Motorradrecht

Haftung beim Überholen

Stößt ein Motorradfahrer, der bei unklarer Verkehrslage überholt, mit einem Pkw zusammen, der nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegt, so haften beide Unfallbeteiligte je zur Hälfte für die entstandenen Schäden.

entschied das OLG Düsseldorf am 10.3.2008 (Az: 1 U 175/07)

Aus den Gründen:

…Entgegen dem LG trifft den Kläger neben der – im Hinblick auf die hohe Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h ohnehin erhöhte – Betriebsgefahr seines Motorrades ein unfallursächliches Verschulden, weil er den Pkw in einer unklaren Verkehrssituation überholt hat, § 5 III Nr.1 StVO.

Dieser Mitverantwortungsanteil wiegt im Vergleich mit dem von dem LG beanstandungsfrei festgestellten Verschulden der Beklagten – Verstoss gegen die Rückschaupflicht aus § 9 I S.4 StVO – und der Betriebsgefahr des von ihr geführten Pkw ähnlich schwer, so dass eine gleichmässige Haftungsverteilung geboten ist….

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Kein Mangel, wenn’s wackelt

Weist ein neues Motorrad bei höheren Geschwindigkeiten gleichbleibende Pendelschwingungen auf, die von einem Sachverständigen zwar als unangenehm und den Komfort mindernd beschrieben, nicht aber als gefährlich eingestuft werden, so ist darin kein Mangel des Motorrads zu sehen.

So urteilte das Oberlandesgericht Hamm am 15.05.2008 (Az.: 28 U 145/07). Es ging um den Tourendampfer Honda ST 1300 (Pan-European).

Das Motorrad pendelte. Der Hersteller Honda Motor Europe (North) prüfte und gelangte man zu dem Ergebnis, dass sich das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand befinde und dem Stand der Serie entspreche. Im Urteil liest man:

So habe es auch bei Fahrversuchen bis in den Höchstgeschwindigkeitsbereich von ca. 240 km/h hinein keine Probleme gegeben.

Ich würde mich bedanken, bei diesen Geschwindigkeiten ständig beten zu müssen, daß es auch jetzt keine Probleme geben wird. Echt mutig, diese Tourenfahrer.

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Keine Altherren-Motorradclubs

Während Ende der 90er-Jahre Rocker als eher aussterbendes Phänomen galten, begann um die Jahrtausendwende der Run auf die Clubs. „Die deutsche organisierte Kriminalität hatte Probleme mit den Rivalen ausländischer Herkunft“, weiß Heike Rudat, Dezernatsleiterin für organisierte Kriminalität. „Man brauchte Schutz und einen Deckmantel.“

Wurden damals in Berlin gerade mal eine Handvoll Clubs mit insgesamt 90 Rockern gezählt, sind es heute 30 Clubs mit mehr als 650 Mitgliedern. 50 bis 60 Prozent aller europäischen Outlaws leben in Deutschland.

heißt es in einem ausführlichen Bericht von Michael Behrendt und Axel Lier in der Berliner Morgenpost. Die beiden Autoren versuchen, den aktuellen Stand der Rocker-Szene in Berlin und Brandenburg zu skizzieren.

Mit einem Zitat des Berliner LKA-Chef Peter-Michael Haeberer

„Der Mythos vom Altherren-Motorradclub gehört der Vergangenheit an“,

leiten die Autoren einen Artikel ein, in dem sie kein gutes Haar an den Bruderschaften lassen.

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Landgericht gegen Bandido

Die Vorwürfe der Anklage lauteten auf versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitz.

Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen den Beschuldigten vier Jahre und zehn Monate Haft wegen des Angriffs mit einer Gaspistole und Drogenhandels. Er sei aber vom Vorwurf des versuchten Totschlags wegen der Schüsse auf den Angehörigen der „Hells Angels“ freizusprechen, weil er dadurch weitere Provokationen der Rocker verhindern wollte.

Die Verteidigung plädierte für nicht mehr als zwei Jahre Haft für ihren Mandanten. Bei dem Angriff in der Diskothek habe er Reizgas eingesetzt, keine Gaspistole.

Quelle: Lausitzer Rundschau

Heute – sieben Wochen nach Prozeßbeginnn – gibt es das Urteil des Landgerichts Cottbus gegen den Bandido.

Was bisher geschah, beschreibt die Morgenpost.

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Seitlicher Aufprall

Die Bilder zeigen einen Aufprall eines Motorrades mit etwa 100 km/h gegen einen stehenden Pkw bei einem Versuch.

