Unbeglaubigt – Unglaublich

In den letzten Wochen mehren hier sich die Anzeichen, daß der Satz

In deutschen Gerichtssälen scheint es drunter und drüber zu gehen.
Quelle: n-tv

so falsch nicht ist. Erst das kranke Gericht, dann das stressfreie Eilverfahren. Heute habe ich eine weitere Variante:

Die Klage haben wir am 20. Juli 2006 erhoben. Sie schließt mit folgendem Satz ab:

Unter Hinweis auf Zöller § 130 ZPO Rdz. 18 und den dortigen Rechtsprechungszitaten übersende ich diesen Schriftsatz in 2-facher Ausfertigung nebst Anlagen ausschließlich per Fax und bitte um Beglaubigung der erforderlichen Abschrift(en) gem. § 169 II ZPO.

Das machen wir seit mehreren Jahren so, klappt hervorragend und spart Arbeit. Die Kammer des Gerichts, an die wir diese Klage gefaxt haben, kennt das, mag das nicht, akzeptiert es aber.

Heute, also 11 Monate später, fand die mündliche Verhandlung statt. Die Richterin trug den Sachverhalt vor und teilte mit, daß der Klage wohl stattzugeben sei.

Der Rechtsanwalt der Beklagten reklamierte jedoch, daß die Klage noch gar nicht rechtshängig sei, weil ihm die Abschrift der Klage zwar zugestellt wurde (er hat ja auch umfangreich erwidert). Allerdings hat die Geschäftsstelle des Gerichts die Abschrift nicht beglaubigt (vulgo: Es fehlte ein Stempelabdruck auf der Abschrift.).

Aus die Maus. Der Termin war geplatzt. Die Klage – vom 20.7.2006 – wird dem Beklagten nun noch einmal zugestellt und dann sehen wir weiter (und uns wieder). Nur gut, daß der Basiszins demnächst wieder erhöht wird.

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Goldene Ananas

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Lieber die goldene Ananas als ein weiterer Staubfänger.

Foto: Karsten Grüneberg

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Der Klassiker: Unfall beim Spurwechsel

Heute Früh gegen 7 Uhr 30 wurde auf der Straße Adlergestell in Adlershof ein 40-jähriger Motorradfahrer bei einem Unfall schwer verletzt.

Der Kradfahrer aus dem Landkreis Dahme-Spree fuhr mit seiner „Yamaha“ auf dem mittleren Fahrtsreifen das Adlergestell stadteinwärts. Kurz hinter der Stelling-Janitzky-Brücke wechselte ein in gleicher Richtung fahrender Lkw „Daimler Benz“ vom linken auf den mittleren Fahrstreifen.

Hierbei übersah der 40-jährige Lastkraftwagenfahrer den Motorradfahrer. Es kam zu einer Berührung beider Fahrzeuge, wodurch der Motorradfahrer stürzte. Er erlitt schwere Verletzungen und kam zur stationären Behandlung in eine Klinik.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Das scheint eine Unfallkonstellation zu sein, die zwar auch häufig vorkommt, aber am ehesten zu vermeiden ist. Es gibt in solch einer Situation eine Menge Möglichkeiten, der spurwechselnden Gefahr nach vorn, nach hinten oder zur Seite auszuweichen. Es kommt jedoch immer auf die konkreten Umstände an.

Gute Besserung!

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Polizeiauto rammt Motorradfahrer

Gestern Abend gegen 17 Uhr 15 befuhr ein 57-jähriger Polizeihauptmeister mit einem Funkstreifenwagen die Rixdorfer Straße in Richtung Britzer Straße in Tempelhof. Der Polizeibeamte blinkte, wechselte die Fahrspur und übersah einen hinter ihm fahrenden 36-Jährigen Motorradfahrer. Es kam zum Zusammenstoß. Der Kradfahrer wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

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Rettet die Bäume am Landwehrkanal

So heißt ein Weblog, mit dem die „Freunde des Landwehrkanals“ auf Baumfällungen in Kreuzberg hinweisen möchten, um eben dies zu verhindern.

