Unerwünschte Werbung

Einstweilige Verfügung gegen Cold Caller

Während man dem eMail-Spam mit Filtern oder der Löschtaste begegnen kann, sind Telefonrufe zum Zwecke der Werbung schon nerviger. Sie unterbrechen den Arbeitsfluß massiv und nötigen dazu, sich auf den Anrufer statt auf den eigentlichen Job zu konzentrieren.

Unsere Assistentinnen sind recht flott im Identifizieren dieses Telefonterrors. Trotzdem ist es nicht immer einfach, die Nervensägen schnell wieder loszuwerden, solange man die Ebene des menschlichen Miteinanders nicht verlassen möchte. Schlicht das Gespräch durch Auflegen zu beenden führt in nicht seltenen Fällen zum erneuten Anruf des Cold Callers: „Wir sind gerade unterbrochen worden, deswegen rufe ich nochmal an …

Ein probates Mittel ist aber, den Telefon-Spammer zu unterbrechen und ihn auf den eMail-Weg zu verweisen. Entspricht der Spammer dieser Bitte, bekommt man dann eine schriftliche Nachricht, etwa in der Art:

ColdCalling eMail

Das hat den großen Vorteil, daß man die Beweise für den unerwünschten Werbeanruf gleich frei Haus geliefert bekommt. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung spart man der Assistentin dann die Anreise zur Zeugenvernehmung beim Gericht.

Der Rest ist dann auch wieder relativ übersichtlich: Den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung hat der erfahrene Anwalt schnell formuliert und zum Landgericht geschickt. Eine der auf den Spam spezialisierte Zivilrechtskammer kennt die Textbausteine bereits und hat dann auch schnell die eigenen Textbausteine zusammengestellt. Die sehen in der Regel ungefähr so aus:

ColdCalling untersagt

Diese Einstweilige Verfügung wird dem Telefonliebhaber zugestellt und wenige Tage später folgt dann der Kostenfestsetzungsbeschluß auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von 5.000 Euro. Das sind dann die Momente, in denen sich der Akquisitör darüber informiert, daß die Werbung durch Telefonanrufe nicht nur unerwünscht, sondern auch teuer sind.

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StarMoney spammt einfach weiter

Offenbar ist es dem Vertrieb von Starmoney völlig gleichgültig, welchen Eindruck diese aufdringliche und unerwünschte Werbung bei ihren Kunden macht und hinterläßt.

Seit Mai 2015, also seit 6 Monaten, penetrieren diese stumpfen Werbefuzzis von Star Money ihre Anwender mit dem Hinweis, daß es die neue Starmoney Business Version 7 gibt. Und daß der Support der Starmoney Business Version 6 ab dem 31. März 2016 – also in vier Monaten – eingestellt wird.

Heute morgen habe ich den Spam von Star Money schon wieder auf dem Monitor:

StarMoneySpam

Und jeden künftigen Morgen werde ich mich darüber ärgern, mich für diese Software entschieden zu haben.

Unternehmen, die Wert darauf legen, daß ihre Wünsche von denjenigen respektiert werden, an die sie Geld bezahlen, kann ich Star Money nicht empfehlen. Wir suchen beizeiten eine Alternative, ohne diesen unintelligenten Spam.

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Der Spam von Star Money

Die Softwareschmiede von Star Money gehen ihren Kunden echt auf die Nerven. Sie hören einfach nicht auf mit ihrem Spam:

StarmoneySpam3

Dieser Werbe-Müll, mit dem einem Star-Money-Business-Anwender die Benutzeroberfläche zerschossen wird, scheint wohl überlebensnotwendig für Unternehmen zu sein. Muß man diese Software wirklich anbieten wie Sauerbier, weil sie sonst keiner haben will?

Auf meine beide Beschwerden wegen der ersten und zweiten Verklappung des Mülls reagiert der Starmoney-Laden auch nicht. Aber jetzt lasse ich auch nicht mehr locker.

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Spam von Star Money

Dieser penetrante Spam von Star Money ist ein Grund für den Softwarewechsel.

StarmoneySpam

Muß ich mir dieses Bild jetzt etwa regelmäßig und immer mal wieder anschauen, wenn ich mein Geld zählen will? Ich glaube, daß ich es mal mit einer Abmahnung und nachfolgender gerichtlicher Hilfe versuchen werde, mir diesen Starmoney-Spam vom Leib zu halten. Die zeitliche Limitierung in der Reklame beseitigt die Wiederholungsgefahr nämlich nicht.

Update vom 6.10.2015:
Dieser penetrante Werbemüll ist heute noch immer vorhanden und zerschießt immer noch die von mir konfigurierte und an unseren Bedarf angepaßte Oberfläche der Soft.

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Haha, sehr lustig

Ich habe eine eMail erhalten. Von einem (vorübergehend) gut gelaunten Spammer. Mit meinem bewährten Minutenbaustein habe ich ihm geantwortet.

