Rocker

Verwickelt im Kampfsport

Wie man mit einem Bericht über eine bewaffnete Auseinandersetzung zeigt, daß man von dem, worüber man gerade berichtet, keine Ahnung hat, konnte man gestern im Tagesspiegel nachlesen.

Vor dem Kieler Landgericht beginnt heute ein Prozess gegen den früheren NPD-Landesvorsitzenden von Schleswig-Holstein, Peter Borchert, wegen gefährlicher Körperverletzung. Der 35-Jährige soll am 29. August des Vorjahres im Verlauf einer Massenschlägerei vor dem Kieler Gerichtsgebäude mit einem Messer auf ein führendes Hells Angel-Mitglied eingestochen haben, der nur durch eine Notoperation überlebte.

Das ist der zutreffend dargestellt Hintergrund. Der Rest des Beitrags entspricht dem Niveau dieses Zitats:

Die Hells Angels im hohen Norden weisen regionale Unterorganisationen, sogenannte Charter, in Flensburg, Kiel und Alveslohe nahe Kaltenkirchen auf. Sie sind in Aktivitäten von Tätowierstudios, Gastronomie, Türsteher-Dienstleistungen, Kampfsport und Online-Versänden verwickelt.

In Online-Versänden verwickelt. Aha.

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Party

In der Nacht zum Sonntag hatten etwa zehn bis 15 teils vermummte sowie mit Baseballschlägern und Schlagringen bewaffnete Männer den Veranstaltungsraum in der Schlunkendorfer Straße gestürmt und mehrere Gäste – unter ihnen Rocker aus Skandinavien – angegriffen. Die Täter raubten Handys und Kleidung. Sie zerstörten zudem alle Scheiben eines Autos und flüchteten.

Kurz nach der Attacke stoppte die Polizei auf der Bundesstraße 2, Richtung Potsdam, ein verdächtiges Auto. In ihm fanden die Beamten eine Machete, ein Schlagring, Pfefferspray sowie eine bei dem Überfall geraubte Lederweste („Kutte“) des schwedischen Motorradclubs „Veteran MC“ aus Lövestad. Im Wagen saßen die Rocker des Gremium MC; ein Mitglied aus Potsdam, die vier übrigen aus Sachsen-Anhalt.

„Wir sind deshalb absolut sicher, dass die fünf Männer etwas mit der Tat zu tun haben“, sagte Rudi Sonntag, Sprecher des Präsidiums in Potsdam. Seine Kollegen ermitteln nun wegen Raubes, gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie schweren Landfriedensbruchs.

Quelle: Morgenpost

Wenn die Machete, der Schlagring, der Pfefferspray und die Kutte eines „Veteranen“ alles ist, was die Ermittler in der Hand haben, wird das sicherlich nichts mit der Beweisführung. Das dürfte zuwenig sein, um den Tatnachweis erbringen zu können.

Es sei denn, (nur) einer der fünf Member des Gremium MC schweigt nicht, sondern „verteidigt“ sich selbst, ohne sich vorher ordentlich beraten zu lassen.

Übrigens: „Absolut sicher“ waren sich die Ermittler in der Geschichte mit dem Passauer Polizeipräsidenten Manichl anfangs auch. Das hört sich ein paar Wochen später auch anders an. Ein seriöser Ermittler sollte den Tag nicht vor dem Abend loben …

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Die Teufel reden

Es geht um versuchten Totschlag, der zwei Mitgliedern der Red Devils vorgeworfen wurde. Die Staatsanwaltschaft behauptete in der Anklageschrift, die Beiden hätten einen (suspendierten) Polizeibeamten angeschossen, der „irgendwie“ Kontakte zu den Bandidos haben sollte. Alles recht düster beim Landgericht Neuruppin, das über den Vorwurf seit dem 9. Dezember 2008 verhandelt.

Die beiden Angeklagten verteidigten sich durch Schweigen. Jedenfalls bis gestern.

