Strafvollstreckung

Engagierte Bewährungshilfe

Eine Verteidigung außerhalb Berlins auf dem „platten Land“ bringt immer einmal wieder interessante Einblicke, wie es auch anders laufen kann. Während in Berlin sich Bewährungshelfer oftmals so gut wie nicht um ihre Klienten kümmern, gibt es anderenort echtes Engagement.

Es geht um einen schwerst alkoholkranken Menschen, der – trotz entsprechender Bewährungsauflage – nur sehr unregelmäßig den Kontakt zur Bewährungshilfe hält. Aus einem Bericht an das Gericht:

Ich werde natürlich weiter versuchen, den Kontakt zu Herrn Wilhelm Brause wieder herzustellen. Allerdings möchte ich in hiesiger Sache einen Anhörungstermin anregen, da sich der Proband nach meinem Dafürhalten nur ungenügend um die Erfüllung seiner Bewährungsauflagen bemüht. Ich denke, bei diesem Probanden wäre ein richerliches Gespräch hilfreich, um ihn von der Notwendigkeit der Auflagenerfüllung zu überzeugen. Eine neuerliche Aufklärung über möglichen Konsequenzen im Falle einer Mißachtung dieser wäre sicher hilfreich, um ihn wieder auf „den Weg der Tugend“ zu führen.

Die Frau macht Hausbesuche und spricht gegenüber dem Gericht von dem Mangel einer Vereinbarungsfähigkeit des „Probanten“. Das macht die Arbeit als Verteidiger in der Anhörung wesentlich einfacher. Ganz großes Lob von hier aus.

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Interna aus der JVA Tegel

Über einen Prozess gegen vier Gefangene der Justizvollzugsanstalt Tegel, die als sogenannte „Russenmafia“ Häftlinge der Teilanstalt III bedrängt, geschlagen und auch deren Angehörige bedroht haben sollen, berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell.

Es kommen immer neue Interna über die Verhältnisse in dem Berliner Knast an das Licht, die den (ehemaligen) Insassen durchaus bekannt sein dürften. In dem Verfahren wird auch die Rolle der Justizvollzugsbeamten beleuchtet, von denen sich einige nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert haben. Nach sechs Hauptverhandlungstagen ist noch kein Urteil in Sicht.

Nebenbei:
In der Haftanstalt arbeiten drei Geistliche: Anderthalb evangelische und anderthalb katholische Pfarrer.
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Mafiöse Erpressung in der JVA Tegel?

Seit Mittwoch, dem 4. Juni 2008, müssen sich vier Häftlinge der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht verantworten. Die drei aus Litauen und Kasachstan gebürtigen Männer sollen von Dezember 2006 bis Juli 2007 Mithäftlinge der Teilanstalt III unter Androhung und Ausübung von Gewalt zur Herausgabe von Geld, Gütern sowie zur Beschaffung von Drogen erpresst haben. Zur Unterstützung ihrer Forderungen setzten die Angeklagten laut Anklage auch die Verwandten der Opfer unter Druck. Mindestens fünf der Opfer sind bislang bereit, gegen ihre Peiniger auszusagen und wohnen als Nebenkläger der Verhandlung bei.

Darüber berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell. Eine schwierige Beweisaufnahme wird das, weil Zeugen, die erpresst worden sein sollen, wenig Muße zur Aussage haben.

Denn als „Anscheißer“ hat man, wie er sagt, keine Schonung zu erwarten. Nando T. erklärt dem Vorsitzenden Richter Schwengers: „Entschuldigen Sie, wenn ich das so sagen: Als ‚Anscheißer‘ ist man die ‚Fotze‘ für alle. Man wird angespuckt, geschlagen, Müll wird in die Zelle gekippt. Jeder darf mal.“

Ganz schön rauhe Sitten herrschen dort im Knast. Ich denke, es ist besser, sich da fern zu halten. Jedenfalls als möglicher Insasse.

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Erschwerte Ausbrüche

In allen Berliner Gefängnissen sollen Ausbrüche erschwert werden. In der Jugendstrafanstalt müssen die Insassen jetzt Häftlingskleidung tragen und vor der Mauer wird ein zusätzlichen Zaun errichtet.

Darüber berichtet heute der Tagesspiegel.

In den letzten Jahren gab es einen (einzigen) – gescheiterten – Fluchtversuch, bei dem sich der verhinderte Flüchtling beide Beine brach. Allein die Kosten für den Zaun liegen bei 900.000 Euro. Man tut was man kann, um das ramponierte Image der Justizsenatorin aufzupolieren. Koste es (den Steuerzahler), was es wolle.

