Motorradrecht

Kein Foto vor’m Tor

Der Gremium MC hatte sich das Brandenburger Tor als Hintergrund für ein Familienfoto ausgesucht. Offenbar reagiert aber das Tor gegen die Kutten der Rocker allergisch. Deswegen muß das gute Stück vor ihnen geschützt werden. Von der Polizei. Die jedenfalls stellte die Jungs am Samstag vor die Alternative: Entweder mitohne Kutte oder eben nicht.

Die Rocker entschieden sich für das „nicht“, darauf wurden sie des Platzes verwiesen.

Ob der Platzverweis nach § 29 ASOG erfolgte oder eine andere Zauberformel ausgesprochen wurde, ist nicht überliefert.

Vor dem Hintergrund der letzten bewegenden Tagen könnte man vielleicht vermuten, daß Rocker-Kutten per se eine „Gefahr für die Sicherheit und Ordnung“ des Brandenburger Tors darstellen.

Vielleicht sollten die Jungs vom Gremium es mal mit der Oberbaumbrücke versuchen. Die Wanne hat dort – wie man sieht – jedenfalls nicht für Pickel gesorgt. ;-)

Update
SPON hat dazu etwas im Angebot:

Als Begründung für das [Fototermins-]Verbot sagte ein Polizeisprecher, in der derzeitigen Situation wolle man keine Machtdemonstration dulden. Er gehe davon aus, dass das Foto als Provokation gegen die Polizei gedacht war.

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Betriebsausflug am Schwarzlsee

Alles im grünen Bereich.

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Von Engeln und dem Teufel

Der Präsident des Landgerichts Potsdam in einem Strafverfahren gegen Mitglieder der Hells Angels untersagt,

an allen Hauptverhandlungstagen im Justizzentrum unter anderem das Tragen von Motorradwesten, sog. Kutten, und sonstigen Bekleidungsgegenständen, die die Zugehörigkeit zu einem Motorradclub demonstrieren, […]; die Kutten seien in eigener Verantwortung außerhalb des Gebäudes zu deponieren.

Die Verteidigung hatte diese Sicherungsverfügung als Verletzung von Grundrechten gerügt und Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Beschwerde als unbegründet verworfen.

Es liegt weder ein Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs.1 GG) vor noch ist der Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Strafverfahren (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt.

… ist in der Pressemitteilung Nr. 25/2012 des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 2012 zum Beschluss vom 14. März 2012 – 2 BvR 2405/11 – zu lesen.

„Wenn es der Rechtsfindung dient …“ hatte vor 44 Jahren mal der Teufel gesagt. Vielleicht hilft dieser Gedanke auch den Engeln, wenn sie in den Verhandlungen gegen ihre Brüder nur ohne Kutte auf der Galerie Platz nehmen dürfen.

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Der TÜV – ein Erlebnisbericht

Unser heutiger Gastautor ist Moppedfahrer. Naja, so einer von der Sorte, die sich die Absätze an ihren Schuhen schon dann abfahren, wenn ein Ordnungsbeamter einen Warnhinweis auf die in 200 Meter entfernte Kurve aufgepfählt hat. Schräglage zum Aufsetzen braucht das amerikanische Alteisen ohnehin nicht. ;-)

Deswegen ist es auch schwierig, den begehrten Papperl auf Backblech zu bekommen. Wie er sich mit solchen Schwierigkeiten arrangiert hat, berichtet ein TÜV[*]-geplagter V2-Treiber:

Meine musste ja letztens zum „TÜV“. Da in der Wilhelmstraße ’ne neue Prüfstelle [**] aufgemacht hat, dacht ich mir … kannste ja mal probieren. Also hin. Der Prüfer war völlig aus dem Häuschen – sein erstes Mopped dieses Jahr und dann auch auch bei diesen Temperaturen….

Ikke (Denk): Halloooo – wat is‘ ’n das für Warmduscher. Drei Grad über Null, Sonne, trocken – reicht doch ;-)

Also Abgasprüfung …. die „Oma“ brabbelt so vor sich hin, damit sie auf Temperatur kommt. Der Typ kommt mit einen Laptop an und fragt wo der „OBUD-Anschluss“ ist.