Fünf Monate nach zwei Schüssen auf einen Autofahrer in Hennigsdorf (Oberhavel) brachen gestern die beiden Tatverdächtigen vor dem Landgericht Neuruppin ihr Schweigen.

schreibt die Berliner Morgenpost.

Der eine gestand die Schüsse. Damit entfiel der „dringende Tatverdacht“ gegen den anderen; er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.

Das sieht ganz nach Gesprächen „außerhalb des Protokolls“ aus, die zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung geführt haben.

Danke an die Donnerkatze für den Hinweis auf den Artikel.

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Hells-Angel-Prozeß: Popcorn und Bier

Da wundert sich selbst ein Strafverteidiger: Grundsätzlich endet ein gerichtliches Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteil. Kein Grundsatz ohne Ausnahmen, das ist bekannt. Aber daß der Hells Angels Prozeß in Hannover nun auf diese Weise fortgeführt wird, konnte kein Mensch ahnen.

Zunächst bezichtigt ein „fundamentalistischer Anti-Dealer“(*) namens Christian Rost, seines Zeichens Richter am Amtsgericht Rinteln, die Richter und den Staatsanwalt des Angels-Verfahrens der Strafvereitelung und der Rechtsbeugung.

Das ging den Dienstvorgesetzten der so gescholtenen Richter zu weit; man prüft dort nun, ob sich Herr Rost da nicht zu weit vom Pferd gelehnt hat – falsche Verdächtigung und irgend ein Ehrkränkungsdelikt wird diskutiert. Soweit die Kutsche und Retour.

Nun geht es aber an anderen Fronten weiter, berichtete die FAZ in ihrer Print-Ausgabe vom 27.12.08 (S.9). Dort heißt es, daß der Herr Kronzeuge (das ist der, der die anderen Angels belastet hat), nun behauptet, er sei seiner Freiheit beraubt worden. Polizeibeamte des Landeskriminalamts hätten ihn an den beiden Prozesstagen mit gefesselten Händen zum Gericht gebracht. Also, das geht ja nun wirklich zu weit: Einen Untersuchungshäftling in Handschellen zum Gericht zu bringen! Na-hören-Sie-mal!

Und überhaupt: Warum bekommt der Kronzeuge die Ohren exakt genau so lang gezogen wie die anderen? Schließlich habe er doch dazu beigetragen, daß die anderen überhaupt angeklagt werden konnten; das müsse doch einen Rabatt geben, nörgelt jetzt der Verteidiger vom Exengel Thomas P.

Das scheint ja noch ein wenig zu dauern, bis der Käse endlich gegessen ist. Ich besorge schon ‚mal das Popcorn. Wer kümmert sich um das Bier?

(*): Danke an Ballmann für diese schöne Umschreibung, die er in einem Kommentar hinterlassen hat.

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Retourkutsche

Der Richter am Amtsgericht Rinteln, Herr Christian Rost, hatte die Richter am Landgericht Verden (das in Hannover tagte) und den Staatsanwalt angezeigt, weil er die Ansicht vertrat, die Verfahrensabrede in dem Hells Angels Prozeß stelle eine Strafvereitelung im Amt und möglicherweise sogar eine Rechtsbeugung dar.

Die Richter am Landgericht zählen die Pferde für die Retourkutsche, die gegen den Amtsrichter gefahren werden könnte:

„Die hiesige Behördenleitung erwägt unter Fürsorgegesichtspunkten eine Strafanzeige wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung“, sagte Katharina Krützfeldt, Sprecherin des Verdener Landgerichts gestern der HAZ.

Quelle: HAZ

Es knirscht im Krähennest. So wird aus einem Rocker-Prozeß ein Richter-Prozeß.

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Ein krimineller Deal, behauptet die Krähe.