Die Puppe hat es nicht überlebt.

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Einlaßkontrolle bei den Nomads

Sieben Stunden lang haben am Sonnabend Polizisten jeden kontrolliert, der auf die Hells-Angels-Feier am Markgrafendamm wollte.

schreibt heute morgen Werner Kurzlechner im Tagesspiegel.

Es ging um eine Geburtstagsparty anläßlich des achtjährigen Bestehens des MC Nomads in Friedrichshain.

Insgesamt kontrollierten rund 190 Polizisten 308 Personen und 71 Fahrzeuge.

Das war zu erwarten. Umsomehr wundert mich das hier:

Dabei fanden die Ermittler zahlreiche Waffen und Drogen. Ein Rocker wurde festgenommen, weil gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.

Wenn ich auf so eine Party fahre, hier in Berlin, in dieser Stimmung: Warum – um Himmels Willen – lassen die Jungs dann nicht das Zeug zuhause, wonach immer gesucht wird. Was hat den Rocker geritten, gegen den ein Haftbefehl vorlag, sehenden Auges in die Kontrolle zu geraten (oder wußte er nicht, daß er gesucht wird?)?

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Berlins Elitepolizisten gegen Bandidos

In einer groß angelegten Aktion hat die Polizei am Abend zahlreiche Wohnungen im Norden Berlins durchsucht. Die Aktion richtete sich gegen Mitglieder der Rocker-Bruderschaft „Bandidos MC“. Sie sollen mit Drogen und Waffen handeln.

[…]

Weil die Polizei davon ausging, dass die Rocker gefährlich sind, hatte die Einsatzleitung für die Aktionen Berlins Elitepolizisten angefordert.

Quelle: Berliner Morgenpost

Ist das jetzt nun eine Ehrerbietung an die Bandidos oder doch nur eine Vorsichtsmaßnahme?

Danke an die Donnerkatze für den Link. crh

update
Heute (16.11.08) berichtet auch der Tagesspiegel über die Aktion:

Auch Partys der Bandidos werden meist erfolgreich von der Polizei besucht.

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Wieder sauber und trocken gelagert

Auch zur Freude des Postboten, der beim täglichen Abliefern der Post wieder einen schönen Ausblick hat.

Besten Dank an Tom und seine Leute aus dem KTM GST Shop in der Danziger Str. für den Transport.

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„tank-slapper“ bzw. „high-speed-wobble“

Ein Kollege hat ein Problem mit dem Unfall einer HD:

wir vertreten einen Mandanten, der mit seinem Motorrad Harley Davidson Ultra Classic bei idealen Bedingungen bei Tempo 140 Km/h ins Schlingen geriet und sodann stürzte. In den USA ist dieses Phänomen als „tank-slapper“ bzw. „high-speed-wobble“ bekannt. Gibt es jemanden, der hierzulande damit schon befasst war oder jemanden kennt, der ein ähnliches Problem hatte?

Hilfreiche Hinweise hier in den Kommentaren oder an mich unter hoenig@kanzlei-hoenig.de.

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Notwehr gegen Pfefferspray?

Die Schüsse eines Bandidos auf einen Hells Angel in Cottbus wurden gestern vor dem Landgericht Cottbus verhandelt.

Der 26 Jahre alte Angeklagte wird beschuldigt, bei einer Auseinandersetzung am 9. Februar in der Cottbuser City mit einer halbautomatischen Pistole mehrmals auf einen 27-Jährigen gefeuert zu haben.

berichtet die Morgenpost am 7. Oktober 2008

Am 8. Oktober 2008 heißt es dann in der Zeitung:

… hat der Angeklagte am Mittwoch Pistolenschüsse auf einen Rivalen zugegeben. Der 26-Jährige von der Gruppierung „Bandidos“ sagte durch seinen Verteidiger vor dem Landgericht, er sei von Mitgliedern der „Hells Angels“-Rocker am 9. Februar in der Innenstadt provoziert worden. Einer von ihnen habe ihn mit Pfefferspray besprüht, als er mit seiner Verlobten und ihrem gemeinsamen Kind unterwegs war. Aus Angst habe er mehrmals in Richtung des Angreifers geschossen, berichtete der Beschuldigte.

Daß das Verteidigungskonzept – Notwehr mit der Schußwaffe gegen Pfefferspray – aufgehen wird, mag ich so richtig nicht glauben.

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