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Telekom
Die Penetranz der Telekom
In einem Kommentar zu einem Blogbeitrag hat der Autor (s)eine Website verlinkt. Und sich dabei vertippt. Passiert schon ‚mal. Der klickende Leser bekommt dann eine Fehlermeldung, auf unseren Seiten sowas hier:
Was passiert aber, wenn der Leser seinen Internet-Zugang über die Telekom organisiert. Der bekommt dann dieses hier:
Nota bene: Es ging um die Website eines Juristen, die der Leser besuchen wollte. Die …
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… sowie die Google-Suche nach der Telekom und die bunten Bildchen vom Boulevard sind dabei (höflich formuliert:) nicht hilfreich.
Wenn der Leser dann diese telekomisierte Zwangsbeglückung (überheblich bezeichnet als „Dienst“) abschalten will, bekommt der Telekomgeschädigte das hier:
Sollte der Beglückte nun meinen, mit dem Klicken auf „Ausschalten“ und „Speichern“ sei es getan, folgt die nächste Überraschung:
Wenn das mal kein Grund ist, mal eben den 27. Abschnitt unseres altehrwürdigen Strafgesetzbuches aufzuschlagen, liebe Nervensägen in Magenta.
PS:
Ja, wir nutzen die Dienste der Telekom zum Telefonieren und Internetten. Und wir sind grundsätzlich zufrieden mit dem Service, der im Laufe der letzten Jahre immer besser geworden ist. Vielleicht auch deswegen, weil wir nicht aufgehört haben, lautstark zu meckern, wenn was schief läuft. Deswegen auch dieser Blogbeitrag.
Erleben, was trennt
Trennungen sind meist schmerzlich. Deswegen ist es nachvollziehbar, wenn der Getrennte wenigstens wissen möchte, warum man ihn verlassen hat.
Der Kunde hatte seinen Festnetzanschluß bei der Telekom gekündigt. Das hing schlicht mit einem weiteren Telefonanschluß zusammen, der in der Wohnung installiert wurde. Einer reicht, sagte sich der Kunde; und außerdem gibt es da ja noch den Mobilfunk.
Aber so schnell wird man die Telekom nicht los. Die läßt nicht locker vergießt erstmal traurige Tränen in der Kündigungsbestätigung. Dann folgte ein Anruf aus der Kündigungshinterhertelefonierabteilung. In einem weiteren Durchgang gab es ein schriftliches Sonderangebot für den Fall, daß man den gekündigten Vertrag doch noch fortsetzen möchte. Ganz schön viel Mühe, die sich die Telekom macht, um einen kleinen Privat(!)-Kunden nicht zu verlieren.
Ein (letzter?) Versuch, nachdem die ganze Verlaß-mich-nicht-Bettelei nicht gefruchtet hatte, kam kürzlich mit der Post:
Fünf Euro dafür, daß man sich von einem Call-Center-Agent über die Hintergründe ausfragen läßt. Kein schlechtes Angebot, wenn man sonst nichts zu tun hat.
Das Verhalten der Telekomiker ist aber nachvollziehbar. Bei uns bekommt der Mandant nach Abschluß des Mandats auch noch eine freundliche Nachfrage gemäß dem Motto: „Und? Wie war ich?“.
Selbstverständlich würde es uns gefallen, wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden waren. Sollten Sie jedoch Anlaß zur Kritik haben, lassen Sie uns dies bitte wissen. Denn nur, wenn wir unsere Fehler kennen, können wir besser werden. Für Ihren Beitrag dazu bedanke ich mich schon im Voraus.
Ich überlege nun, ob wir auch fünf Euro für eine Rückmeldung ausloben sollen. Und das meine ich noch nicht einmal ironisch.
Pöbeln im Namen der Telekom
Berichte über den „Service“ der Telekom sind mittlerweile überflüssig. Die unzähligen Varianten des Versagens in Magenta sind hinreichend bekannt.
