Urlaub

Ich hab’s überlebt

Zwölf Tage ohne Internet und 6.000 Höhenmeter in den Schweizer Alpen.

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Frühstück

Prost!

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Der Himmel über Hamburg

hamburg am morgen

Etwas nebelig noch. Entspricht aber dem Zustand im Kopf. ;-)

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Hamburg – autofrei?

Gegen 11 Uhr heute morgen am Hamburger Hauptbahnhof. Taxi oder ÖPNV zum Hotel? Die S-Bahn bietet sich an. Zumal heute ja ohnehin autofrei ist in Hamburg. Sagen jedenfalls die Plakate:

In der S-Bahn hörten erahnten wir dann die Durchsage: Zugverkehr unterbrochen, bitte benutzen Sie die U-Bahn. Nach einem Blick auf dem Plan haben wir dann auch die U-Bahn gefunden. Wie tausende andere Reisende auch.

Wir sind dann Taxi gefahren. Es hat was länger gedauert. Wegen der Staus in der Innenstadt. Es waren eine Menge Autos unterwegs. Am autofreien Sonntag in Hamburg.

Na, wenigstens stimmte die Aussicht:

aussicht

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Der urlaubsbedingte Deal

Die Vorsitzende Richterin hatte es angekündigt, in zwei Wochen werde sie zweieinhalb Wochen Urlaub machen. Ob man das Verfahren nicht durch eine Abrede bis dahin beenden könne. Die Verteidiger der drei Angeklagten waren mit dem Angebot des Gerichts und der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden, deswegen wurde mit der Beweisaufnahme und schweigenden Angeklagten begonnen.

Nach zwei Hauptverhandlungsterminen stand fest: Die Akten wurde von der Polizei nicht so geführt, daß man damit sinnvoll arbeiten konnte. Beweismittel wurden den Angeklagten falsch zugeordnet. Das bei dem einen sichergestellte Bargeld stand plötzlich auf der Asservatenliste des anderen. In dem Auto wurden (gefälschte) Ausweise gefunden, die man weder dem einen, noch dem anderen Angeklagten zuordnen konnte. Die Polizeibeamten bericheten von bedeutsamen Telefonanrufen und -gesprächen, die in dem ansonsten vollständigen Speicher des Telefons nicht zu finden waren. Dafür fand man in dem Telefonspeicher tatrelevante Anrufe zu einer Zeit, in der der Angeklagte bereits in Haft und das Telefon nicht mehr in seinem Besitz war.

Insgesamt steuerte das Verfahren auf eine zweistellige Zahl von Hauptverhandlungsterminen hinaus. Vor dem Hintergrund des § 229 Abs. 1 StPO („Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden.“) wurde es eng mit dem Urlaub der Vorsitzenden.

Die Richterin lud die Verteidiger zum Rechtsgespräch und unterbreitete ein neues, deutlich verbessertes Angebot. Das Verfahren wurde am selben Tag noch (nachdem der Staatsanwalt und drei Verteidiger binnen zehn Minuten plädiert hatten) mit einem höchst erfreulichem Ergebnis beendet.

So funktioniert der urlaubsbedingte Rechtsstaat.

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Der Tag nach dem Schnee

Sonniges Wetter nach dem Schneefall hat auch so seine Nachteile:

moor.jpg

Am Ende der Tour sahen nicht nur die Räder entsprechend aus.

moorrad.jpg

Nun sind wir wieder fit für den Kampf gegen die alltäglichen Unbillen nicht nur des Wetters.

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Radtour

Eigentliche wollte wir im Harz ein paar Tage mit dem Rad fahren. Das haben wir dann gelassen, weil Schnee angesagt war. Deswegen sind wir dann an die Ostsee:

Ostern auf Usedom

Da hilft nur noch passende Kleidung.

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Abfahrt

Vom Wannsee übers Paradies nach Bozen.

abfahrt.jpg

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