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Feinstaubverordnung
TÜV und ASU neu
Naja, ein paar kleinere Roststellen hat der Ingenieur reklamiert, aber sonst noch im Top-Zustand.
Und wenn man von dem Dieselruß absieht, den der Motor ausatmet, ist das Abgas auch in Ordnung:
Bis zum April 2009 darf die Wanne dann wieder fahren :-) . Wenn auch nicht überall. :-(
Die Ente und die Wanne
Was haben diese beiden Fahrzeuge gemeinsam?
Keine Eintrittskarte zur Innenstadt. Sowohl der Ente als auch der Wanne wird eine so genannte „Umwelt-Plakette“ verweigert. Deswegen stehen beiden an der Grenze. Genauer: In der Grenzallee.
Und nochwas: Beide bekommen aber doch noch eine Plakette, und zwar ganz in schwarz.
Wer auch lieber schwarz statt bunt kleben möchte, bekommt den Sticker in der Motorboutique.
Danke an den Entenmann für das Foto und den Hinweis auf den Sticker.
Kein Feinstaubfilter für die Wanne
Ich habe beantragt, für die Wanne eine Ausnahme zu machen. Um das prüfen zu können, braucht das Bezirksamt Gewißheit darüber, daß für das 1983 zugelassene Auto mit Dieselmotor keine Rußfilter angeboten werden. Hier ist die Bestätigung unseres KFZ-Meisters.
Nun muß nur noch nachgewiesen werden,
„daß das verwendete Fahrzeug die Geschäftsidee verkörpert“,
Feinstaub: Gebühren für Ausnahmegenehmigungen
In einer Liste des Bezirksamts Mitte sind die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen aufgeführt, die auch Fahrzeugen ohne Plakette im Einzelfall die Fahrt in die Umweltzone erlauben. Es gilt eine Preisspanne von 25 bis 1000 Euro. Preisbeispiele:
Privat-Pkw: 165,60 Euro
gewerblicher Pkw: 305,60 Euro
Lkw unter 3,5 Tonnen: 305,60 Euro
Lkw 3,5 bis 7,5 Tonnen: 445,60 Euro
Lkw über 7,5 Tonnen: 585,60 Euro
Busse: 585,60 Euro
Sonderfahrzeuge: 445,60 Euro
Quelle: Tagesspiegel
Ich bin gespannt, wie die Behörden auf den Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Wanne reagieren. Steuerrechtlich ist sie ein PKW, zulassungsrechtlich ein Sonder-Kfz, das Aussehen und das Fahrgefühl entspricht einem LKW.
Feinstaubplakette für die Wanne?
Kann man beantragen, jetzt sogar im Internet.
Unzulässig wäre der Antrag nicht. Es kann nur sein, daß der Antrag als unbegründet zurückgewiesen wird. Wenn die Behörde keinen Fehler macht.
Ausnahme für die Wanne?
Die Senatsverwaltung erläutert ihren Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005-2010 und beantwortet Fragen zu generellen Ausnahmeregelungen vom Fahrverbot und Fragen zu Einzelausnahmen vom Fahrverbot in Härtefällen.
Manchmal ist es ganz nützlich, ein Jurastudium mit zwei Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen zu haben. Dann hat man wenigstens eine kleine Chance, es früher oder später zu verstehen, was die verbeamteten Herrschaften von der Senatsverwaltung sich da ausgedacht haben.
Merkblätter gibt es, na klar. In mehreren Sprachen. Eine Kennzeichenverordnung auch. Und natürlich Antragsformulare, freiwillige und unfreiwillige Vordrucke, Pläne, wichtige Berichte …
Ich frage mich nur, wer soviel Zeit hat, sich das ganze Zeug auch noch durchzulesen. Und wieviel Zeit (und Geld) es gekostet hat, sich den Wust auszudenken. Und was nützt es?
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