Der Stern meint aber, etwas Neues ausgegraben zu haben: Einen Bericht über Anna D.. Früher sagte man Telefonistin zu ihresgleichen. Ich weiß nicht, wie man das Volk heute nennt. Das ist aber auch egal; was sie machen, taugt ohnehin zu nichts.
Thema des Artikels ist ein Kundenkontakt einer gewissen Anna D., „aktive Twitternutzerin“, mit @Griesgraemer, eine „Kunstfigur“ aus dem Twitteruniversum, dem am 29.06.13 um 15:55 Uhr 12.068 andere Twitter folgen, weil er das Pöbeln zu Kultur erhoben hat.
Es stehen sich also gegenüber: Der griesgrämige Twitterpöbler und das Fräulein vom Amt. Es kommt zum Show Down, den die Illustrierte auszusweise protokolliert hat. Ob die Telekom-Mitarbeiterin der „@Telekom_hilft – Hotline“ bei Twitter das letzte Wort hatte, ist mir nicht bekannt.
Das Ganze ist ja recht unterhaltsam; schließlich handelt es sich bei Griesgrämer nur ganz nebenbei um einen Telekom-Nutzer. Sein Thema ist weniger die Lei(s)tungqualität der Telekom als der Klamauk.
Weniger spaßig sind die Umgangsformen dieser Service-Mitarbeiterin allerdings, wenn man mal ein echtes Problem hat – zum Beispiel, weil es der Telefom seit langen Monaten nicht gelingt, in der Kreuzberger Kanzlei eines Strafverteidigers zuerst die Telefonleitungen und anschließend sowohl die VDSL- als auch die ADSL-Verbindung stabil zu halten, und dann an diese Zicke … Kunstfigur … Telekom-Mitarbeiterin Anna D. gerät.
Anna D. benimmt sich nicht nur gegenüber einem Schauspieler in der beschriebenen Art, sondern auch gegenüber einem Kunden, der gefühlte 50% des Gehalts einer Twitter-Center-Agentin monatlich per Lastschrift vom Kanzleikonto abgebucht bekommt, ohne dafür eine adäquate – stabile! – Gegenleistung zu bekommen.
Allerdings scheint die Zicke (jetzt schreibe ich es doch!), als die sie sich in dem Stern-Essay beschreiben läßt, dann doch ein wenig zartbesaiter zu sein, als sie vortäuscht. Jedenfalls dann, wenn sie es mit einem durch die Telekom von der Außenwelt abgeschnittenen Strafverteidiger zu bekommt, fängt sie plötzlich an, das Sensibelchen zu geben:
Das was die pöbelnde Telekom-Anna mir dann noch auf die Mailbox gesprochen hat, ist an dieser Stelle nicht zitierfähig. Auch wenn es mir in den Fingern juckt, das mp3-file hier zu veröffentlichen.
Sinnentleerte Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts
Aus der Begründung eines Zurückweisungsbescheids des Bundesverfassungsgerichts vom 29.06.2010:
Die völlig ausufernde Verfassungsbeschwerde genügt in weiten Teilen offensichtlich nicht den Anforderungen an eine substantiierte Begründung. Den enormen Umfang der Beschwerdeschrift – einschließlich ergänzender Schriftsätze von mehr als 330 Seiten – haben die Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin unter anderem durch umfangreiche, sachlich durch nichts gerechtfertigte Wiederholungen mutwillig herbeigeführt. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.
Nein, das war kein Oberstudienrat oder Rechtsanwalt, der sich über ein Parkverbotsknöllchen geärgert hat. Es war die Telekom, die sich gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wehren wollte.
Quelle: teltarif
Danke an Marc Kessler für den Hinweis.
Miete für das Ersatzteil
Also, es soll an einem defekten Speedport 221 liegen. Sicher ist man sich bei der Telekom aber nicht. Deswegen schickte man mir den Speedport 920 V als Ersatz. Nun zahle ich Miete für diesen Austauschteil …
Vollständiger Beitrag auf „Probleme mit der Telekom„.
