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Allgemeines (Motorradrecht)
Neuköllner StVO
Ein optimistisches Fundstück aus dem tiefen Neukölln:
Der Verordnungsgeber ist ein ganz Lieber, mit dem wir seit langen Jahren in bestem Kontakt stehen.
Moppedfahrer – Kaum Verstöße gegen Verkehrsrecht
Die Polizei Berlin hat am 15.04.2013 das Ergebnis ihrer Schwerpunktaktion „Überwachung motorisierter Zweiräder“ vom 8. April bis 14. April 2013 bekannt gegeben.
Bei der Schwerpunktaktion wurde besonderes Augenmerk auf die Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und Abstände sowie das Verhalten bei Fahrstreifenwechseln und Überholmanövern gerichtet. Zivile Streifen- und Videofahrzeuge überwachten dazu vorrangig Autobahnen sowie beliebte Ausflugsstrecken und ergänzten dadurch die zahlreichen stationären Kontrollen im übrigen Stadtgebiet.
Ich habe die Zahlen aus der Pressemeldung mal analysiert und in eine andere Form gebracht.
Daraus ergibt sich: Nur 2,45 Prozent der kontrollierten Moppedfahrer haben sich daneben benommen. 97,55 Prozent hingegen brauchen keinen Strafverteidiger, um sich gegen die möglicherweise zu Unrecht erhobenen Vorwürfe zu verteidigen.
Wenn die Polizei einmal die Interessen der Verkehrsrechtler an ihrem jeweiligen Broterwerb außer Acht ließen, könnte man sich bei diesem durchschnittlich regelkonformen Verhalten der Motorradfahrer die Kontrolle eigentlich auch sparen.
Oder? 8-)
Eine Harley ist keine „Spaßmaschine“
Nutzungsausfallentschädigung für ein verunfalltes Motorrad durchzusetzen, ist eine Wissenschaft für sich. Erst einmal muss man theoretisch überhaupt in der Lage sein, Motorrad zu fahren, was Fälle, in denen der Biker mit einem Haufen Metall und Schauben erst einmal wieder zusammengesetzt werden musste, schon einmal ausschließt.
Wenn man fahren könnte, die Maschine aber kaputt in der Gegend oder schlimmer noch, auf dem Schrottplatz herum steht, kommt es darauf an, ob es sich bei dem Motorrad „um einen Gegenstand handelt, auf dessen ständige Verfügbarkeit der Berechtigte für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist, wobei dieser Begriff eng auszulegen ist“. Sagt der BGH. Um es kurz auszudrücken, einen Pkw benutzt man täglich um von A nach B zu kommen, ein Motorrad nur zum Spaß.
In einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts bezweifelten die Richter nicht, dass der Genuss der Freiheit, wie ihn die Benutzung eines Motorrades (es ging um eine Ducati) vermitteln mag, durch die Benutzung eines Pkw nicht ersetzt werden könne. Das Kammergericht wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass entgangener Fahrspaß grundsätzlich nicht erstattungsfähig sei. Der Kläger in dem Verfahren konnte ein vorhandenes Auto für Fahrten nutzen, dass er darüber hinaus auch auf sein Motorrad angewiesen war, konnte er nicht beweisen (KG, Beschl. v. 26.11.2003, Az: 12 U 181/03).
Eine der wenigen Entscheidungen, die hier pro Motorradfahrer ergangen sind, ist die des Oberlandesgericht Düsseldorf, das einem Harleyfahrer Nutzungsausfall trotz eines weiter vorhandenen Pkw zusprach. Da hier der Fahrspaß als „Schaden“ angesehen wird, steht die Entscheidung des Gerichts nicht im Einklang mit der spaßbefreiten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und stellt (leider) eine Ausnahme dar, ist aber wunderschön begründet.
Die Harley Davidson Electra-Glide FLHTI des Klägers befand sich wegen eines fehlenden Ersatzteils 78 Tage zur Reparatur in einer Fachwerkstatt. Für diesen Zeitraum verlangte der Kläger Nutzungsausfallentschädigung in Gesamthöhe vom rund 5.200 Euro. Das Motorrad war für das ganze Jahr angemeldet und nicht nur für reine Freizeitfahrten, sondern – je nach Witterungslage – auch für die Fahrt zur Arbeit genutzt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung verweigerte die Zahlung mit dem Argument, dass dem Kläger für den Reparaturzeitraum ein Pkw zur Verfügung stand. Seine Ehefrau verfügte ebenfalls über einen privaten Pkw und ein weiteres Motorrad.
Das Landgericht Duisburg wies die Klage ab. Damit wollte sich der Kläger nicht zufrieden geben und legte Berufung zum OLG Düsseldorf ein, wo er auf offensichtlich motorradbegeisterte Richter traf:
Der hier zu beurteilende Gebrauchsvorteil der klägerischen Harley Davidson wird nun durch die Nutzung eines PKW nicht ersetzt. Die jeweiligen Nutzungswerte entsprechen sich nicht. Die beschädigte Harley Davidson Electra Glide ist ein Motorrad der Luxusklasse. Die Benutzung dieses besonderen Fahrzeugs befriedigt einerseits das Interesse des Klägers an Mobilität, bietet aber andererseits durch das im Vergleich zu einem PKW völlig anders geartete Fahrgefühl und die andersartige Art der Fortbewegung auch den spezifischen Gebrauchsvorteil, ein besonders hochwertiges, luxuriöses Motorrad zu fahren. Gerade diese besondere Art des Gebrauchs hat sich der Kläger erkauft. Dieser spezifische Gebrauchsvorteil ist daher als Äquivalent seiner vermögenswerten Aufwendungen für den Erhalt dieses Fahrzeugs unfallbedingt entfallen. Demgegenüber konnte er durch die Nutzung seines PKW nur einen Teil der Gebrauchsvorteile des Motorrads ausgleichen, nämlich nur die reine Funktion seines Fahrzeugs als Transportmittel. Der darüber hinausgehende Nutzungswert des beschädigten Motorrads ist daher “fühlbar” entgangen, so dass ein Ausschluss seines Nutzungsausfallentschädigungsanspruchs nicht gerechtfertigt ist. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2008, Az: I-1 U 198/07)
Vernunft?
