Formlos, fristlos, furchtbar

Ein ganze besondere Spezies unter den Rechtsanwendern sind die Finanzbeamten. Soweit es mir möglich ist, meide ich den Umgang mit ihnen. Privat sowieso, aber auch beruflich. Letzteres läßt sich nicht immer vermeiden, wenn man wie wir in Wirtschaftsstrafsachen unterwegs ist.

Auf der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts dümpelte seit langen Jahren ein sechsstelliger Betrag herum. Den hatte die Geschäftsbank meiner Mandantin dorthin verfrachtet, nachdem deren Geschäftskonto eingefroren wurde und die Staatsanwaltschaft den entsprechenden Arrestbeschluß umgesetzt sowie das Guthaben gepfändet hatte.

Das Finanzamt setzte sich auf den Arrestbeschluß des Gerichts und kündigte den Zugriff auf den hinterlegten Betrag an. Angeblich bestünden noch Steuerverbindlichkeiten.

Jahre später erhob die Staatsanwaltschaft endlich Anklage. Die Verteidigung im Zwischenverfahren war ausnahmsweise nicht nur sehr engagiert, sondern damit auch noch erfolgreich. Die Wirtschaftsstrafkammer lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Das Verfahren gegen meine Mandantin wurde eingestellt. Der Betrugsvorwurf hatte sich nicht bestätigt.

Der Arrestbeschluß wurde aufgehoben und nun ging es darum, die Hinterlegungsstelle dazu zu veranlassen, das frei gewordene hinterlegte Geld an meine Mandantin auszukehren. Dem stand „nur“ noch die Pfändung des Finanzamts im Wege. Dessen Forderung lag unterhalb des hinterlegten Betrags. In welcher Höhe, war meiner Mandatin jedoch unbekannt. Deswegen hatte ich Schwierigkeiten mit dem Antrag auf Verzinsung und Auskehrung des hinterlegten Betrags.

Seit Juli bis November habe ich wiederholt das Finanzamt angeschrieben und zumindest um die entsprechende Auskunft gebeten. Um etwaige Steuerbescheide wollten wir uns später kümmern.

Und was kam von diesen oben genannten Finanzbeamten als Reaktion? Genau: Nichts. Einmal nichts, zweimal nicht, dreimal nichts. Warum auch? Die Steuerlinge hatten alles, was sie brauchten, warum sollten sie sich also jetzt noch rühren?

Ich habe dann ein wenig recherchiert und an die Leitung des Finanzamts geschrieben, eine fett überschriebene

Dienstaufsichtsbeschwerde,

und zwar gleich zweimal kurz hintereinander, weil ich bei ersten Mal ein Detail vergessen hatte.

Und, was soll ich sagen: In weniger als 20 Stunden erreichten unsere Kanzlei hektische Rückrufbitten zweier aufgescheuchter Hühner Beamter. Einer der beiden bat um Rückruf. Am Freitag. Bis 13 Uhr!

Es ist furchtbar, daß die Vorurteile, die gegenüber Finanzbeamten bestehen, immer wieder auf’s Neue bestätigt werden.

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Bild Hühner: © Christoph Aron; Comic: Beamter © Stefan Bayer / beide via pixelio.de

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Crash: Kurs der Commerzbank bricht ein

Welchen Effekt der Blogbeitrag eines Kreuzberger Strafverteidigers auslösen kann, zeigte sich heute auf dem Aktienmarkt.

Unser Bericht vom 07.11.2017 über die unseriösen Geschäftspraktiken der Commerzbank Hannover führt heute zu massiven Kurseinbrüchen der Bankentitel an den internationalen Börsen.

Binnen weniger Stunden nach Eröffnung des heutigen Handelstages sackte die Aktie der Commerzbank um 2 Prozent in den Keller.

Noch unbestätigten Berichten zufolge soll sich der Vorstandsvorsitzende der Bank, Herr Martin Zielke, nun den Herrn V. aus der Filiale Hannover vorgeknöpft und ihn am ausgestreckten Arm aus einem Fenster im 56. Stockwerk des Commerzbank Towers in Frankfurt am Main rausgehalten haben.

Aus Insiderkreisen war zu erfahren, daß der Chief Risk Officer des Vorstands, Herr Dr. Marcus Chromik, bereits auf dem Weg nach Kreuzberg sei, um noch größere Verluste möglichst zu verhindern.

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Bild: Screenshot ca. 9:45 Uhr / finanzen.net

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Der Autodoc hat gezahlt

In der Geschichte um die unerwünschte Werbung durch den Autodoc und der erwünschten Rechtsberatung durch Silke ist nun das Ende erreicht.