Das hat auf der anderen Seite zunächst einmal für Erheiterung gesorgt.

Hahasehrlustig

Dann zu einem Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung beim Landgericht Berlin, das lustigerweise und gut gelaunt die nachfolgend abgebildete Entscheidung getroffen hat:

Einstweilige Verfügung LG Berlin 52 O 250_15

Ich kann mir gut gelaunt vorstellen, daß der Spammer-Michael die Zustellung dieser Einstweiligen Verfügung genauso wenig lustig findet, wie den Kostenfestsetzungsbeschluß: Runde 500 Euro hat der Scherzbold nun auf der Soll-Seite seiner Buchhaltung stehen.

Hihi.

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Noch penetranter: Spam von Star Money

Unsere Kanzlei organisiert seit einigen Jahren die Finanzbuchhaltung mit Hilfe von Star Money. Ein Programm mit Ecken und Kanten, aber bislang für unsere Zwecke erst einmal ausreichend. Aktuell arbeiten wir mit der Version Business 6.0.

Die Hersteller haben das StarMoney weiterentwickelt. Das ist an sich auch gut. Es gibt nun eine Version 7. Das ist erfreulich. Und es sollte den Nutzer auch mitgeteilt werden. Das ist nützlich. Die Art und Weise, wie StarMoney diese Information an den Nutzer bringt, ist jedoch wesentlich von nerviger Penetranz geprägt.

Ein nettes Feature dieser Software ist die an die eigenen Bedürfnisse angepaßte Übersicht unmittelbar nach Programmstart. Das sieht bei uns jetzt so aus:

SMB7-00

Neben den von uns gewünschten Informationen liefern uns die StarMoney-Softwareschmiede breitflächig und blinkend unerwünschte Werbung. Nicht nur einen kleinen dezenten Hinweis, den man einmal zur Kenntnis nimmt und dann übersehen kann. Sondern die Marketingterroristen von StarMoney penetrieren ihre Kunden gleich mit einer ganzen Batterie von Spam auf der Übersichtsseite. Ich habe diesen Werbemüll, den StarMoney seinen langjährigen Kunden zumutet, hier mal zusammen gestellt:

SMB7-07

SMB7-06

SMB7-05

SMB7-04

SMB7-03

SMB7-02

SMB7-01

Diesen ganzen inhaltsleeren und blinkenden Mist müssen wir uns jetzt jeden Tag ansehen, wenn wir mit StarMoney arbeiten wollen, und nicht bereit sind, die neue Version Business 7 zu einem Zeitpunkt zu installieren, der uns und in unsere Planung hineinpaßt. Und nicht dann, wenn es ein Reklamefuzzi von StarMoney will.

Ich habe StarMoney mit ganz höflichen Worten mehrfach darum gebeten, uns wieder eine möglichst werbefreie Oberfläche zur Verfügung zu stellen. Eine Reaktion haben wir bisher nicht erhalten. Vielleicht hilft jetzt dieser Blogbeitrag den penetranten Herrschaften von StarMoney auf die Sprünge.


Update
Eat this, liebe StarMoney-Spammer: 10 Stunden nach Veröffentlichung dieses Blogbeitrages listet Google ihn gleich an zweiter Stelle, wenn man nach StarMoney sucht.

StarMoney bei Google

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Was nichts kostet, taugt nichts

Es bewegt sich was in der Law-Blogger-Szene:

Heute beginnt eine neue Ära für JuraBlogs. Nach fast 11 Jahren als kostenfreies, werbefinanziertes Angebot, habe ich mich entschieden, zukünftig einen anderen Weg zu wählen. Die Teilnahme mit einem Blog an dem Angebot wird kostenpflichtig.

schreibt Matthias Klappenbach in seinem und über sein Projekt.

Bis Mai 2015 hat sich der Lawblogger bei Jurablogs angemeldet und per RSS-Feed wurden seine Beiträge auf dem Aggregator unter jurablogs.com verbreitet. Fertig.

Jetzt ist es für Mehr-als-5-Artikel-pro-Monat-Blogger nicht mehr ganz so einfach: Matthias Klappenbach möchte für die Aggregation das Beste vom Blogger – sein Geld. Sein ganzes Geld? Nein, nur ein paar Cent: Zwischen 16,6 und 3 Cent pro Beitrag, je nach Tarif.

Das ist einigen Bloggern zuviel. Sie können und wollen sich das Bloggen leisten, aber nicht für das Einsammeln und Weiterverbreiten ihrer Beiträge zahlen.

Ich habe mir kurz Gedanken gemacht, wie ich mit der Umstellung von Werbefinanzierung zu Bloggerfinanzierung umgehe. Dazu habe ich meine Statistik an einem belieben Werktag angeschaut: 10 % der Leser eines Blogbeitrages kamen über Jurablogs.com. Das waren 10 mal mehr als über alle Suchmaschinen, die nicht Google heißen. Kostet mich – berechnet nach dem „Professional-Tarif“ – ganze 6,6 Cent. Die habe ich übrig. Deswegen war meine Entscheidung klar.