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Vorbildlich

Post eines Mandanten aus dem Knast:

Sicher können Sie sich noch am mich erinnern. Ich habe nach der Gesamtstrafenbildung insgesamt 8 Jahre 9 Monate zu verbüsen. Nun sitze ich seit Juli 07 in S. im offenen Vollzug. Meine Führung die letzten Jahre wird als vorbildlich beschrieben und seit 9 Wochen bin ich im freien Beschäftigungsverhältniss. Gestern hatte ich ein Gespräch mit dem Anstaltsleiter. Unter anderem teilte er mir mit, dass ich bei meiner Halbstrafenmöglichkeit mit einer positiven und zustimmenden Stellungnahme rechnen kann.

Das läßt hoffen. Ich drücke ihm die Daumen.

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Justizopfer: Alles wird gut.

Sie verbrachte zweieinhalb Jahre unschuldig hinter Gittern, galt zwei Jahre als verurteilte ‚Vatermörderin‘.

Die am 9. April 2008 als unschuldig freigesprochene und damit vollständig rehabilitierte Monika M. beantwortet Fragen von Berlin Kriminell über das Verfahren, den Knast, die Gutachten und den Freispruch.

Es gehört schon eine Menge Kraft dazu, das Lied von Monthy Python „Always Look on the Bright Side of Life“ zu trällern, wenn man unschuldig im realen Knast sitzt. Meine Hochachtung!

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Gefängnisalltag

Eine kleine, autobiographische Seite über den Gefängnisaufenthalt in deutschen Justizvollzugsanstalten.

Ein ehemaliger Untersuchungsgefangener berichtet über

Das Gefängnis – ein Thema, bei dem wir in den meisten Fällen denken „das betrifft mich sowieso nicht“. Und lieber wegschauen und uns angenehmeren Dingen des Lebens zuwenden. So dachte ich auch einige Jahrzehnte, bis bei mir ziemlich unerwartet zwei Polizisten klingelten und ich zwei Minuten Zeit hatte, meine Sachen zu packen. Die weiteren 6 Monate verbrachte ich in Untersuchungshaft des Gefängnisses München-Stadelheim. Bis zu meinem Prozess, bei dem ich wieder freikam.

Quelle: Gefängnis-Seiten

Link gefunden bei Werner Siebers, Strafverteidiger in Braunschweig

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Mal eben …

Eigentlich hatte ich für den Besuch des Mandanten in der Haftanstalt nur ein paar Minuten eingeplant. Mehr war auch nicht nötig für die kurze Absprache.

Ich melde mich an, bitte die Wachtmeisterin, den Mandanten in die „Besprechungszelle“ zu ordern und warte auf sein Kommen.

… dann schrillten die Alarmglocken. Irgend ein Dödel muß sich daneben benommen haben. Jetzt geht gar nichts mehr. Kein Reinkommen, kein Rauskommen und ich darf die Besprechungszelle auch nicht verlassen. Bis die roten Lampen wieder erlöschen.

50 Minuten später kommt der Mandant, aus den geplanten 15 Minuten sind dann mehr als 60 geworden. Der Tag hat nicht gut angefangen.

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Keine Hilfe vom Gericht

Der Mandant wurde von der großen Strafkammer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er ist sowohl schwerst abhängig von Betäubungsmitteln und zudem auch noch spielsüchtig. Dies hat ein kompetenter Sachverständiger in dem Prozeß sauber herausgearbeitet.

Wegen dieser Doppeldiagnose wurde der Mandant für die Dauer der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Dies hatten der Sachverständige angeregt und sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung beantragt.

Denn ohne sozialarbeiterische Hilfe wäre der Mandant nicht imstande, die anderen Auflagen – denen er zugestimmt hat – zu erfüllen. Nämlich sich einer Entziehungskur und einer Psychotherapie zu unterziehen, um die Süchte in den Griff zu bekommen.

Das war am 23. Juli 2007. Bis zum heutigen Tage hat sich bei dem Mandanten noch kein Bewährungshelfer gemeldet, noch hat er sonstwie Unterstützung seitens der Gerichtshilfe erhalten.

Ist so eine Bewährungsauflage nicht auch ein Versprechen des Gerichts, dem Verurteilten zu helfen? Und welche Konsequenzen hat der Bruch dieses Versprechens?

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Servicewüste? Nicht im Knast!

An versteckter Stelle im Parkhaus findet sich ein unscheinbarer Hinweis auf einen Service der Knackis in der Untersuchungshaftanstalt im Moabiter Kriminalgericht:

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Mal schauen, was man dort zu unserem Vito sagen wird.

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