Rechtsanwalt Bert Handschumacher, der mich in dieser Sache wie immer mit solidem Handwerk vertreten hat, vermeldet Erfolg:

Nach der kostenpflichtigen Aufforderung hat der Autodoc bezahlt, bevor ihm das Konto dicht gemacht worden wäre.

Es kam auch noch der Kostenbeschluß bzgl. des unsinnigen Aufhebungsverfahrens des Autodocs. Die muß er zusätzlich zahlen. Da werden noch einmal ca. 800 Piepen fällig.

Insgesamt hat er es mit einer dämlichen Antwort geschafft, die Kosten von 0 € auf round about 5.000,00 € (incl. der Kosten für seine Anwälte und der ganzen Gerichtskosten) hochzujazzen. Saubere Leistung!

Das Spammen mit eMails ist schon ziemlich dusselig, wenn der Adressat ein Rechtsanwalt ist. Sich dann auch noch gegen eine kostenlose Aufforderung, den Mist zu unterlassen, frech auf besserwisserische Hinterbeine zu stellen, ist – wenn man es aus strafrechtlicher Sicht betrachtet – ein selbstinszenierter Fall der §§ 20, 21 StGB.

Irre Geschichte, nicht wahr, liebe Silke?

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Bild: © später / pixelio.de

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Das bisschen Strafrecht!

Ein kleiner Beitrag in einer Facebookgruppe für Strafverteidiger zeigte mir mal wieder, welche Folgen es haben kann, wenn sich Zivilisten an „das bisschen Strafrecht“ machen.

Der Ladendieb wird ertappt. Irgendeine nicht ganz so kleine Kleinigkeit hat er nicht bezahlt. Er war im Begriff, damit den Laden zu verlassen. als der Detektiv ihn stoppte. Die Wegnahme war filmisch dokumentiert.

Kein großes Ding also.
… macht ein Zivilrechtler mit links. Oder?

Eine gute Idee des Diebs …
… war es schon einmal, einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Der Anwalt begleitete ihn durch das Ermittlungsverfahren, es kam zur Anklage und anschließender Verurteilung. Eine kleine Geldstrafe im Bereich unterhalb der Führungszeugniseintragungsgrenze, also irgendwas unterhalb von 90 Tagessätzen. Im konkreten Fall waren es davon 70 Stücker.

Erfolgreiche Verteidigung?
Nein! Sondern eine Existenzvernichtung.

Denn der verurteilte Straftäter war (sic!) Angestellter im sensiblen Bereich der Luftsicherheit. Das sind nicht nur Piloten, sondern auch Flugbegleiter und Bodenpersonal wie z.B. Gepäckträger. Für den Job am Airport gelten eben strengere Regeln als für einen Bademeister eines städtischen Hallenbads.

Ernsthaftes Beruferaten
Im Focus der Standardfragen eines Strafverteidigers gehören immer der Beruf, ggf. der ausländerrechtliche Status und andere Aspekte, an denen eine strafrechtliche Verurteilung anknüpfen könnte. Wenn man es also mit einer „Gepäck-Servicekraft“ auf TXL oder BER als Mandanten zu tun hat, muß die Zahl 7 in knallgelber Leuchtschrift erscheinen:

In § 7 Abs. 1a des Luftsicherheitsgesetzes …
… ist letzter Konsequnez geregelt, wer ohne Flugticket Koffer übers Flugfeld tragen darf und wer nicht. Und diese Vorschrift hat der zivilistische Kollege schlicht übersehen. Der Ladendiebstahl – aus welchen Gründen auch immer er erfolgte – führte in diesem Fall deswegen geradewegs zum Arbeitslosenamt.

Das Mittel der Wahl …
… einer Verteidigung in solchen Fällen ist die frühzeitige Intervention, also das Gespräch mit dem Staatsanwalt. Ziel hier hätte sein können eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 153a StPO. Selbst hartleibige Strafverfolger lassen sich darauf ein, wenn im Einzelfall derart heftige Folgen eintreten. Spätestens beim Richter hätte man den Jobverlust mit großer Wahrscheinlichkeit vermeiden können.

Eigentlich kein Geheimwissen, man muß eben nur daran denken.

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Bild Flughafen Tempelhof: © Thomas Sturm / pixelio.de

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Präsidentielle Touristen

Der Verhandlungstag begann heute mit gut 90-minütiger Verspätung. Zwei Schlafmützen hatten die Terminsplanung des Gerichts mistverstanden und sind schlicht liegen geblieben.

