Bußgeldsachen

Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons

Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.

Quelle: § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO

Bislang hatte ich angenommen, das sei eine von wenigen Rechtsnormen, gegen die ein Moppedfahrer nicht verstoßen könne. Ich habe mich geirrt!

Und noch einer:

Don’t try this at home!

1 Kommentar

Old School Tape

Im Falle eines Falles, hilft Tape bei alles

Eine zum Teil nur mit Klebeband zusammengehaltene Harley-Davidson hat die Polizei bei Bad Brückenau aus dem Verkehr gezogen. Ein Italiener war mit dem absolut verkehrsuntauglichen Chopper auf dem Heimweg von einem Skandinavienurlaub, als er am Mittwochnachmittag der unterfränkischen Polizei auf einer Bundesstraße auffiel.

Die für die Stabilität wichtige vordere Gabelbrücke war einfach durch ein Klebeband ersetzt. Eine Vorderradbremse war nicht vorhanden. Bei genauerer Untersuchung zeigte sich, dass der mangelhaft zusammengeschweißte Rahmen völlig instabil war. Die Sitzhalterung war sogar abgebrochen. Außerdem fehlten eine Motorabdeckung, die Blinkeranlage und das vordere Schutzblech.

Die Polizei stellte das seltsame Gefährt sicher. Der 31-jährige Motorradfan musste einen Bekannten anrufen, der ihn und sein geliebtes Bike mit einem Transporter abholt. Nach Auskunft eines Fachhändlers habe es zwar nur noch Schrottwert, sagte ein Polizeisprecher: «Aber irgendwie hängt er wohl dran.»

Quelle: ddp via yahoo

Ich weiß gar nicht, was die Herrschaften von der Rennleitung da haben. Wenn der Italiener (wieso fährt der eigentlich keinen italienischen V2? Verräter!) es aus Skandinavien bis nach Bad Brückenau geschafft hat, hätte das Tape auch noch bis Bologna gehalten (dort gibt es schöne rote Moppeds zu kaufen!).

Danke an den Kunstflieger für den Link.

9 Kommentare

Allgemeine Verkehrskontrolle

Zu Beginn der Motorradsaison hat die Polizei bei stadtweiten Kontrollen zahlreiche Sicherheitsmängel festgestellt und Verstöße geahndet. Insgesamt wurden am vergangenen Wochenende 2380 Kradfahrer überprüft, wie die Polizei gestern mitteilte. Bei der mit Videowagen und Zivilfahrzeugen unterstützten Aktion wurden 296 Verstöße mit Anzeigen oder Verwarnungsgeldern geahndet. Somit verstieß jeder achte Fahrer gegen die Vorschriften.

Es lagen teils erhebliche Tempoüberschreitungen in insgesamt 72 Fällen vorn, an der Spitze zwei Biker mit Tempo 98 und 96 bei erlaubten 50 km/h. 32 Motorradfahrer hatten Sicherheitsabstände beim Überholen oder bei Spurwechseln unterschritten. 21 Fahrer standen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, 19 Biker konnten keine Fahrlizenz vorweisen und 16 Motorradfahrer hatten auf den Schutzhelm verzichtet. Bei der Überprüfung des technischen Zustands fielen 87 Zweiräder durch; 15 Motorräder wurden deswegen sichergestellt.

Quelle: Berliner Morgenpost

Man kann das auch anders sehen: Von 2380 Kradfahrern haben sich 2084 korrekt verhalten. Das sind knapp 88 % aller Geprüften. Oder 2293 von 2380 untersuchten Motorrädern waren in technisch einwandfreiem Zustand; das sind gute 96 %.

7 Kommentare

Keine Vollstreckung von Auslandsknöllchen

Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht ist nicht mehr für 2008 zu erwarten. Dies erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview. Touristen, die in der nächsten Urlaubs-Saison im Ausland Verkehrssünden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, können also ein weiteres Jahr nicht belangt werden. Auch eine rückwirkende Vollstreckung, wie ursprünglich angedacht, ist vom Tisch. Die Ausnahme bleibt Österreich: Mit diesem Land gibt es seit Jahren ein gut funktionierendes Vollstreckungshilfeabkommen.

Quelle: Biker Journal

Ich bin gespannt, wie sich die Sache entwickeln wird. Wenn ausländisches Bußgeldbescheide in Deutschland vollstreckt werden sollen, muß es effektive Rechtsschutzmöglichkeiten geben. Und bis ein z.B. spanischer Bußgeldbescheid ins Deutsche übersetzt ist, wird es noch ein wenig dauern. Der Entwicklung kann man entspannt entgegen sehen. (Bis dahin haben wir dann auch unseren Selbstverteidigungskurs angepaßt. ;-) )

2 Kommentare

Nicht ausgewertet

Aus einem Schreiben der Buß- und Verwarngeldstelle einer brandenburgischen Gemeinde; es geht um eine Geschwindigkeits-Messung mit einem „Starenkasten“ (Traffiphot-S).