Probleme mit der Telekom
Meinen leidvollen Erfahrungen mit den Versuchen der Telekom, uns einen stabilen DSL-Anschluß zu verschaffen, habe ich nun ein eigenes Weblog verschafft: http://telekomproblem.wordpress.com/
Der aktuelle Beitrag dort handelt von meinem Versuch, einen angelieferten neuen Speedport anzuschließen. Da ich aber nur ein kleiner Strafverteidiger ohne ingenieurwissenschaftliche Zusatzausbildung bin, klappte das natürlich nicht.
Aber eigentlich bezahle ich dafür, daß mir die Telekom einen soliden Anschluß zur Verfügung stellt und nicht dafür, daß ich den Anschluß repariere.
To be continued …
Kein DSL bei der Telekom
Seit 2008 (!) versucht die Telekom, unsere Kanzlei mit einem stabilen DSL-Anschluß zu versorgen. Vergeblich war bislang das Bemühen: Einmal mehr blinkt die LED des Speedports und signalisiert, daß es der Telekom nicht gelingt, uns eine funktionierende Verbindung zum Internet zur Verfügung zu stellen.
Nun haben auch die Spezialisten versagt und wir versorgen unsere Kanzlei per UMTS mit dem Notwendigsten.
Gibt es einen Spezialisten unter den Juristen – eine Art Fachanwalt für Telekom-Geschädigte, der Spaß daran hat, die Telekom zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen?
Telekom: Von einem Spezialisten bearbeitet
Die Telekom soll uns mit einem DSL-Anschluß versorgen. Das ist so vereinbart und dafür zahlen wir auch.
Seit Dezember 2008 dokumentiere ich Störungen dieses Anschlusses und meine Störungsmeldungen. Der Fehler dürfte allerdings bereits vor dieser Zeit das erste Mal aufgetaucht sein.
Es geht um einen Wackelkontakt, den die Techniker der Telekom seit fast zwei Jahren nicht in den Griff bekommen. Sämtliche Hardware, die mit dem DSL-Anschluß zu tun hat, wurde – teilweise mehrfach – ausgetauscht. Die Anschlußart wurde von ADSL auf VDSL geändert. Die „letzte Meile“ wurde gewechselt. Es waren Techniker in der Kanzlei, im Keller des Hauses, vor dem Haus und wohl auch sonst irgendwo in den Technik-Räumen der Telekom tätig.
Heute morgen erhielt ich von unterwegs wieder die Meldung: „VPN-Gateway antwortet nicht“. Der sichere Hinweis darauf, daß die Kanzlei vom am DSL-Netz getrennt ist. Der Speedport gibt weiter grünes Licht.
Trotzdem funktioniert der Anschluß erst nach dessen Neustart. Dazu mußte ich dann quer durch die Stadt fahren, damit ich den Ein-/Ausschalter an diesem Telekom-Gerät betätigen kann.
Die Störungsmeldung online („Einzigartig!“) und per Telefonhotline („Der nächste freie Platz ist für Sie reserviert. Tütelü-Tüt-Tüt.“) sind über die Monate bereits zur Routine geworden.
Auch die Mitteilung der – bedauernswerten – Call-Center-Mitarbeiterinnen kann ich schon auswendig vorsingen. Die Informationen der Störungsstelle im Internet sieht auch immer gleich aus:
Ich schicke Schadensersatzforderungen an den Vorstand der Telekom nach Bonn, die weisen sowas natürlich mit lehrreichen Worten („keine Rechtsgrundlage“ und andere hohle Argumente) zurück und ich suche nun nach Lösungsmöglichkeiten.
Eine davon ist die Öffentlichkeit, die ich nun an den Fortschritten der Arbeiten der Telekom-Spezialisten teilhaben lassen werde …
Update:
Auch meine aktuelle Störungsmeldung wird bearbeitet – am Samstag.
Die Botschaft hör‘ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.