Es warteten: Ungefähr ein Dutzend Verteidiger, fünf von sieben Angeklagten, eine Vertreterin der Nebenklage, zwei Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe, eine Staatsanwältin, eine Protokollführerin und die fünf Richter der Jugendstrafkammer.

Für heute war nur ein abgespecktes Programm vorgesehen, das man mit einer Verlängerung nach hinten raus noch hätte locker schaffen können. Das ging aber nicht. Der Saal 700 stand uns nur bis 11:30 Uhr zur Verfügung. Bis dahin sollten die 27 Personen – und die ungezählten Wachtmeister – den Saal verlassen haben.

Ein außerordentlich wichtiger Termin stand an und dafür brauchte man den spektakulären Verhandlungssaal. Da muß die Mühle der Justiz mal eben angehalten werden.

Der Herr Präsident des Kammergerichts hatte hohen Besuch. Die Herren Präsidenten der anderen Oberlandesgerichte waren auf Besichtigungstour. Und denen wollte unser Präsi nun auch den Saal zeigen. Der Plebs muß dann eben raus.

Man hat ja Zeit und Ressourcen genug, um später weiter zu machen …

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Bild: © wilhei / pixelio.de

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Der Charakter der Commerzbank Hannover

In Banken arbeiten in der Regel Menschen, auf die man sich verlassen kann. Die Commerzbank publiziert ein entsprechendes Leitbild:

Soweit der Grundsatz, aber auch von diesem scheint es – vielleicht nur regionale – Ausnahmen zu geben.

Für eine Mandantin mache ich eine Forderung gegen die Commerzbank Hannover geltend. Die Mandantin hat dort ein altes Geschäftskonto, auf dem noch Guthaben verzeichnet ist. Ich sollte in ihrem Auftrag u.a. zunächst Auskunft über den Kontostand einholen und dann die Auszahlung des Guthabens auf unser Treuhandkonto veranlassen.

Auf ausdrücklichen Wunsch der Bank habe ich mich sogar mit einer notariell beglaubigten Vollmacht legitimiert. Die entsprechende Vollmacht und die Ausweiskopie samt Beglaubigung und Apostille habe ich der Bank zugeschickt. Eine Reaktion auf mein Schreiben erfolgte nicht. Keine Empfangsbestätigung. Keine schriftliche Mitteilung. Nichts.

Meinen – von der Zuverlässigkeit der Bank enttäuschten – Anruf in Hannover nahm der Herr V. entgegen, freundlich und höflich, wie so Banker eben sind. Einige Details konnten wir recht flott klären – wohl auch, weil unsere Kanzlei selbst Kunde der Commerzbank ist. Wir haben uns dann auf ein weiteres Telefonat geeinigt. Herr V. rief mich tatsächlich wie vereinbart zwei Tage später an.

Warum ich meiner Mandantin gleichwohl noch keinen Erfolg vermelden konnte? Die von der Bank verlangte Vollmacht reiche nicht aus, meinte der Herr V. Obwohl dort ausdrücklich (auch) von meiner Geldempfangsvollmacht die Rede ist, teilte mir der Herr V. höflich mit. Man benötige zu Nachweis meiner Legitimation eine Vollmacht auf dem Formular der Commerzbank, informierte mich der immer noch höfliche Herr V., allerdings schon ein wenig leutseliger. Und irgendwas an dem Charakter des Kontos sei noch zu klären. Aha. Das konnte man ja in den vergangenen sechs Wochen offenbar noch nicht. OK.

Es ist mir gelungen, fast ebenso höflich zu bleiben wie der Herr V., schwer gefallen ist mir das aber schon.

Wir haben uns darauf geeinigt: Der Herr V. schickt mir sein Lieblings-Vollmachtsformular per eMail, klärt das Problem, das er mit dem Charakter hat (mit dem des Kontos, nicht mit seinem) und meldet sich dann binnen zweier Tage. In der Zwischenzeit besorge ich die Unterschrift meiner Mandantin auf dem Commerzbankformular.

Nun sind fünf Tage vergangen. Keine eMail, keine Rückmeldung und kein Charakter. Wieder nichts.

Ich verstehe es ja, daß man sich ungern vom Geld trennt. Aber wenn das Geld einem nicht gehört, sollte es nicht ganz so schwer fallen. Und wenn man – wie die Commerzbank – professionell mit fremden Geld umgeht, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Aufträge der Kunden zuverlässig auszuführen. Aber vielleicht ist das bei der Commerbank Hannover ja anders? So ähnlich, wie bei einigen meiner Mandanten?