Nun, gut; als landblawgender Rechtsanwalt nutze ich dieses Weblog nicht nur zur Spielerei, wie beispielsweise Herr Graf mit seinen Archivalia. Dieses Medium hilft unserer Kanzlei und mir auch bei der Kontaktaufnahme zu Straftätern, an deren Bestes wir herangekommen wollen.

Aber was erspare ich unseren Lesern und mir dabei, wenn ich einmal im Jahr 99,00 Euro an Matthias überweise? Sie und ich müssen uns fortan nicht mehr mit überflüssiger Werbung auseinandersetzen, die Gewerbetreibende betreiben, um an mein Bestes und das der Leser heranzukommen.

Lieber Herr Graf, lieber Herr Endell. Leistung um der Gegenleistung Willen, das ist das Prinzip, nach dem unsere Wirtschaft funktioniert. Sie (und wahrscheinlich noch ein paar mehr Blogger) haben sich entschieden, keine Gegenleistung zu liefern und damit die Leistung von Jurablogs.com nicht mehr zu beziehen. Das ist OK. Einen Anspruch auf kostenlose Leistung haben Hartz-IV- und Prozeßkostenhilfe-Empfänger, weil es bei denen um Unverzichtbares geht. Blogbeiträge gehören nicht dazu. Auch Ihre nicht.

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Frecher Spammer und drohender Zivilist

Zivilrechtler sind schon seltsame Vögel, wenn sie auf verlorenem Posten „kämpfen“.

In einer Zivilsache lasse ich meine Interessen von einem Kollegen vertreten, der sich mit dem Zeug hervorragend auskennt. Nichts Wildes, eine Sache mit einem Gegenstandswert von derzeit 3.000 Euro: Ein Spammer hat seinen Müll auf einer meiner eMail-Adressen abgeladen:

Spam Ed.

Was dann kam, habe ich ihm mit meinem Sekundentextbaustein per eMail geschickt: Eine kostenlose (!) Abmahnung mit der Aufforderung, den Mist zu unterlassen. Und was macht er? Er wird frech.

ein paar Zeilen

Frech kommt in solchen Fällen, in denen die Sach- und Rechtslage eigentlich völlig klar ist, nicht weiter. Deswegen habe ich meinen lieben Kollegen gebeten, dem Spammer durch das Amtsgericht mitteilen zu lassen, daß sinnloses Spamming hier nicht erwünscht ist. Und freche Reaktionen erst Recht nicht.

Der Spammer beauftragte nun seinerseits einen Rechtanwalt, der sich in dem amtsgerichtlichen Verfahren breitbeinig aufstellt. Kann man so machen, das sieht das Zivilprozeßrecht ja vor. Nur das hier muß man nicht machen, das geht zu weit:

Betrugsunterstellung

Offenbar hat er die Aussichtslosigkeit seiner Position, bzw. die seines Mandanten, des Spammers, erkannt und bringt nun das Geschütz des Strafrechts gegen mich in Stellung. Dieser promovierte Zivilist und Vortragsreisende aus Hamburg.

Aber am Ende ist er wieder freundlich und erteilt mir kluge Ratschläge:

Dringender Rat

Ich habe dem Ratgeber dann aber schon mal ein paar passende Worte – außerhalb des Protokolls – übermittelt.

Neuigkeiten

Ja, genau. Hier. Denn ich werde gern weiter über das richtungsweisende Verfahren vor dem Amtsgericht Tempelhof/Kreuzberg berichten. Und über kollegialen Umgang miteinander, über Berufsrecht, über Prozeßbetrug, über die Beihilfe dazu und über die Grenzen des Persönlichkeitsrechts. Halali.

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Sie lernen dazu

Bei dieser Nachricht mußte ich zweimal hinschauen, bevor ich sie als Fake identifiziert habe:

Friendshomeco

Ich habe einen Account bei Paypal, die persönliche Anrede und keine sofort auffallende Rechtschreibefehler – Kriterien, die auf eine „echte“ Benachrichtung hindeuten.

Die Währung, USD, hat mich als erstes stutzig gemacht; ein Blick auf die URL, die hinter den Links steckt und die auf eine Seite mit arabischen Schriftzeichen führt, offenbarten dann, daß der Absender der potentieller Mandant eines Strafverteidigers ist.

Die Fliegenfänger haben dazu gelernt …

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Weniger zahlen?

Regelmäßig einmal monatlich stellt mir die Landesbank Berlin AG – Amazon.de KartenService die folgende dämliche Frage:

Kreditkartenabrechnung

Ich bin versucht zu antworten: Nein, ich möchte nicht weniger zahlen, sondern gar nichts. Aber ich fürchte, diese schlipsdekorierten Geldverleiher sind eher humorlos; sonst wären sie ja Strafverteidiger geworden.

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