Der am 16.12.2008 mit einer Verfahrensabrede beendete Prozeß gegen 13 Hells Angels hat ein juristisches Nachspiel.:

Ein Amtsrichter aus Rinteln (Kreis Schaumburg) stellte Strafanzeige wegen Strafvereitlung in Amt und Rechtsbeugung gegen einen beteiligten Richter und den Staatsanwalt. […] Er bezeichnet diese Vereinbarung […] als „rechtswidrigen, ja kriminellen Deal“. Die Bewährungsstrafen habe es nur gegeben, weil die Anklage den Vorwurf des schweren Raubes fallen gelassen hatte. Das sei aber nur erlaubt, wenn dieser Delikt bei der Strafe nicht ins Gewicht fallen würde. „Davon kann hier nicht die Rede sein“, kritisierte der Richter und erhob schwere Vorwürfe gegen solche Absprachen allgemein.

Quelle: HAZ

Es gibt nun zwei Möglichkeiten:

Entweder der Rintelner (wo liegt’n das Kaff eigentlich?) Richter hat ein Problem mit seiner Karriere. Denn einen Kollegen der Strafvereitelung und damit gleichzeitig wohl auch einer Rechtsbeugung zu verdächtigen, macht sich nicht wirklich gut. Könnte eine falsche Verdächtigung werden, wenn er sich bei der Formulierung seiner Anzeige dusselig angestellt hat.

Oder die Richter und der Staatsanwalt, die an der Abrede mitgewirkt haben, werden in die Pension oder gar in die Wüste geschickt.

Ich halte die erste Alternative für wahrscheinlicher. Denn der Richter am Amtsgericht Rinteln war mit Sicherheit bei der Abrede nicht beteiligt und kennt auch die Verfahrensabrede nicht en detail. Ihm dürfte auch nicht bekannt sein, wie die Strafkammer beraten hat, bevor der Deal geschlossen wurde. Und schließlich kann ich mir nicht vorstellen, daß der Rinelner Einblick in das Sitzungsprotokoll des Landgerichts gehabt hat. Der kennt das Ergebnis der Beweisaufnahmen jedenfalls nicht ausreichend, um solch einen massiven Vorwurf zu erheben.

Also ein Schuß ins Blaue, nehme ich mal an. Der übelst von hinten durch die Burst übers Auge ins eigene Knie gehen wird. Wetten?

Und ich dachte immer, die Krähen hacken sich nicht untereinander.

Update:
Die Donnerkatze hat mich noch auf einen Artikel in den Schaumburger Nachrichten hingewiesen, der Roß und Reiter benennt. Damit man im Falle des Falles weiß, wes Geistes Kind der Richter ist, mit dem man es (als Angeklagter oder Strafverteidiger) zu tun hat.

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Bewährungsstrafen für die Angels

Nach nur zwei Hauptverhandlungstagen ist das Verfahren, das als das größte „Rockerverfahren“ in die Justizgeschichte eingehen wollte, rechtskräftig abgeschlossen:

Elf der Angeklagten im Alter zwischen 32 und 47 Jahren erhielten Strafen von jeweils zwei Jahren auf Bewährung. Bei den übrigen drei Angeklagten wurden Vorstrafen mit einbezogen, deren Bewährungszeit noch läuft. Sie wurden zu Strafen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Quelle: Newsticker

Da scheinen wohl alle Verfahrensbeteiligte Augenmaß bewahrt und keine allzu große Abneigungen gegen Verfahrensabreden zu haben.

Spannend hört sich auch die Urteilsbegründung an:

Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert betonte, nur wegen der Mitgliedschaft bei den «Hells Angels» dürfe kein anderes Strafmaß als in vergleichbaren Körperverletzungsfällen angelegt werden. Man habe sich an den angeklagten Sachverhalt gehalten.

Ende gut, alles gut? In Bezug auf den Kronzeugen habe ich da so meine Zweifel …

Update aus der HAZ:

Richter Jürgen Seifert erläuterte, die „Hells Angels“ hätten Vereinsembleme und andere Insignien des verfeindeten Clubs nicht gestohlen, um sich damit zu bereichern. „Keiner der Angeklagten hatte ein Interesse daran, sich einen „Bandidos“-Aufnäher auf die Kutte zu machen“, sagte Seifert unter zustimmendem Gejohle der Rocker.