OK.

Ikke (Sprech): „Öhmm Meister, die hat ’n Kickstarter, zwei Vergaser, ’n manuellen Choke und ’ne Regulierungsschraube für den Leerlauf … dat is‘ ’n Mopped und kein fahrender Taschenrechner.“

Macht „Meisterchen“ grosse Augen, packt den „Läppi“ weg und fummelt am grossen Computer rum. Nach _FÜNF_ Minuten findet er endlich die „Oma“. Plappert aber zwischendurch nur Müll. Stellt also den Absaugtricher hinter die Möhre ….. Abgasbelastung und so …. Ok – die brabbelt zwar schon seit rund acht Minuten vor sich hin … aber wenn er der Meinung ist, dat bringt noch wat …. soll er machen.

Er macht … und quatscht … und quatscht und vergisst glatt den zweiten Auspuff. Also ist ein „Messtäbchen“ in dem einen Auspuff, das andere bammelt frei in der Botanik und schnüffelt Frischluft … kann ja nur gut sein.

Er macht die Messung, bricht ab, macht die Messung und will wieder abbrechen.

Ikke: „Meister, meine Omma kann so langen sinnlosen Leerlauf (gute zehn Minuten mittlerweile) überhaupt nicht ab.

Ok – hat gewirkt – die Messung gilt. Jetzt kommts ….. 0,17 Vol% … für ein Vergasermopped ohne KAT … Meisterchen ist völlig aus dem Häuschen .. was für ein klasse Wert – den erreichen Motorräder mit KAT kaum …

Ikke: „Hab‘ ja auch schön geschraubt am Wochenende.“

Er: Prima

Ikke (Denk): Du Vollid….. , mit dem Wert würde die noch nicht mal anspringen….., mach‘ weiter du „Fachkraft“. In Echt schmeisst meine Umweltsau fast 8 Vol% raus.“

Also Mopped ausmachen. Ok – war zu früh … der will tatsächlich ’ne Probefahrt machen…. Meisterchen schlappt los und holt seinen Helm. Völlig verstaubt (rofl) das Teil.

Ich klapp‘ also mal freundlich den Kickstarter raus (manchmal bin ich echt ’ne Sau) und der fällt promt drauf rein. Er übersieht den Knopf für E-Starter völlig. Helm auf und Kicken …. einmal, zweimal, dreimal …. Ok – ich stell mal den „Killschalter“ wieder auf „on“ … viermal, fünfmal …. Schweissperlen …

„Ich mach‘ das mal.“ Kick und läuft – tja – so isses.

Er pöttelt also einmal um die Halle mit leicht erhöhter Standgasdrehzahl und macht aus geschätzten zornigen 20 km/h eine „Gefahrenbremsung“.

Plakette … ohne Mängel … fertig.

Mich wundert nichts mehr.

Besten Dank an den Autor und an den Boten dieses netten TÜV-Berichts.

[*]: „TÜV“ im Sinne dieses Blogbeitrags könnte auch „DEKRA“ sein. Oder auch nicht.
[**]: Straße, Ort und Prüfstelle (z.B. TÜV eV. oder DEKRA) sind dem Blogger bestens bekannt. Und werden nicht verraten!

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Italiener am Steuer

Fabrizio …

Fabrizio





Rossi …:

Rossi





Biaggi …:

Biaggi





Schettino …:

Schettino

Danke an Ralfinho für die Collage.

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Kieler Engel verboten

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wurde hier bekannt,  daß heute der Innenminister Schleswig-Holsteins Klaus Schlie den Hells Angels MC Charter Kiel mit sofortiger Wirkung verboten hat. 25 in Kiel lebende Member des MC erhielten heute die entsprechenden Verbotsverfügungen von stets freundlichen Polizeibeamten in die Hand gedrückt.

Schlie greift durch im hohen Norden: Das ist nun bereits das dritte Verbot eines MC seit Frühjahr2010. Die Flensburger Hells Angels und die Neumünsteraner Bandidos hat’s bereits auf diesem Wege erwischt.

