Allgemeines (Motorradrecht)

Landgericht Frankfurt/M, Urteil vom 7.9.2006, Az.: 2-20 O 88/06

Heute hat unsere Kanzlei vom Landgericht Frankfurt das bereits hier besprochene Urteil erhalten. Thema was das Motorradfahren als Verschulden gegen sich selbst.

Die Entscheidungsgründe übertreffen meine schlimmsten Befürchtungen bei weitem; irgendwie hatte ich ja noch gehofft, es handele sich um einen Aprilscherz. Aber nein – der promovierte Richter meint das wirklich ernst.

Eine kleine Kostprobe:

Das Gericht geht sicherlich nicht fehl in der Annahme, dass diese Dinge auch vorliegend eine Rolle gespielt haben: Ein Sonntag, schönes Wetter, eine beliebte Motorradstrecke – die jährlich ihrer Gefahren wegen Todesopfer fordert -, eine Maschine, die in 7,4 Sekunden auf 200 km/h beschleunigt. Dies alles begünstigt eine Stimmung, die jeder Autofahrer an jedem schönen Wochenende bei zahllosen Motorradfahrern beobachten kann. Hier beherrscht häufig die Technik den Menschen und nicht umgekehrt, zumal die streitgegenständliche Maschine 251 kg wiegt.

Es ging um eine Suzuki GSX 1300:

gsx1300.jpg

Wer so ein Fahrzeug fährt, bekommt vom Landgericht Frankfurt vorgehalten:

Danach lässt sich die Betriebsgefahr der Motorradfahrer grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen, so dass die Unfallfolgen schon deshalb als bewusst in Kauf genommen ganz überwiegend nicht auf einen Unfallgegner abgewälzt werden können.

Dann warten wir mal die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Berufung gegen das Urteil ab.

LG Frankfurt, Urteil vom 7.8.2006, Az.: 2-20 O 88/06 – hier vollständig veröffentlicht.

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Pauli bei Ducati?

Auf einer Duc hat man sie ja schon gesehen.

Nun auch bei Ducati?

Gabriele Pauli, 49, CSU-Landrätin, könnte bei ihrer bevorzugten Motorradmarke „Ducati“ eine neue Aufgabe erhalten. „Bei entsprechender Qualifikation“ sei ein Posten im Bereich Repräsentation denkbar, sagte ein Firmensprecher der taz. „Wir haben eine schicke Bekleidungslinie, damit müsste sie in der Öffentlichkeit keine Latexhandschuhe mehr tragen.“ Pauli hatte zuletzt verkündet, 2008 nicht mehr für das Amt der Landrätin zu kandidieren. Sie stehe für „höhere Aufgaben in Politik oder Wirtschaft“ zur Verfügung. Gerade prüfen die Freien Wähler in Bayern, ob sie Pauli aufnehmen wollen. Ein anderes Zuhause für Frau Pauli?

fragt die taz vom 11.4.2007

Weitere Bilder der „Latex-Landrätin und Biker-Braut“ gibt es beim Spiegel.

Nützt das nun dem Ruf „der“ Motorradfahrer oder schadet es eher?

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Buchtip: Der Captn on Fire

Eigentlich hatten wir eine Ausfahrt übers Osterwochenende geplant. Aber mittlerweile sind mir – im fortgeschrittenen Alter – Temperaturen im einstelligen Bereich nicht mehr gleichgültig.

Außerdem hatten wir die Wohnungsmiete für diesen Monat schon bezahlt, wir konnten sie also auch abwohnen. Draußen feuchtes Grau-in-grau und neben der Couch ein buntes Cover, das da schon seit Monaten lag und wartete:

Bilderbuch

Dirk Pannhoff hat dieses Buch geschrieben für jeden, der nicht auf das gehört hat, was Mami und Papi ihm gesagt haben. Es handelt von einem freundlichen jungen Mann,

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dessen Triumph

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ich mir auch einmal anhören durfte … in der Belziger Straße, der Einrichtung in Berlin, wo die Rennleitung sichergestellte Fahrzeuge lagert und begutachten läßt. Nun kann ich mir in etwa vorstellen, wie sich die Bombadierung Dresdens angehört haben muß.

Über diese Triumph und andere Spaßfahrzeuge des Großstadtkämpfers berichtet Dirk Pannhoff in seinem Buch „Der Captn on Fire“, der mir damit – trotz des [censored] Wetters – die Stimmung über die Osterfeiertage retten konnte.

Weitere Inhaltsangaben, Leseproben und Bestellmöglichkeiten gibt es auf der eigens für dieses Buch geschaffene Website.

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Mopped made by Rechtsanwalt

Ein ehemaliger Anwalt beschloss vor 16 Jahren, Motorräder zu bauen, „wie es sie noch nie gab„.

Confederate

Sie sind urwüchsig, roh und schön zugleich. Seit 16 Jahren baut der Rechtsanwalt Matt Chambers mit seiner Motorradmarke Confederate Motorräder, durch die das Wort Höllenmaschine einen Sinn erhält. „Keine Kompromisse“ lautet Chambers Motto, der nach eigenen Worten „die potentesten Fahrzeuge auf diesem Planeten“ baut.

Weitere Bilder auf der Fotostrecke

Quelle: Manager Magazin
Link gefunden in der Handakte

Nur gut, daß ich kein Manager bin und deswegen ein ordentliches Mopped fahren darf.

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Verladetechnik

Nun weiß ich endlich, wie ich das Mopped bequem in den Transporter bekomme:

Fröhliche Ostern!

