemacht haben, beim Vorwurf des Sklavenhandels und des Mordes durch Unterlassen wies er eine Schuld zurück.

Quelle: 123-Recht

Bei dem Alter des Angeklagten ist die Dauer der Freiheitsstrafe nicht mehr so entscheidend: Für den Inzeste, der Nötigung und die Freiheitsberaubung muß er allein schon mit einer Freiheitsstrafe rechnen, deren Ende die statistische Lebenserwartung eines Österreichers übersteigen dürfte. Eine Verurteilung wegen Mordes hätte da „nur“ noch deklaratorischen Charakter.

Update:
Auch der Spiegel berichtet nun über den Prozeßauftakt.

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Resozialisierung

Drogendealer und Mörder büffeln für ein gemeinsames Ziel: Sich fit zu machen für ihre Existenz nach der Haft.

[…]

Existenzgründungsseminare und Businesskurse für Strafgefangene.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Warum eigentlich nicht? Einbrecher als Wachschutz-Unternehmer; die kennen sich aus – und untereinander.

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Der Schließer als Lieferant?

Wegen des Verdachts auf Drogenhandel im Gefängnis ist am Montag ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel festgenommen worden. Der 45 Jahre alte Beamte stehe im Verdacht, seit Mitte 2008 regelmäßig Rauschgift in die JVA eingeschmuggelt und dort verkauft zu haben, sagte die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Simone Herbeth.

Bei der Durchsuchung seines vor der Haftanstalt geparkten Fahrzeugs wurden mehr als ein Kilogramm Haschisch und zehn Szenekugeln Heroin sichergestellt. Die Drogen waren in Cornflakes-Packungen versteckt.

Die Fahnder entdeckten laut Staatsanwaltschaft zudem mehrere Messer, eine geladene Schreckschusswaffe und eine Soft-Air-Waffe.

Quelle: Berliner Morgenpost

Der Mann bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat. Er wird sicherlich Mühe gehabt haben, die Contenance zu bewahren, als ihm die Fahnder eröffnet haben, was nun die Diskussionsgrundlage ist: § 30a II Nr. 2 BtMG sichert für mindestens 5 Jahre den Arbeitsplatz seiner zukünftigen Ex-Kollegen.

Ziel der Verteidigung könnte nicht nur sein, möglichst in den minder schweren Fall (Absatz III) zu kommen. Sondern auch die Vollstreckung der zu erwartenden Freiheitsstrafe irgendwo anders, nur nicht in der JVA Tegel.

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Bürobedarf eines Strafverteidigers

Irgendwo in einer Schublade lag das Zeug noch rum; ich hätte nicht gedacht, daß ich es noch einmal brauche:

pelikan443

Aber im Knast werden einem Häftling weder Computer noch Kopierer zur Verfügung gestellt. Da ist das gute, alte Kohlepapier wieder angesagt, wenn man Zweitschriften braucht.

Hier noch das Produkt der Konkurrenz:

geha443

Unsere Mitarbeiterin, der ich die beiden Verpackungen gezeigt habe, hat sich vorsorglich geweigert, morgen in einer gebügelten und gestärkten Bluse auf der Kanzlei-Matte zu stehen. Sie heißt ja auch nicht Gabriele.

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Keine Sensation

Nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen befürchte Klar, „dass durch die sensationslüsterne Berichterstattung in einem Teil der Medien und die anhaltende Belagerung des BE durch Paparazzi das Theater, dessen Direktor Claus Peymann und er selbst Schaden nehmen könnten“.

Quelle: Alke Wierth in der taz

Das Berliner Ensemble verbreitete eine Erklärung „zur Absage des Praktikums von Christian Klar“.

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Aussage gegen Aussage

Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen, […], wehrt sich gegen den Vorwurf, er habe die wochenlange Misshandlung und versuchte Vergewaltigung von zwei Häftlingen seines Gefängnisses vertuschen wollen. „Ich setze keine Gefangenen unter Druck, Aussagen zurückzunehmen“, sagte der Anstaltsleiter. „Wir wollen jede Gewalttätigkeit aufklären.“

Über gefolterte Häftlinge und die Reaktion der Verwaltung auf die Strafanzeigen berichtet Andreas Wyputta in der taz.

Es wird schwierig werden, das Geschehen im Knast bei Schalke aufzuklären. Aussage Häftling gegen Aussage Anstaltsleiter.

Dabei geht die Staatsanwaltschaft Essen davon aus, dass der Häftling wie ein weiterer Gefangener über Wochen von zwei Zellengenossen bedroht und geschlagen wurden.

Und die Gefängnisleitung soll dazu geraten haben,

„dass ich besser gar nichts mehr sage und mich aus allem heraushalte“, behauptete der Häftling. Seine Chance für eine Verlegung in den offenen Verzug sei sonst gleich null.

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Christian Klar ist raus

26 Jahre Knast sind damit vorbei. Angeblich will er nach Berlin. Und das ist gut so. Beides.

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