Mal schauen, was einem bloggenden Strafverteidiger noch so alles einfällt, um dieser Bank an Ihrer Seite auf die Sprünge zu helfen.

Suggestions anyone?

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Ein Heuchler bei der Vernehmung

Es gibt Ermittlungs-Methoden, die sind in Ordnung, weil sie fair, am Gesetz orientiert und ohne Tricksereien geführt werden. Und es gibt Kriminalkommissare, die etwas umständlich in den Ermittlungsakten formulieren, daß sie für ihren Dienst ungeeignet sind.

Was bisher geschah: Frollein F. zeigt über die Internetwache der Polizei einen Raub an. Sie sei frühmorgens kurz auf einer Bank in einem S-Bahnhof eingeschlafen. Drei Jugendliche hätten sie geweckt und sie drohend aufgefordert, ihnen ihr Handy herauszugeben.

Diesen Sachverhalt hat Frollein F. auch ihrem Versicherer mitgeteilt, bei dem der Verlust des Handys versichert war. In den Versicherungsbedingungen war vereinbart: Bei Raub gibt es Ersatz. Bei Diebstahl aufgrund von Unachtsamkeit nicht. Der Versicherer ersetzte daraufhin den Schaden.

Der Kriminalbeamte Heuchel, der den angezeigten Raub bearbeitete, lud Frollein F. als Zeugin vor. Sie solle weitere Angaben zum Tathergang machen.

Zuvor schon hatte Heuchel von der S-Bahn Berlin GmbH die Videoaufzeichnungen angefordert, die so ziemlich auf allen ihrer Bahnhöfe angefertigt und kurze Zeit vorrätig gehalten werden. Die Videos trafen auch recht flott ein.

Das aufgezeichnete Geschehen stimmte allerdings nicht mit dem von Frollein F. geschilderten Tathergang überein. Es war kein Raub, sondern ein einfacher Diebstahl.

Das Handy steckte in ihrer offenen Handtasche, die neben der deutlich alkoholbedingt schlafenden Frollein F. stand. Der ältere Herr (!) mußte also sich im Vorübergehen nur unwesentlich bücken und das Handy aus der Hand- in seine Hosentasche stecken, um dann entspannt seiner Wege zu gehen.

Nun erscheint Frollein F. bei KK Heuchel zur ZEUGEN-Vernehmung auf der Wache. Sie wird von dem Kriminalbeamten als Zeugin belehrt (immer schön die Wahrheit sagen!). Die Zeugenaussage wird auf zwei Seiten sauber protokolliert. Bis zu dem Punkt, an dem es heißt:

Frage:
Frollein F., der Bahnsteig ist videoüberwacht. Ich habe Ihnen die Chance gegeben, hier heute die Wahrheit zu erzählen, dies haben Sie jedoch nicht getan, vermutlich weil Ihre Versicherung nur bei Raubtaten den Schaden reguliert. Sie sind somit Tatverdächtige eines Betruges zum Nachteil der Versicherung. Ich muss Sie daher jetzt als Beschuldigte belehren.

Frollein F. zog die Notbremse und machte nun von ihrem Recht Gebrauch, sich nicht zu den Beschuldigungen zu äußern.

Die Frage nach der Strafbarkeit von Frollein F. beantwortet sich quasi von selbst; an die Verteidigungsstrategie werden auch keine erhöhten Anforderungen gestellt.

Aber was mache ich nun mit diesem KK Heuchel, wenn er demnächst als Zeuge vor Gericht erscheint?

Ich freue mich auf freundliche Vorschläge der geschätzten Leserschaft für eine Grillparty vor dem Strafgericht.

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Bild Grill: © Egon Häbich / pixelio.de

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Vorschnußschokolade

Vorschüsse auf’s Honorar kommen in der Regel per Überweisung oder Barzahlung. In Ausnahmefällen aber auch mal per Paketdienst:

Besten Dank! Volltreffer. Da berät der Strafverteidiger doch dreimal so gern.

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Eilige Zivilsachen und die Staatsanwaltschaft

Mit welchem Nachdruck manche Wirtschaftsstrafsachen bearbeitet werden, zeigt wieder einmal eindruckvoll das folgende Beispiel.