Die Messungen, die laut Messprotokoll nicht auszuwerten waren, waren 26x ausländische Fahrzeuge, 31x Krafträder, 1x Einsatzfahrzeug, 1x Kennzeichen nicht erkennbar, 3x Kalibrierungsfoto und 9x wurde die Messung vom Auswerter nicht gewertet.

Gemessen wurden 361 Fahrzeuge im Juli diesen Jahres innerhalb von 10 Tagen, in denen das Gerät im Betrieb war. In Bezug auf die 31 Moppeds heißt das:

1. Nicht einmal 10 % aller Schnellfahrer waren Motorradfahrer.

2. Motorradfahrer haben von Starenkästen nichts zu befürchten.

9 Kommentare

Die Kosten des Gutachtens trägt der Rechtsschutz-Versicherer

Der Ducatisto wird angehalten, weil der Polizeibeamte ein empfindliches Gehör hat. Ihm ist das markante Geräuschgemisch aus Ansaugen, Verbrennen, Kupplungsrasseln und Auspuffen suspekt.

Weil der Moppedfahrer aufmerksamer Leser unserer Website ist, wußte er, daß er gegen die Sicherstellung seiner Duc keine Chance hat; die schöne Italienerin verschwindet in der Belziger Straße, der Fahrzeug-Sicherstellung-Stelle der Polizei Berlin.

In den dortigen Hallen hat die DEKRA eine Zweigstelle. Der Gutachter schaut sich das Mopped an und stellt fest: Luftfilter, Kupplungsdeckel, Schalldämpfer – alles in Ordnung, keine Mängel. Aber der fehlende rechte Außenspiegel und die (Halogen-)Kellermänner vorn. Das ist alles nicht orischinol und unzulässig. Also gibt es nach der Freigabe des guten Stücks ein paar Wochen später Post vom PolPräs: Ein unfreundlicher Bußgeldbescheid.

75 Euro Bußgeld, 3 Flens, ca. 25 Euro für die Zustellung des Bescheids, ca. 100 Euro für’s Abschleppen und ca. 150 Euro für das Gutachten. 350 Euro für Spiegel und Blinker??

In der Tat, das geht erst einmal so in Ordnung. Mängel sind Mängel und der Verdacht des Polizisten war nicht völlig abwegig. Der Kradler bleibt auf den Kosten sitzen.

Es sei denn, er ist versichert. Ein Rechtsschutzversicherungsvertrag ist in solchen Lebenslagen nicht das Verkehrteste. Der Versicherer hat nämlich auch die Verfahrenskosten zu tragen, und das sind sämtliche Kosten mit Ausnahme des Bußgeldes.

Man muß es nur wissen. Dann kann man es in eine geschickte Formulierung gießen und schon hat man eine Sorge weniger. Wenn man dann noch wegen des Bußgelds einen einsichtigen Richter findet, dem Kellermänner gefallen und rechte Außenspiegel an einem Youngtimer stören, ist alles gar nicht so schlimm.

Vorsicht: Es gibt Rechtsschutzversicherer, die drücken sich nicht nur (oft) um die Zahlung, sondern drücken bei dem Versicherten bei Vertragsschluß eine Selbstbeteiligung auf. Das ist bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht sinnvoll. Concordia, Roland und D.A.S. empfiehlt unsere Kanzlei aus diesen und anderen Gründen nicht.

2 Kommentare

Nicht erfolgversprechend

Aus einem Beschluß des Verwaltungsgerichts München vom 28.06.2007 (Aktenzeichen: M 23 S 07.1883):

Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass im Falle von Verkehrsverstößen mittels eines Kraftrades üblicherweise keine verwertbaren Lichtbilder zur Verfügung stehen, mit denen eine Identifizierung des Fahrers möglich wäre.

Das Gesicht des Fahrers ist im Falle eines Frontfotos durch den Schutzhelm verdeckt. Zudem wäre in diesem Fall das Kennzeichen des Kraftrades nicht erkennbar.

Im Falle eines Fotos von hinten, wäre zwar das Kennzeichen erkennbar, aber ebenfalls nicht die Person des Fahrers identifizierbar.

In diesen Fällen ist daher die ermittelnde Behörde ganz erheblich auf die Mitwirkung des Fahrzeughalters angewiesen. Seine Aussage ist wesentlicher Ansatzpunkt für weitere Ermittlungen der Behörde. Fehlt eine Aussage – aus welchem Grund auch immer – sind in der Regel weitere Ermittlungen nicht erfolgversprechend […]

Eben.

Deswegen müsse sich der Halter entscheiden: Entweder er verrät den Fahrer oder er führt ein Fahrtenbuch, meint das Verwaltungsgericht.

Der Verteidiger meint hingegen: Mit ein paar geschickten Formulierungen gelingt es aber manchmal trotzdem, den Verrat und das Fahrtenbuch gleichermaßen zu verhindern. ;-)

2 Kommentare

Party der Bandidos – gut besucht

Sogar Beamte des Landeskriminalamtes, der Bereitschaftspolizei und der Verkehrsdienste waren am Samstag in der Weddinger Provinzstraße zu Gast.

