Strafvollstreckung

Benachrichtigung erwünscht

Mein Mandant wollte nicht, daß das Gericht oder die Staatsanwaltschaft seinen Vater über die Verhaftung benachrichtigt. Er hat mich gebeten, das zu erledigen.

Eigentlich kein Problem. Nur: Der Mandant ist gut über die 60 Jahre alt. Das könnte dann doch noch zu einem Problem werden.

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Eine Belehrung, die keiner will

Wenn Ihnen am Samstagabend gegen 18 Uhr jemand das hier auf den Tisch legt, an dem Sie gerade mit Ihrem Verteidiger und einer Dolmetscherin sitzen,

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dann wissen Sie, daß Sie das Wochenende vergessen können.

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Der neue Knast in Brandenburg

Nach österreichischen Plänen baut Berlin in Brandenburg ein neues Gefängnis, die JVA Heidering in Großbeeren.

Die Zellen sind zehn Quadratmeter groß. Anders als in den Neubauten in Tegel gibt es hier kein Warmwasser mehr in den Zellen; das ist billiger.

Quelle: Tagesspiegel

Noch einmal zum Thema „Besuch im Knast„:

Allerdings verlängert sich die Anfahrt für Besucher beträchtlich. Bis zum Bahnhof Großbeeren sind es fast zwei Kilometer Fußweg. Ob es einen Bus geben wird, steht nicht fest.

Kaltes Wasser und Spaziergänge halten frisch.

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Besuchszeit in Tegel

In Deutschlands größtem Gefängnis – der JVA Tegel – können Inhaftierte länger Besuch bekommen als im Gesetz vorgeschrieben. Neben zwei Regelsprechstunden von jeweils 30 Minuten im Monat werden dort auch zwei weitere Termine in dem Zeitraum gewährt, teilte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU mit. Die beiden zusätzlichen Besuchszeiten betragen laut Justizangaben zusammen mindestens eine Stunde. Laut Strafvollzugsgesetz muss monatlich mindestens eine Stunde Besuchszeit gewährt werden. Zusätzlich können langjährig Inhaftierte, von denen keine Gefahr ausgeht, alle sechs Wochen eine Besuchszeit von vier Stunden beantragen.

Quelle: Berliner Morgenpost

Zweimal eine halbe Stunde im Monat – das reicht meist nicht für die Aufrechterhaltung einer Partnerschaft. Haft betrifft nicht nur den Häftling, sondern immer auch die Angehörigen und Freunde. Oft sind es die draußen, die mehr leiden, als die drinnen.

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Weniger Selbsttötungen im Knast

Die Zahl der Selbsttötungen in Berliner Gefängnissen ist stark rückläufig. Haben 2006 in der Untersuchungshaftanstalt Moabit noch neun Häftlinge Selbstmord begangen, war es im vergangenen Jahr nur noch einer. Seit einem Jahr (Februar bis Februar) hat die Haftanstalt keine Selbsttötung zu verzeichnen. Das geht aus einer Untersuchung der JVA Moabit hervor, die gestern im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses vorgestellt wurde.

Quelle: Berliner Morgenpost

In diesem Zusammenhang: Ich frage mich immer wieder, was hinter der Bezeichnung „Selbstmord“ für einen Suizid steht. Wenn sich ein Gefangener in der Zelle erhängt, hat er diese Tötung doch nicht aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen (§ 211 StGB) begangen. Ein Suizid ist kein qualifizierter Totschlag am eigenen Leibe. Oder?

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Zündels Verteidigerin bekommt 3 1/2 Jahre

Sylvia Stolz, Exverteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel, wird zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass.

Quelle: taz

Die ehemalige Verteidigerin wurde zudem mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt, damit sie zumindest als „Organ der Rechtspflege“ keinen weiteren Unsinn mehr macht. Während des Verfahrens hatte man mehrfach den Eindruck, als lägen bei Frau Stolz die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor.

Es gibt Momente, da bedauere ich die Leitung einer Justizvollzugsanstalt (JVA): Juristen zu „verwahren“ ist per se schon schwierig. Wenn eine inhaftierte Rechtsanwältin allerdings Anzeichen für eine krankhafte seelische Störung, eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung oder für Schwachsinn oder eine schwere andere seelische Abartigkeit aufweist, wird das Leben in der JVA sicherlich nicht einfacher.

Update:
Gegen die verurteilte Verteidigerin wurde gleichzeitig ein Haftbefehl verkündet, der noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde: Saalverhaftung wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Sowas hat man auch nicht alle Tage. So ganz daneben scheint das Gericht aber nicht gelegen zu haben: Die Haftbefehlsverkündung quittierte die Verurteilte mit dem Hitlergruß.

Quellen: SWR, Beck und AFP

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