Im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung schreibt der Zivil-Rechtsanwalt der Gegenseite eine Strafanzeige gegen den Mandanten meines Mandanten und meinen Mandant. Mein Mandant ist also Rechtsanwalt, gegen den und dessen Mandanten nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. (Alles klar soweit? ;-) )

In solchen Fällen – also wenn man zivilrechtlich nicht weiterkommt – brennt es den Zivilisten unter den Nägeln. Deswegen überschreibt der Strafanzeigeformulierer seinen überaus(!) wichtigen(!!) Schriftsatz mit:

Wie aus solchen Ecken zu erwarten ist die Strafanzeige ein richtig fetter Schriftsatz mit 100 Anlagen, der bei den behördlichen Strafverfolgern stets das Verlangen nach Freudentänzen auslöst. Nicht.

Auf Blatt 60 der Akte verfügt die süddeutsche Staatsanwaltschaft am 16.06.2016 erleichtert:

Am 22.9.2016, am 25.10.2016 und am 24.11.2016 schickt die zunehmend verzweifelte Behörde aus Süddeutschland an ihre Kollegen hier in Berlin diesen Textbaustein:

Irgendwann ist dann bei der Staatsanwaltschaft Berlin jemand auf die Hilferufe aufmerksam geworden und hat sich dieser ungeliebten Sache angenommen. Und gleich weiter gegeben an die zuständigen armen Menschen am Platz der Luftbrücke, die sich gegen solche Aufträge nicht wehren können.

Aber nicht, daß hier irgendjemand glaubt, daß es jetzt lohooos geht. Drei Monate später schickt eine andere Abteilung des Polizeipräsidenten eine eMail an die Staatsanwaltschaft mit einem Fristverlängerungsantrag:

Am 10. Juni 2017 bekommt mein Mandant, Rechtsanwalt R., Post vom LKA – die nach § 163a StPO vorgeschriebene Anhörung in Form einer Vorladung für die erste Juli-Woche. Ich habe mich sogleich als Verteidiger gemeldet und die übliche Akteneinsicht beantragt.

Das Aufatmen des Polizeibeamten, dessen Schreibtisch fast auf dem alten Tempelhofer Flughafen steht, habe ich bis hier nach Kreuzberg am Landwehrkanal gehört. Er konnte die Sache sofort wieder abschließen und das Aktenpaket zurück nach Moabit schicken, mit einem kleinen Abschlußbericht. Nur die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Akteneinsichtsgesuche der Verteidiger.

Jetzt ist Anfang November 2017 und ich sitze an der Erarbeitung einer Verteidigungsschrift, mit der sich mein Mandant gegen die vom einem Zivilrechtler erhobenen Tatvorwürfe zu Wehr setzt. Ich glaube, daß ein paar Zeilen reichen, um die Staatsanwaltschaft dazu zu motivieren, sich mit sinnvolleren Aufgaben zu beschäftigen … und das Verfahren einzustellen.

Solche Ermittlungsverfahren sind immer wieder eine große Freude für alle Beteiligten. Aber die Hoffnung der Zivilrechtler stirbt zuletzt.

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Vollstreckungsandrohung an den Autodoc

Die Geschichte einer Abmahnung wegen eMail-Spammings und über die Uneinsichtigkeit des Spammers sowie der Support einer juristischen Laiendarstellerin kann man hier noch einmal vertiefen.

Eine kurze Zusammenfassung:

  1. Der Spammer schickt mir eine unerwünschte Werbung per eMail, meckert frech herum, weil ich ihm gesagt habe, daß ich das nicht möchte. Soweit, so kostenlos.
  2.  

  3. Daraufhin habe ich Rechtsanwalt Bert Handschumacher mit der Durchsetzung meines Abwehr- und Unterlassungsanspruchs beauftragt. Er hat dann das übliche Programm abgespult, der Spammer hat sich von einem anderen Rechtsanwalt sachkundig vertreten und sich von einer mit stabilen Selbstbewußtsein ausgestatteten Dresdnerin namens Silke supporten lassen.
  4.  

  5. Am Ende hat das Gericht kostenpflichtig genau das ausgeurteilt, was ich dem Autospammer seinerzeit mit dem Textbaustein „Minutenabmahnung“ kostenlos schon mitgeteilt hatte.
  6.  

  7. Die Kosten wurden vom Gericht festgesetzt, aber vom Autodoc noch nicht bezahlt. Deswegen bekommt der Spammer nun die – kostenpflichtige(!) – Vollstreckungsandrohung mit einer Übersicht über das, was demnächst von einem Konto auf das andere überwiesen – oder eben gepfändet – wird.

Die Chance, schlicht mit einem „Sorry, kommt nicht wieder vor“ aus der Sache herauszukommen, bekommt von mir jeder Spammer. Wer sie nicht nutzt, kann sich oben anschauen, was er riskiert.

In diesem Sinne:

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Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de

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