Einladungskarten konnten die 140 (!) Beamten aber nicht vorlegen. Aber dafür wurden die geladenen Gäste kontrolliert, als sie auf dem Clubgelände um Einlaß baten.

Aber nicht nur im Wedding waren die Kontrolleure aktiv:

An der Landesgrenze zu Brandenburg erwarteten Polizeitrupps die „Biker“ und achteten darauf, dass sie die Verkehrsregeln einhielten. Wie erwartet kam es zu einer verbotenen Konvoifahrt mit diversen Rotlichtverstößen, die an der See- Ecke Reinickendorfer Straße von den Einsatzkräften gestoppt wurde.

Nachdem die Ordnung auf der Straße wieder hergestellt worden war, ging es weiter:

Gegen 15 Uhr 15 betraten Fahnder überraschend für die dort Anwesenden das Gelände des Motorradclubs und durchsuchten die Räumlichkeiten. Insgesamt überprüften die Ermittler bis zum Abend 146 Personen und mehrere Fahrzeuge. Gegen zwei Personen bestanden Haftbefehle. Sie wurden festgenommen. Die Beamten stellten eine Vielzahl von Hieb- und Stichwaffen sicher.

Na, das ist aber auch nicht die feine englische Art, mit einer Vielzahl von Hieb- und Stichwaffen auf eine Geburtstagsparty zu kommen.

Vier Motorräder wurden sichergestellt, da sie wegen unzulässiger technischer Veränderungen einem Gutachter vorgestellt werden sollen.

Da freut sich der DEKRA-Gutachter in seiner Niederlassung in der Belziger Straße wieder über die neuen Aufträge.

Auch einem „VW-Bus“ wurde die Weiterfahrt wegen eines technischen Mangels untersagt. Die Beamten fertigten mehrere Strafanzeigen, darunter neun Verstöße gegen das Waffengesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verkehrsstrafanzeigen.

Nun denn, alles in Allem ist nichts passiert, was nicht zu erwarten war.

Quelle der Zitate: Pressemitteilung der Polizei Berlin

Richtig zu tun hatte die Polizei auch an einer anderen Stelle in der Stadt:

Insgesamt haben die Polizeibeamten ab 1 Uhr 103 Personen kontrolliert, von denen 21 zunächst zur Identitätsfeststellung vorläufig in Gewahrsam genommen wurden. Neun Personen sind festgenommen worden, weil sie sich illegal in Deutschland aufhalten und für die Ausländerbehörde eingeliefert werden. Ferner fertigten die Beamten Anzeigen wegen Verstößen gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz sowie gegen das Arzneimittelgesetz.

Das war ein Großeinsatz in der Nacht zum Sonntag in einem Lichtenberger Großmarkt

2 Kommentare

Wheely kostete den Führerschein

Vor der Polizei in Brandenburg sollte man keine Kunststückchen machen. Eine Motorradfahrt auf einem Rad führte in Brandenburg/Havel zu heftigen Konsequenzen:

Nach einer Motorradfahrt auf einem Rad vor den Augen der Polizei ist ein Mann aus Brandenburg/Havel seinen Führerschein losgeworden. Er hatte zunächst eine Streife überholt, dann aufs Gas gedrückt und das Vorderrad seiner geländegängigen Maschine hochgerissen, wie die Polizei gestern mitteilte. Bei der Kontrolle am Sonnabend bemerkten die Beamten, dass das Motorrad nicht einmal zugelassen war. Sie zogen den Führerschein ein. Der Fahrer hatte nicht ahnen können, dass er bei seiner tollkühnen Fahrt die Polizei im Nacken hatte: Die Beamten waren in Zivil unterwegs.

Quelle: Berliner Morgenpost vom 30. Juli 2007

So geht das aber nicht! Erst den Dicken machen und dann nicht von der Stelle kommen. ;-) Ich frage mich, warum der Crosser sich nach seiner Show-Einlage hat anhalten lassen. War wohl gerade kein Wald- oder Feldweg in der Nähe.

3 Kommentare

Ganz schön flott

Ein noch unbekannter Motorradfahrer hält zurzeit die Polizei im österreichischen Bundesland Vorarlberg zum Narren. Der Mann raste kürzlich nicht nur mit Tempo 300 durch den Bregenzerwald, er zeichnete die Fahrt, einschließlich der Geschwindigkeitsanzeige auf seinem Tacho, auch mit einer am Tank angebrachten Videokamera auf. Anschließend veröffentlichte er das Video auf einer Internetplattform.

Quelle: n-tv

Wer weiß, daß die österreichischen Polizeibeamten nicht unbedingt ein (geeichtes) Meßgerät brauchen, um einem Verkehrsteilnehmer vorzuwerfen, er sei zu schnell gefahren, wird den Wahrheitsgehalt dieser Meldung vielleicht anders beurteilen als der Otto-Normal-Raser-in-den-Knast-Forderer.

Show pics, n-tv!

3 Kommentare