Auf dem Fels der Geisler-Gruppe hat Reinhold Messner das Laufen gelernt. Als Fünfjähriger hat er dann den ersten Dreitausender bestiegen. Einige Jahre später war er dann auf den versammelten Achtausendern unterwegs und ist in ein paar kalten und heißen Einöden spazieren gegangen. Die Lebenswege „vernünftiger“ Zeitgenossen sehen anders aus.
Dieser Extremist, was die Abwägung zwischen Risiko und Spaß angeht, äußerte sich zu einer anderen Risikogruppe unter den menschlichen Lebewesen:
Wer mit seinem PKW bei uns auf schmalen Paßstraßen fährt, sollte … ganz rechts bleiben. … Wenn Ihnen dann in einer Kurve ein Motorradfahrer auf der falschen Seite entgegen kommt, ist dies meist nur der erste einer ganzen Kolonne von Verkehrsteilnehmern, die einem seltsamen Hobby frönen: Risk for fun.
Im Pulk, alle im Lederdress, mit Helm, […] rasen sie durch ein Ferienland, das mehr und mehr zum Friedhof zu werden droht. Ich habe in den Dolomiten mehr tote Motorradfahrer als abgestürzte Kletterer gesehen.
Übertrieben? Kann die Landstraße durchs Pustertal oder die Paßstraße am Reschen gefährlicher sein als die Ortler Nordwand?
[…]
Aggressive Autofahrer gibt es überall, aber Motorradfahrer, die im Kollektiv Staus, Überholverbote und Sperrlinien ignorieren, sind vor allem auf unseren Paßstraßen eine Gefahr. Auch für andere Verkehrsteilnehmer. Und zudem nicht nur eine Gutwettererscheinung. Vor allem bei Regen wird um die Wette gefahren. Mann gegen Mann. Leider landen die Kontrahenten öfter auf dem Friedhof als im Krankenhaus.
Diese Friedhöfe sind allerdings einen Besuch wert …
Quelle: Reinhold Messner, Gebrauchsanweisung für Südtirol, 2. A. 2007, S. 51 f
Als Messner diese Zeilen geschrieben hat, war er 62 Jahre alt. Bereits ein paar Jahre vorher ist er zuhause von einer Leiter gefallen und hat einen bleibenden Schaden erlitten. An den Füßen. Er ist nun nicht mehr Felskletterer, Höhenbergsteiger, Grenzgänger, Forscher und Politiker, sondern versucht sich als Ratgeber. Wohl auch für das Volk der Motorradfahrer. Ob das jetzt aber vernünftig ist?
Ich schaue mir heute mal an, was Messner zu den Bergvölkern der Erde zu sagen hat. Mit diesen Völkern kennt er sich jedenfalls aus.
Volks-Ducati
Echten Fans der italienischen Traditionsmarke dürfte das Herz bluten, wenn sie diese Nachricht lesen:
Es ist damit zu rechnen, daß dann demnächst solche edlen Fahrzeuge
neben Profanbauten wie Lupo und Polo im Showroom des gemeinen Volkswagenhändlers stehen. Oh tempora, oh mores!
Bildquellen:
1. Halbjahresfinanzbericht 2012 der Porsche Automobilholdig SE
2. Wikipedia
Update: Infos zum Motorradrecht
Um an diesem verlängerten Feiertagswochenende nicht den Eindruck entstehen zu lassen, unsere Kanzlei gibt sich dem Müßiggang hin, haben wir unsere Informationen über das Rechtsgebiet „Motorradrecht“ aufgearbeitet.
Es ist zwar immer noch eine Bleiwüste, aber auch ohne bunte Bilder (die ohnehin nur vom Wesentlichen ablenken ;-) ) können sich die Seiten sehen lassen. Meine ich.
Was meint das verehrte Publikum?
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Roller gehören verboten
Das jedenfalls meinen die Grünen nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung.
Naja, nicht alle Roller, nur die mit einem Verbrennungsmotor. Diese hier:
Roller mit einem Elektroantrieb will die Ökopartei aber noch zulassen. Also solche mit Motoren, die mit der Energie betrieben werden, die z.B. aus Atomkraftkraftwerken stammen.
Nachdem man die Heizpilze in Kreuzberg schon verboten hat und nun die Roller dran sind, wird das schon noch klappen mit dem Klimawandel.
Forza italia?
Sie vibriert, schüttelt sich, und gibt man Gas, geht ein kräftiger Ruck durch die Moto Guzzi 850 Norge. Erst seit drei Monaten stehen 35 italienische „Guzzis“ im Fuhrpark der Berliner Polizei. Und schon mussten „einige Maschinen“, so die Polizei, in die Werkstatt.
Quelle: Tagesspiegel
Man sollte sich mal die Fingernägel der Polizeibeamten anschauen, die ihren Dienst auf den Guzzis verrichten. In der Regel sind die bei den Guzzi-Treibern schwarz. Seit 100 Jahren. Und daran wird sich in den nächsten 100 Jahren nichts ändern.
„Die Mängel bewegen sich im Rahmen dessen, was bei Neuanschaffungen dieser Art üblich ist“, sagte ein Polizeisprecher.
Ja, eben. Guzzi. ;-)