Allgemeines (Motorradrecht)

Dauerbrenner: Nutzungsausfall

Immer wieder versuchen Versicherer, den Ersatz des Nutzungsausfallschadens zu verweigern. Dem hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil vom 15. 10. 2007 – 12 I-1 U 52/07 – einen weiteren Riegel vorgeschoben. Die drei Schwerpunkte der Entscheidung lauten:

1.
Der Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschaden ist auch dann begründet, wenn sich die Reparaturdauer durch Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen verlängert.

2.
Den Reparaturauftrag muß der Geschädigte erst dann erteilen, wenn der Schädiger bzw. sein Versicherer einen angemessenen Vorschuss gezahlt hat oder zumindest Reparaturübernahme erklärt.

3.
Eine Verpflichtung zur Vorfinanzierung des Schadens durch den Geschädigten besteht nur im Ausnahmefall.

In diesem Rechtsstreit ging es um Nutzungsausfallentschädigung für 91 Tage, die der verurteilte Versicherer nun an die Moppedfahrerin zu leisten hat. Das Thema Nutzungsausfall ist oft Gegenstand von Auseinandersetzungen, insbesondere dann, wenn es um den Schaden an einem Motorrad geht. Hier sollte der Regulierungshelfer schon ein paar gute Argumente haben, um den oft nicht unerheblichen Schaden durchzusetzen.

Für die Profis: Die Entscheidung wird in der VRR 2008 Ausgabe 2 — S. 68 von RAin Rita Zorn besprochen.

Eine weitere aktuelle Entscheidung zum selben Thema lieferte das OLG Brandenburg im Urteil vom 30. 8. 2007 – 12 U 60/07 -, ebenfalls von RAin Zorn besprochen in VRR 2008, S. 27. In der Brandenburger Entscheidung ging es um den Anspruch auf Ersatz einer Nutzungsausfallentschädigung auch über die Wiederbeschaffungsdauer eines total beschädigten Krads hinaus – hier ging es um insgesamt 181 Tage:

Wenn der Kradler finanziell nicht in der Lage ist, den Erwerb eines Ersatzmoppeds aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren und den Schädiger bzw. dessen Versicherer frühzeitig darauf hingewiesen hat, muß für die Dauer bis zur Zahlung der Nutzungsausfall ersetzt werden.

Insbesondere mutwillige Verzögerungen in der Regulierung sollte der Geschädigte entweder unter Hinweis auf diese Entscheidungen nicht akzeptieren.

Oder aber gelassen hinnehmen: Für ein Motorrad mit 72 KW /98 PS gibt es pro Tag 56,00 Euro. Bei 181 Tagen sind das 10.136 Euro.

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Solidarität zwischen Müllmännern und Polizisten

Quelle: fr-online

Oder räumen die einfach nur den Müll weg?

Danke an Rechtsanwalt Arne Farwig-Brückmann aus der Kanzlei Roth, Frankfurt/M für den Link

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Autofrei am 1. Juni

Ein Sonntag ganz ohne Auto: Nach mehreren gescheiterten Anläufen könnte es in diesem Jahr auch in Berlin einen – verordneten – autofreien Sonntag geben. Im Abgeordnetenhaus wird dazu am heutigen Montag ein fraktionsübergreifender Antrag eingebracht, den bereits 61 Abgeordnete der SPD, der Linken und der Grünen unterschrieben haben. Sie fordern den Senat auf, einen für alle verbindlichen Autoverzicht am 1. Juni zu unterstützen.

Quelle: Tagesspiegel

Gar nicht verkehrt, mal für einen Tag im Jahr die Straßen ausschließlich Motorradfahrern zu überlassen.

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Motorradauto

Autobauer Opel denkt nach der Präsentation des Billigautos Tata Nano über ein neues Einstiegsmodell zum Preis von etwa 8000 Euro nach. Das Stadtauto soll auf günstige Motorradkomponenten zurückgreifen.

Quelle: Berliner Morgenpost

Lenker? Gasdrehgriff? Hmm. Aber sowas gab’s doch schon mal im Osten. Oder hier die etwas modernere Variante aus dem Westen.

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Reparaturauftrag

Die Tuono hat’s nicht überlebt. Wohl aber die Schutzkleidung:

jacke.jpg

Die Leder-Pelle war nur ein wenig lädiert, hat aber super gehalten. Und die Reparatur geht auch klar, laut Kostenvoranschlag von Schwabenleder auch noch zu einem erträglichen Preis.

Ende März könnte es nur noch daran scheitern, daß das Leder wieder einmal eingelaufen ist … ;-)

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Motorradrecht in Österreich

Auch in Österreicht gibt es Motorradrecht. Mag. Dr. Heinz Kraschl schreibt im SALZBURGWIKI.AT, was unsere Nachbarn unter diesem diffusen Begriff verstehen. Man findet dort

spezielle Gesetzesbestimmungen (Vorbereitende Rechtsakte und Novellen vor deren In-Kraft-Treten) mit relevanten Judikaturen, die nur für Motorräder (Klasse L3e) und Motorräder mit Beiwagen (Klasse L4e) in Österreich gelten, wörterbuchartig zusammengestellt.

Eine sehr informative Seite, gut gemacht, wenngleich sie für meine Begriffe reichlich trocken formuliert ist. Aber so sind sie ja nun mal, die Juristen. ;-)

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Wehmut

Wenn ich mir das hier anschaue

kalt.jpg

… und dann aus dem Fenster hinaus in den Dezember-Regen, bekomme ich Depressionen.

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Nachdenklich

Ein paar nette Video-Aufnahmen gibt es bei den Sachverständigen Priester & Weyde. Wenn ich mir vorstelle, daß es nicht auszuschließen ist, irgendwann statt der Puppe einmal selbst auf dem Motorrad zu sitzen, werde ich nachdenklich. Wie bei jedem Unfall, den wir in unserer Kanzlei regulieren.

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Neander – Diesel

Das erste Motorrad mit Turbodiesel ist fertig, schreibt die Berliner Morgenpost heute. Der Namensvetter meines Vaters hat sich ein solches Ding, das mich erst einmal an alkoholfreies Bier erinnert, bereits bestellt.

Die Männer des Herstellers namens Neander haben reichlich Spaß gehabt bei der Entwicklung – und bei der Präsentation auf der Website www.neander-motorcycles.com.

Zur Kupplung heißt es:

Wenn Sie wüssten, wie lange wir an dieser Kupplung gearbeitet haben, würden Sie uns Beileidsbriefe schreiben. […] Leider arbeitet sie fast völlig geräuschfrei.

Und zum Riemenantrieb:

Eine Kette wäre eine unberechenbare Sauerei geworden und das Wort „Kardan“ können wir nicht mal schreiben.

Interessantes Spielzeug für 95.000 Euro. Nichts für dem Papa sein Sohn …

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Die Rückmeldung …

… eines freundlichen Mandanten, den Rechtsanwalt Tobias Glienke erfolgreich verteidigt hat:

danke.jpg

Auch wenn es nur ein ganz kleines Dankeschön ist (es ist eben nicht die echte 999 ;-)), haben wir uns riesig darüber gefreut. Solche Rückmeldungen gehen runter wie Öl und entschädigen für manchen Ärger, den wir an anderer Stelle hatten.

Thank’s – you made our day!

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