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Schweigen in Hannover

Keine Aussagen im Landgericht Hannover: In dem Prozess gegen 14 ehemalige und aktuelle Mitglieder der Rockerbande „Hells Angels“ haben zum Auftakt alle Angeklagten zu den Vorwürfen geschwiegen.

Quelle: HAZ

Alle Angeklagten? Ja, alle Angeklagten. Auch Thomas P., der durch seine Aussage als Kronzeuge wesentlich zu Substanz der Anklageschrift beigetragen hat. Sein Verteidiger

kündigte aber an, dass die Angaben, die sein Mandant im Zuge der Ermittlungen zu Protokoll gegeben habe, im Laufe der weiteren Verhandlung verlesen werden sollen.

Das wird nicht zu verhindern sein, da der Kronzeuge seinerzeit vor einem Richter ausgesagt hat. Und wenn er nun schweigt, wird das Gericht ins Gesetz schauen und wohl eine Vorlesestunde abhalten.

Am Ende des ersten Prozeßtages führten die Beteiligten, soweit sie in eine Robe gehüllt waren, ein sogenanntes Rechtsgespräch, das in der Regel dazu dient, die Möglichkeiten einer Einigung auszuloten. Was dabei herausgekommen ist, wird Dienstag bekanntgegeben werden, wenn der Prozess fortgesetzt wird.

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Hells Angels: Schweigt der „Aussteiger“?

Thomas P. war ein Hells Angel. Jetzt ist er Kronzeuge. Bereits im Frühjahr hatte er bei den Ermittlungsbehörden an der Weser ausgesagt und seine ehemaligen Bremer Brüder belastet.

Daraus ist das größte Strafverfahren gegen Rocker entstanden, das heute vor dem Landgericht Verden beginnt. So groß, daß die Verdener Richter in einem Saal des Landgerichts Hannover tagen müssen.

Neben Thomas P. sind 13 Bremer des „Charter West Side“ angeklagt und sollen mit seiner Hilfe u.a. des schweren Raubs und der schweren Körperverletzung überführt werden. Bei einem Überfall am 22. März 2006 in Stuhr (Kreis Diepholz) sollen fünf Bandidos teils lebensgefährlich verletzt worden sein, behauptet die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.

Thomas P., der an dem Überfall ebenfalls beteiligt gewesen sein soll, wird per Zeugenschutzprogramm des Landeskriminalamtes Niedersachsen „behütet“. Neben einem Flüchtigen ist er der einzige, der auf freiem Fuß ist; die anderen sind seit Juni in acht verschiedenen Anstalten in U-Haft.

Die Verteidigung kündigte nun an, daß Thomas P. in dem Verfahren schweigen wird. Allerdings ist er bereits im Ermittlungsverfahren von einem Richter vernommen worden, so daß seine damalige Aussage nun schlicht verlesen werden könnte. Ob das den Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft etwas nützt, wird sich zeigen. Spannend wird dann auch, wie sich die Bandidos in dem Verfahren verhalten.

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Red Devils gegen Bandido vor dem LG Neuruppin

Fünf Monate nach einem Schuss auf einen Autofahrer in Hennigsdorf (Oberhavel) beginnt heute vor dem Landgericht Neuruppin ein Prozess gegen zwei 27 und 36 Jahre alte Männer. Ihnen wird unter anderem versuchter Totschlag vorgeworfen.

Der verletzte Autofahrer soll Kontakte zu den Bandidos MC Berlin gehabt haben. Und er ist ein vom Dienst suspendierter Berliner Polizeibeamter.

Die beiden Angeklagten sollen Mitglieder der Red Devils MC Berlin sein, einem Supporter-Club der Hells Angels.

Schwieriger Stoff für das Landgericht nördlich von Berlin.

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