Motorradrecht

Unverträglich

Wegen Geheimnisverrats wurde ein Oranienburger Polizist gestern zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. 5000 Euro muss der Angeklagte als Bewährungsauflage zahlen.

berichtet heute die Märkische Allgemeine.

Das allein wäre noch keine Mitteilung hier im Blog wert. Doch angeblich steckt mehr dahinter:

Der Polizist soll dem Bericht zufolge dem FDMC angehören. Wer damit gemeint ist, darüber schweigt sich der Autor aus. Ob es sich dabei um den „Fratres Damnati MC“ handelt, wie gut unterrichtete Kreise kolportieren …

Rocker und Polizeibeamter, das scheint nach Ansicht der Verwaltungen und der Gerichte nicht kompatibel zu sein.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Danke an die Donnerkatze für den Hinweis auf den Artikel.

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Jethelm?

Bei einem Verkehrsunfall heute früh auf dem Berliner Stadtring wurde ein Motorradfahrer schwer verletzt.

Gegen 10 Uhr 35 war ein 44-jähriger Fahrer eines „Mercedes“ aufgrund eines Motorschadens in Höhe der Autobahnausfahrt Holzhauser Straße im linken Fahrstreifen stehengeblieben. Um andere Verkehrsteilnehmer auf sein liegen gebliebenes Fahrzeug aufmerksam zu machen, schaltete der Mann sein Warnblinklicht ein. Nach bisherigen Ermittlungen fuhr ein 54-jähriger Fahrer einer „Harley-Davidson“ auf das Auto auf, stürzte und prallte gegen das Fahrzeug. Der Motorradfahrer wurde mit schweren Kopf- und Gesichtsverletzungen in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung gebracht.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Die beschriebenen Verletzungen deuten auf einen offenen Jethelm oder ein braincap hin.

Aber auf einem amerikanischen V2 mit einem Integralhelm sitzen?! … angesichts einer solchen Geschichte wäre das vielleicht doch mal ein Gedanke wert. Radfahrer mit Helm sehen ja auch Sch… aus.

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Referendar on wheels

referendar

Danke an Tobias für den Wannen-Einsatz.

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Grundlegendes zum Nutzungsausfall

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DAR (2009, 230) kann man (noch einmal) die Voraussetzungen für den Ersatz des Nutzungsausfallschadens für Motorräder nachlesen.

Nutzungsentschädigung ist bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs nur dann zu zahlen, wenn der Halter auf die „ständige Verfügbarkeit“ des Kraftfahrzeugs für seine „eigenwirtschaftliche Lebenshaltung“ angewiesen ist und daher durch seinen Ausfall -eine „fühlbare vermögenserhebliche Entbehrung“ eintritt.

Dieser Grundsatz gilt für alle Kraftfahrzeuge – und sogar für Fahrräder. Für Motorräder gibt es aber Besonderheiten:

Der Halter des Kraftrades muss zur Begründung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung nachweisen, dass er das Krad anstelle eines Pkw zur ständigen Nutzung, zu Fahrten zum Arbeitsplatz etc. gehalten hatte. Wird das Motorrad nur neben einem Pkw aus sportlichem Interesse, als Hobby, oder für die Freizeit gebraucht, kommt Nutzungsentschädigung nicht in Betracht.

Ein eigenes Auto neben dem Mopped ist also grundsätzlich schon problematisch.

Der Anspruchsteller muss darlegen, daß er praktisch Tag für Tag auf den Gebrauch seines Krades angewiesen war.

Das ist in vielen Fällen nicht einfach, besonders dann, wenn es sich um ein klassisches „Schönwetter-Motorrad“ handelt.

Gerade weil eben ein Krad häufig nur an bestimmten Tagen, am Wochenende oder bei guten Witterungsverhältnissen gefahren wird, müssen an den Nachweis des Nutzungswillens strenge Anforderungen gestellt werden.

Mit einer Fireblade fährt in der Regel kein Mensch im Winter zur Arbeit. Deswegen heißt es in dem DAR-Aufsatz weiter:

Hätte der Geschädigte das Krad z. B. nur bei schönem Wetter genutzt und einen vorhandenen Pkw in der Garage gelassen, muss er im Schadenfall auf den Pkw zurückgreifen.

Daß das Autofahren mit einer Fahrt auf dem Mopped nicht vergleichbar ist, wird in der Regel von der Rechtsprechung nicht anerkannt:

Der mit dem Verzicht auf das Fahren mit einem Motorrad möglicherweise verbundene Verlust an Spaß und Freude ist allenfalls ein immaterieller, nicht aber ein zu entschädigender materieller Schaden.

Das sind soweit einmal die Grundsätze.

Aber: Keine Regel ohne eine Ausnahme. Jeder Fall ist anders. Deswegen sollte bei einer Unfallschadenregulierung stets der Nutzungsausfallschaden erst einmal geltend gemacht werden. Welche Voraussetzungen dann im Konkreten knackig nachgewiesen werden müssen, ergibt sich aus den weiteren Verhandlungen.

