Schwedenkreuz

Beamte des Polizeikommissariates 15 bemerkten am Sonntagmorgen einen 38-jährigen Schweden, der seine Harley Davidson unmittelbar vor dem Polizeikommissariat 15 geparkt hatte. Der Mann lag rücklings auf dem Motorrad und schlief. Die Polizisten weckten den Mann und forderten ihn auf, sein Motorrad auf die gegenüberliegende Freifläche zu schieben. Dies sagte der Schwede auch zu.

15 Minuten später stellte der Beamte fest, dass der Mann immer noch am selben Ort auf dem Motorrad lag und schlief. Jetzt lag der Mann allerdings so, dass man seine Gürtelschnalle sehen konnte. Bei dieser handelte es sich um eine Gürtelschnalle der ehemaligen „SS“ mit Reichsadler und Hakenkreuzsymbol sowie der Inschrift „Meine Ehre heißt Treue“.

Erneut geweckt und auf die Gürtelschnalle angesprochen räumte der Schwede ein, zu wissen, dass das sichtbare Tragen in Deutschland verboten sei. Die Gürtelschnalle wurde sichergestellt – gegen den 38-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Eine Sicherheitsleistung von 600 Euro zahlte der Schwede sofort.

Anschließend wurde der Mann entlassen und schob nun sein Motorrad auf die Freifläche des Spielbudenplatzes.

Quelle: Hamburger Abendblatt

Tja, was soll ich dazu sagen?

Vielleicht folgendes:
Man sollte sich nicht vor einer Hamburger Polizeiwache zum Schlafen ablegen. Und wenn man gefragt wird, ob man wisse, daß man gerade eine Straftat begangen habe, gibt es zahlreiche Alternativen zu einem „Ja“, die allesamt wesentlich sinnvoller sind.

Danke an die Donnerkatze für den Hinweis auf das Fundstück.

PS: Ob es diese Schlafmütze war, die da auf der Harley lag?

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Durchsuchung einer Anwaltskanzlei

Das kann auch dem seriösesten Verwaltungsrechtler passieren: Die Durchsuchung der Kanzlei durch die Strafverfolgungsbehörden. Wie sich der Rechtsanwalt dabei verhalten sollte, hat die Rechtsanwaltskammer Berlin in einem Merkblatt (pdf) veröffentlicht, welches vom Kollegen Dr. Eckhart Müller entwickelt wurde.

Das vierseitige Merkblatt enthält eine ganze Menge wichtiger und richtiger Informationen. Wer sich das alles nicht merken möchte, kann sich auf vier Punkte beschränken:

    1. Schweigen!
    2. Schweigen!
    3. Schweigen!
    4. Einen gestandenen Strafverteidiger anrufen.

Meine Erfahrungen mit der Verteidigung von Rechtsanwälten hat mir allerdings gezeigt, daß es Anwälten noch viel schwerer fällt zu schweigen als „normalen“ Verdächtigen. Durch enorme Geschwätzigkeit fallen insbesondere Strafverteidiger auf. ;-)

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Verkehrsberuhigung am Sudelfeld

Die Sudelfeldfeldstrecke (B 307) zwischen Bayrischzell und Brannenburg/Oberaudorf ist Schauplatz einer neuen Idee der bayerischen Polizei:

Motorradfahrern, die auf dieser Straße (erheblich) zu schnell gefahren sein sollen, wird das Mopped weggenommen.

Darüber berichtet die Direktion Rosenheim auf ihrer Internetseite.

Dort heißt es wörtlich:

… stellt die Polizei nun bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen Motorräder an Ort und Stelle sicher. Mit dieser verordneten „Abkühlphase“ sollen Motorradfahrer ergänzend zu Bußgeld, Fahrverbot und Punkten diszipliniert und so zu verkehrsgerechtem Verhalten bewegt werden.

Ich habe ‚mal nachgeschaut: Weder das Ordnungswidrigkeiten-, noch das Straßenverkehrsgesetz bietet dafür eine Rechtsgrundlage. Solange keine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ersichtlich ist, gibt es auch im Strafrecht keine solche Handhabe.

