Sehr geehrter Herr Peter Smola,
Sie sind österreichischer Photograph, leben in der Nähe von Wien und stellen Ihre Bilder teilweise auf Pixelio.de ein.
Eines der Bilder, die Ihrem Namen zugeordnet sind, habe ich dort am 5.1.2015 oder ein paar Tage vorher heruntergeladen. Dazu haben Sie mir umfassende Nutzungsrechte zugestanden. Nämlich die „Kommerzielle und redaktionelle Nutzung“ mit einem „erweiterten Bearbeitungsrecht“. Nur eine Bedingung haben Sie genannt, die ich zu erfüllen habe:
Das Bild habe ich für diesen Blogbeitrag genutzt, und zwar in einer Größe von 250 x 197 Pixel.
Und was habe ich vergessen? Das hier:
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Bild: © Peter Smola / pixelio.de
Das tut mir Leid und dafür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen (auch wenn das jetzt nicht viel weiterhilft).
Wenn Sie sich mal ein paar meiner bebilderten Blogbeiträge anschauen möchten, finden Sie jedes Mal diesen „footer“ mit dem Namen des Photographen und den Link auf Pixelio, wenn es sich um ein solches Stockphoto handelt. In dem erwähnten Blogbeitrag habe ich diese Zeile erst vor ein paar Tagen ergänzt.
Anlaß für die Ergänzung war eine
Ein Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt hat mich daran erinnert, daß ich da was vergessen habe, und mir geschrieben – wie wohl zuvor schon 1.697 anderen „Gegnern, gg. Gegnervertretern“ auch. Herr Schlösser hat mir ausführlich, aber gleichwohl nicht nur aus Sicht eines kleinen Strafverteidigers völlig verschwurbelt, auf 23 Seiten erklärt, daß ich vergeßlich bin.
Und diese Bleiwüste hat er mir nicht nur einmal, sondern – wir augenscheinlich üblich für einen Zivilrechtler – per Fax vorab (gleich zweimal), außerdem als Datei per eMail und dann nochmal per Post, also viermal geschickt. So richtig verstanden habe ich das nicht, was der Anwalt da mit seinem Legosystem für Textbausteine reichlich durcheinander zusammengesteckt hat.
Eine Struktur in seinem Schreiben konnte ich nämlich nicht erkennen. Auf Seite 8 von 23 fand ich dann endlich das, was Herr Sascha Schlösser von mir wollte:

Das möchte ich dann hier mal gleich erledigen:
Ich verpflichte mich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dennoch rechtsverbindlich,
1.
es ab sofort zu unterlassen, ohne die Zustimmung von Ihnen, Herr Peter Smola, Vöslauer Straße 66/8, A-2500 Baden, das von Ihnen mutmaßlich hergestellte und (unter anderem) unter der Adresse https://www.pixelio.de/media/561234 (am 06.09.2017) downloadbare Lichtbild mit dem Namen „verdreht“ ohne den bei jeder Verwendung anzugebenden, eindeutig zuordenbaren Urhebervermerk wie auf Pixelio.de beschrieben
Bildquelle gemäß Punkt 8 der Nutzungsbedingungen angeben: „Peter Smola / pixelio.de“
öffentlich zugänglich zu machen.
2.
Ihnen gegenüber für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an Sie, den verletzten Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Übrigen von Ihnen, dem verletzten Unterlassungsgläubiger, nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden.
Für den Footer-Vergessen-Lapsus überweise ich Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dennoch rechtsverbindlich, einen Betrag in Höhe von 50 Euro, sobald Sie mir Ihre Bankverbindung mitgeteilt haben. Einen Gewinn habe ich durch die Verwendung des Bildes nicht erzielt, mir allenfalls ein wenig Ärger bei der Jusitz in Potsdam eingehandelt. Aber das war beabsichtigt.
A propos Ärger.
Sucht man unter www.google.de nach „Rechtsanwalt Sascha Schlösser Erfurt Abmahnanwalt„, bekommt man (am 06.09.2017, 12:51 Uhr) in 0,4 Sekunden ungefähr 31.600 Ergebnisse. An die Suchbegriffe „Sascha Schlösser Peter Smolka“ erinnert sich Google binnen 0,44 Sekunden ungefähr 6.230 mal.
Wenn ich diese Informationen einmal in den Zusammenhang stelle mit dem Satz von Herrn Schlösser aus seiner Abmahnung (Seite 12 von 23) …
wenn Sie binnen der nachfolgend gesetzten Frist […] Aufwendungen in Höhe von 480,20 €, zzgl. 91,24 € MwSt., mithin 571,44 € Rechtsanwaltskosten […] begleichen
… keimt in mir (mit dem pathologischen Blick eines Strafverteidgers) der Verdacht, daß hier eine Straftat vorliegen könnte. Ich verteidige zur Zeit einen Rechtsanwalt, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht zu haben, obwohl ein solcher Anspruch gar nicht bestanden hat.
Weil ich mich da ja auch irren könnte, habe ich den Sachverhalt einmal knapp zusammengefaßt und unter der Überschrift „Strafanzeige“ an die Staatsanwaltschaft Berlin geschickt. Schauen Sie mal in § 263 Abs. 1 und 3 StGB hinein, vielleicht erkennen Sie sich und Herrn Schlösser darin wieder.
Ich grüße Sie freundlich aus Kreuzberg
Carsten R. Hoenig
– Blogger –
PS:
Weiß Pixelio eigentlich schon von dieser (und ggf. anderen) Abmahnungen des Herr Schlösser, die er in Ihrem Namen verschickt hat?