Besten Dank an Rechtsanwalt Jürgen Melchior, Wismar, für den Hinweis auf den DAR-Artikel.

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Wenn das mal gutgeht

roller-443

Nicht ganz unproblematisch, diese Fuhre. Aber mutig.

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Alles friedlich in der Straßenbahn

Erwartungsgemäß friedlich ging es am Wochenende in Potsdam zu. Nur 100 Angels statt der erwarteten 400 kamen zur Party. Da hatte die Polizei natürlich mehr Zeit für jeden Einzelnen:

fototermin

Foto: ddp (Ausschnitt)

Ich frage mich, warum sich die Jungs „freiwillig“ vor die Digiknipse stellen.

Im übrigen wurde auf einer Zufahrtsstraße jedes Fahrzeug kontrolliert; auch die dort verkehrenden Straßenbahn. Es war zwar nicht das Wetter zum Moppedfahren, aber eine Anreise zum Rockertreffen per ÖPNV: Also, soweit geht’s nun nicht!

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Angels Party in Potsdam

Die Sicherheitsbehörden in Brandenburg bereiten sich zurzeit auf das wohl größte Rocker-Treffen in der Geschichte der Landeshauptstadt [Potsdam] vor. Nach Informationen aus Polizeikreisen soll am 28. März in der Teltower Vorstadt eine Party des Hells Angels MC steigen. Hintergrund der Veranstaltung soll die Gründung einer Ortsgruppe (Charter) des weltweit agierenden Motorrad-Clubs sein.

Quelle: Morgenpost

Die Party soll angeblich im Veranstaltungshaus Blauhaus an der Heinrich-Mann-Allee stattfinden. Erwartet werden Hells-Angels-Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet. „Wir rechnen mit bis zu 400 anreisenden Rockern“, teilte die Polizei der Morgenpost mit.

Die Überschrift des Artikels in der Morgenpost paßt allerdings nicht zu den ansonsten meist gut recherchierten Berichten aus der Rocker-Szene. Da scheint wohl mal wieder irgend einer aus der Morgenpostredaktion auf dem niveaulosen Boulevard unterwegs gewesen zu sein.

Mit Randale ist nicht zu rechnen. Schreibt die Mottenpost Morgenpost. Trotzdem wird mal wieder alles gescannt was nach einem Kennzeichen aussieht. Die automatischen Kennzeichenkontrollen werden dann wieder zu spannenden Zufallsfunden führen, kaum bei den Partygästen, wohl aber beim Publikum und sonstigen Unbeteiligten. Axtstiele, Quarzsandhandschuhe und Messer sollte man an jenem Wochenende besser nicht bei sich führen, wenn man im Großraum Potsdam unterwegs ist.

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Bandido vs. Bandido?

Ein Streit zwischen zwei Rockern endete am Sonnabend tödlich. Beide hatten in einer Bar an der Klemkestraße in Reinickendorf getrunken und sich gestritten. Gegen 13.30 Uhr [am Samstag. crh] stach der 50-jährige José M. mit einem Messer auf seinen Kontrahenten ein. Olaf G. (44) starb am Tatort, der Täter ließ sich von der Polizei festnehmen. Worüber sich die beiden im „Fly Inn“ gestritten haben, ist unklar. Der Spanier José M. und Olaf G. sollen Unterstützer der Rockergruppe „Bandidos“ sein.

Quelle: Tagesspiegel

Ob die beiden tatsächlich Bandidos waren, wollte die Polizei zunächst nicht bestätigen. Allerdings sollen unmittelbar nach der Tat ca. 20 Bandidos zur Stelle gewesen sein.

Die Rede ist davon, daß der getötete Olaf G. Member der Malos Hombres war, einem Supporter-Club der Bandidos. Das Guest-Book auf der Website der Hombres spricht dafür.

Die Bandidos distanzieren sich auf ihrer Website mit deutlichen Worten von dem Gerücht, daß Jose M. einer der ihren ist.

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Formationstanz

Nicht ganz so spektakulär wie Il Dottore, aber geübt sein will das auch.

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Älter werden

WÜDO kenne ich seit meiner ersten BMW, einer R 69 S. Das ist schon ein paar Jahrzehnte her. Schade, daß das (Traditions-)Unternehmen nun aufgeben muß. Heute habe ich wohl die letzte eMail von WÜDO bekommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kunden, Freunde und Lieferanten
sehr geehrte Damen und Herren der Fachpresse,

das WÜDO Team und die Familie Wüstenhöfer sagen Danke für 34 Jahre Freude in Ihrer Mitte.
Leider sind uns weitere Jahre in der Motorradfahrergemeinschaft nicht vergönnt, wir müssen unseren Betrieb zum Ende Febraur einstellen. Die Gründe sind vielfältig und in der Presse mehrfach genannt.
Es gäbe noch vieles zu sagen und zu tun….
Nochmal Danke sagen wir alle.

Mit freundlichen Grüßen

Das WÜDO Team und Familie Wüstenhöfer

Mit fortschreitendem Alter steigt die Anzahl der Abschiede.

Macht’s gut!

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