Ganz nebenbei haben sich die Ermittler in sieben Wohnungen und im „Sansibar“, der Szene-Kneip im Kieler red light destrict, umgeschaut. 300 Polizisten und ein paar Leute vom Spezialeinsatzkommando (SEK) – wohl wegen der teilweise verschlossenen Türen – waren unterwegs. Ziel war insbesondere die Beschlagnahme des Vereinsvermögens, diesmal also nicht die Ermittlung von angeblichen Straftaten.

Das war’s dann erst einmal mit den Kieler Engeln, die es bereits seit September 1994 gibt. Ob die Bandidos und die Mongols nun eine Party veranstalten, wird zwar nicht überliefert, scheint aber angesichts der für Rocker in Kiel dünn gewordenen Luft eher unwahrscheinlich.

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Angeklopft?

Bei den Bandidos in der Provinzstraße in Berlin-Reinickendorf wurde in der vergangenen Nacht angeklopft. Die Polizei läßt vermelden, es seien mehrere Schüsse aus einer scharfen Schusswaffe abgegeben worden, die Einschusslöcher hinterlassen haben. Nun sucht man im Dunkeln.

Über die Hintergründe des Schusswechsels ist bislang nichts bekannt.

liest man in der Berliner Morgenpost.

Von einem Austausch von Kanonenkugeln („Schußwechsel“) war in der Pressemeldung der Polizei nichts zu lesen, das wird sich der Reporter ausgedacht haben, um die Seite zu füllen. Auch die Andeutung des Morgenpostlers, es könne ein Angel geschossen haben, dürfte einem Blick in die Kristallkugel entsprechen.

Ein Zusammenhang mit dem heute gestarteten Verfahren in Frankfurt (Oder) wurde auch (noch) nicht konstruiert. Das kommt dann wohl noch …

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Onepercenter und der § 55 StPO

Vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) beginnt heute das Hauptverfahren gegen zwei Rocker. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2009 in Eberswalde/Finowfurt einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung begangen zu haben.

Die Angeklagten und weitere Beschuldigte sollen Bandidos gewesen sein, die Geschädigten Hells Angels. Als Tatwerkzeuge werden unter anderem eine Machete und ein Baseballschläger genannt, es soll Stich-Schnittverletzungen und den offenen Bruch einer Kniescheibe gegeben haben.

Vor dem Hintergrund, daß einige Banditen später ihr Colour gewechselt haben und zu Engeln wurden, wird das Aussageverhalten der Angeklagten und der Geschädigten, die als Zeugen geladen sind, mit einiger Spannung erwartet.

Naheliegend dürfte sein, daß die Angeklagten sich durch Schweigen verteidigen. Problematisch ist die Lage allerdings für die Zeugen, die grundsätzlich zur Aussage verpflichtet sind. Es sei denn, ihnen stehen die Rechte beispielsweise aus § 55 StPO zur Seite.

Die Möglichkeit, sich als Onepercenter durch eine Aussage der Gefahr auszusetzen, „wegen einer Straftat verfolgt zu werden“, ist nicht fernliegend.

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Update: Infos zum Motorradrecht

Um an diesem verlängerten Feiertagswochenende nicht den Eindruck entstehen zu lassen, unsere Kanzlei gibt sich dem Müßiggang hin, haben wir unsere Informationen über das Rechtsgebiet „Motorradrecht“ aufgearbeitet.

Es ist zwar immer noch eine Bleiwüste, aber auch ohne bunte Bilder (die ohnehin nur vom Wesentlichen ablenken ;-) ) können sich die Seiten sehen lassen. Meine ich.

Was meint das verehrte Publikum?

Die Seiten zum Tätigkeitsbereich "Motorradrecht" ...


     

 

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Roller gehören verboten

Das jedenfalls meinen die Grünen nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung.

Naja, nicht alle Roller, nur die mit einem Verbrennungsmotor. Diese hier:

Ciao Vespa

Roller mit einem Elektroantrieb will die Ökopartei aber noch zulassen. Also solche mit Motoren, die mit der Energie betrieben werden, die z.B. aus Atomkraftkraftwerken stammen.

Nachdem man die Heizpilze in Kreuzberg schon verboten hat und nun die Roller dran sind, wird das schon noch klappen mit dem Klimawandel.

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