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Genug geärgert

Nachdem wir uns nun in ausreichendem Umfang über unfreundliche Gerichtsentscheidungen geärgert haben, möchte ich an dieser Stelle doch mal etwas höchst Erfreuliches veröffentlichen:

tremola.jpg

Warum sitze ich eigentlich hier noch vor dem doofen Rechner statt auf dem Mopped? :-)

Foto: pixelio.de

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Prüfstand im Kofferaum

Mit dem Rollenprüfstand kann die Polizei „den Rasern auf den Fersen“ bleiben. Aha.

Der Prüfstand lässt sich im Kofferraum an jeden gewünschten Einsatzort transportieren und zeichnet in Verbindung mit einem Fahrtschreiber die Höchstgeschwindigkeit des getesteten Zweirades auf einer Diagrammscheibe auf.

Ich bin gespannt, was die (Ober-)Gerichte zu solchem Spielzeug dazu sagen werden.

Link gefunden bei Udo Vetter.

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Streckensicherung für Motorradfahrer

Der MEHRSi e.V. engagiert sich seit Jahren bereits dafür,

deutschlandweit die Leitplanken aller für Motorradfahrer gefährlichen Kurven mit einem Unterfahrschutz ausstatten zu lassen.

Herkömmliche Leitplanken sind so konstruiert, dass die eigentliche Abprall-Planke in Höhe der Motorhaube eines durchschnittlichen Pkws angebracht ist. Der verbleibende Abstand zum Boden birgt die Gefahr, dass ein stürzender Zweiradfahrer sich an der Leitplanke oder dem Stützpfosten schwer oder gar tödlich verletzt. MEHRSi setzt sich für die Beseitigung dieser Gefahrenquellen ein.

Der Unterfahrschutz ist eine federnd angebrachte Stahlplanke, die im Falle einer Kollision Aufprallenergie absorbiert und ein Durchrutschen wirkungsvoll verhindert. Daher ist die Nachrüstung mit Unterfahrschutz für uns die effektivste Form der Streckensicherung.

Nun lädt er ein zu einem Treffen, auf dem offiziell bekannt gegeben wird, daß

13 besonders unfallträchtige Kurven im östlichen Teil des Rems-Murr-Kreises wurden nun auf einer Gesamtlänge von fast 1000 Metern mit Unterfahrschutz für Motorrad- und Zweiradfahrer sicherer gemacht

wurden.

Zu dem Termin am Mittwoch, den 25. April 2007 um 17:00 Uhr auf der Kreisstraße K 1913, der Neubaustrecke Winnenden-Breuningsweiler sind neben Pressevertretern und Politikern auch alle Moppedfahrer eingeladen.

Weitere Informationen gibt es unter www.mehrsi.org und in dieser Einladung.

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Lückenfall

Ein immer wieder ungern gesehener Fall ist der Lückenfall. Der Moppedfahrer kommt von hinten an den Stau heran, es gibt keinen Gegenverkehr und das Überholen ist erlaubt. Also wechselt er auf die Gegenfahrbahn und fährt links an der Schlange vorbei.

Ein freundlicher im Stau stehender Autofahrer möchte aber einem anderen Autofahrer ermöglichen, aus der von rechts einmündenden Straße nach links abzubiegen. Für den Abbieger wird also eine Lücke gelassen, durch die er fährt und anschließend mit dem überholenden Moppedfahrer kollidiert.

Dazu hat sich das Amtsgericht Düsseldorf am 1.06.2006 (Aktenzeichen: 51 C 1003/06) etwas einfallen lassen:

1. Kommt es bei einem sog. Lückenunfall zu einer Kollision des wartepflichtigen Einfahrenden mit einem Überholer der wartenden Kolonne, die eine Lücke zum Einfahren lässt, so haftet der Einfahrende zu 100%.

2. Der Überholer der Kolonne muss nicht an jeder Lücke der Kolonne ein einfahrendes Fahrzeug vermuten und hat dementsprechend nicht stets so zu fahren, dass er noch vor jeder Lücke anhalten kann.

Das Gericht hat eine schlüssige Argumentation:

…Würde man anders entscheiden, würde das Hereinwinken des Verkehrsteilnehmers auf der rechten Fahrspur zu einer Veränderung der Rechtslage zu Lasten des Verkehrsteilnehmers auf der linken Fahrspur führen. Dies kann nicht richtig sein. Der Verkehrsteilnehmer auf der linken Fahrspur muss weiterhin auf sein Vorfahrtsrecht vertrauen dürfen unabhängig von den tatsächlichen Handlungen, die sich auf der rechten Fahrspur abspielen. Bei Vor- fahrtsverletzungen tritt die Betriebsgefahr des Berechtigten in der Regel zurück….

Das sehen nicht alle Gerichte so. Von der exakt umgekehrten Haftungslage bis hin zur Mithaftung mit unterschiedlichen Haftungs-Quoten habe ich schon ziemlich alles erlebt. Meist geht es um die Frage, ob dem Überholer nicht ein Überholen in unklaren Verkehrslagen vorzuwerfen ist.

Deswegen rate ich eigentlich dazu, sich nicht auf die Entscheidung des Düsseldorfers zu verlassen, sondern beim Überholen möglichst weit links zu fahren und sich an den Lückenfall erinnern. Dann sollte man im Zweifel auch rechtzeitig zum Stehen kommen. Denn auch wenn man hinterher Recht bekommen sollte: Weh tut so eine Kollission immer.

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Honda wirbt für Aprilia

… oder habe ich das hier irgendwie mistverstanden? ;-)

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