Es bliebe das Allgemeine Polizeirecht mit seiner Generalklausel zur Gefahrenprävention. Aber darf man sich sicher sein, daß ein einmal ertappter Überschreiter sofort weiter überschreiten wird?

Nicht nur verfassungsrechtlich ein höchst spannendes Problem. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, daß es zum Zeitpunkt der „Sicherstellung“ noch kein rechtskräftiges Urteil eines unabhängigen Gerichts gibt, das die Unschuldsvermutung widerlegt.

Was die anzurufenden Gerichte wohl zu dieser bayerischen (!) Idee sagen werden?

Besten Dank an Mike Schümann, Reporter mopped der Motor Presse Stuttgart, für den Link.

Nebenbei:
Erwähnt wurde nicht nur der Tages-Schnellste (130 statt erlaubter 50 km/h), sondern es wurde auch eine Prämie für den ältesten „Teilnehmer“ an der Aktion verteilt: Ein 70-jähriger Ebersberger war 68 km/h zu schnell unterwegs.

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Highsider in Brno

Eigentlich sollte es von Freitag bis Sonntag dauern. Bereits Freitagvormittag quittierten aber der Vorderradbremshebel

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und die Felge hinten

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den Dienst. Deswegen waren wir Samstagnachmittag wieder in Berlin. Kurzes Wochenende in Brno. :-(

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Scheibenbremse

Die Frage an den Kenner: Zu welchem Modell gehört diese Vorderradaufhängung?

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Nun ja, wer’s braucht.

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Die letzte Rille

Da bekommt der Redewendung „Auf der letzten Rille fahren“ eine ganz neue Bedeutung:

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Gruß an Patrick

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Unschuldsvermutung

Man habe ihnen Papiere und Handys abgenommen. Sie hätten sich vor laufender Überwachungskamera ausziehen müssen. Später seien sie gefesselt in Polizeigewahrsam abgeführt und in Einzelzellen gesteckt worden.

Der Verdacht ist entstanden durch ein defektes Banknotenlesegerät, einen 500-Euro-Schein und wegen der Nationalität bzw. der Hautfarbe des Kunden.

Warum regt sich die Öffentlichkeit denn so auf? Nur, weil es hochgestellte Politiker erwischt hat, die unschuldig in die Maschinerie geraten sind?

Das ist doch das ganz normale Programm, gehört quasi zum Alltagsgeschäft. Wenn es sich um einen Kreuzberger Obdachlosen gehandelt hätte (ok: und einen 50-Euro-Schein) hätte die taz kein Wort darüber geschrieben.

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Hund gegen Motorrad in Kreuzberg

Nachdem ich hier auf Probleme mit Pferden hingewiesen habe, kommt nun die Variante: Ein Hund.

Eine 40-jährige Motorradfahrerin aus Schöneberg ist am Sonnabend nach einem Unfall schwer verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Verursacht wurde der Unfall nach Angaben der Polizei von einem nicht angeleinten Hund, der an der Oppelner Straße in Kreuzberg gegen 15.25 Uhr plötzlich auf die Fahrbahn rannte. Die 40-Jährige konnte dem Tier zwar ausweichen, verlor dabei allerdings auf regennasser Straße die Kontrolle über ihr Motorrad und stürzte.

Quelle: Berliner Morgenpost

Es bleibt zu hoffen, daß der Hundehalter wenigstens eine Haftpflichtversicherung hat, die für den Schaden aufkommt. Die Kreuzberger „Hundesportler“ sind nicht eben für ihre finanzielle Stärke bekannt.

Update:

Der Hundehalter konnte bisher nicht ermittelt werden.

Quelle: Polizeiticker

Das führt leider zum selben Ergebnis wie die nicht vorhandene Haftpflichtversicherers des Hundehalters.

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Attentatsopfer als Bundesminister

Ich bin (nicht allein) der Ansicht, dass ein schwer traumatisiertes Attentatsopfer nicht als Minister tätig sein sollte.

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Knut und Wolf fallen über Pfleger her

Sehr gut zu sehen ist, wie der Eisbär beginnt, den Tierpfleger aufzuessen.

wolf.jpg

Im Hintergrund wartet der Wolf auf die sterblichen Überreste.

Foto: Helga

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