Jahrzehntelang hat man sich um die Wasserstraße zwischen von Neukölln und Charlottenburg nicht gekümmert. Der Schiffs-Verkehr hat jedoch insbesondere in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Uferbefestigungen konnten dem auf Dauer nicht standhalten.

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Und nun fällt den Verantwortlichen nichts anderes ein, als hunderte Bäume zu fällen, um die Gefahren zu beseitigen …

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Räuberischer Diebstahl, erst bei Karstadt, dann vor Gericht

Am 31. August 2006 wird Christel P.* beim Diebstahl von Büchern bei Karstadt, Hasenheide, erwischt. Am Kottbusser Damm stellen zwei Kaufhausdetektive die kinderlose Erzieherin und Wiederholungstäterin. Sie halten sie Arm fest. Doch Christel P.* ruft um Hilfe, schlägt um sich und tritt den Leuten vom Sicherheitsdienst gezielt nach dem Geschlecht. – Eine Menschenansammlung solidarisiert sich, die Luft wird dünn für die Securityleute.

Barabara Keller berichtet auf Berlin Kriminell über einen Räuberischen Diebstahl von Büchern, mit glimpflichem Ausgang – für die Detektive und für die Angeklagte.

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Zeugen zu tödlichem Motorradunfall gesucht

Immer noch keine Hinweise auf die Ursache des tödlichen Unfalls auf der Stadtautobahn.

Die Polizei versucht mit Hilfe von Zeugen den tödlichen Motorradunfall einer Brandenburgerin auf der Rudolf-Wissell-Brücke in Charlottenburg zu klären.

Die Ursachen des tödlichen Motorradunfalls von Freitag vergangener Woche sind nach wie vor ungeklärt. Wie die Polizei mitteilte, werden daher weiterhin Zeugen gesucht, um den Unfallhergang auf der Stadtautobahn rekonstruieren zu können.

Eine 34-Jährige Motorradfahrerin aus Brandenburg war auf dem linken Fahrstreifen der Rudolf-Wissell-Brücke in Richtung Seestraße unterwegs. Kurz vor der Ausfahrt Siemensdamm streifte sie gegen sechs Uhr aus nach wie vor ungeklärter Ursache die Betonspundwand, welche die beiden Fahrbahnen trennt. Sie verlor die Kontrolle über ihre Kawasaki, stürzte auf die Gegenfahrbahn und wurde dort von einem Taxi erfasst. Sie starb noch am Unfallort.

Hinweise auf einen technischen Defekt am Motorrad wurden bisher nicht gefunden. Die Polizei sucht jetzt als Zeugen unter anderem einen Lkw-Fahrer, der unmittelbar nach dem Ereignis langsam an der Unfallstelle vorbeigefahren sein soll und möglicherweise wichtige Beobachtungen gemacht haben könnte. Eventuell können er oder auch andere Zeugen Angaben zum Fahrverhalten der 34-Jährigen und anderen Fahrzeugführern kurz vor dem Unfall machen.

Quelle: Tagesspiegel

Hinweise werden unter der Telefonnummer der Berliner Polizei 030 – 4664 28 14 81 entgegen genommen.

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Klagen gegen die Amtstracht für Rechtsanwälte

Der Kollege Andreas Jede schrieb einen Kommentar zu einem früheren Blog-Beitrag, den ich am 15.7.2006 zur Amtstracht verfaßt hatte:

Die Klagen gegen die Berliner Verordnung werden am Montag, den 04. Juni 2007 ab 09h vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Zuvor sind schon Klagen eines anderen Berliner Kollegen abgewiesen worden.

Mich interessiert vor allem die Benennung derjenigen überwiegenden Interessen des Gemeinwohls, die das Tragen eines weißen Hemdes rechtfertigen und die durch das Tragen eines beigefarbenen Hemdes gefährdet sind.

Ich werde berichten.

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Gemütliches Eilverfahren beim LG Berlin: Bloß kein Stress!

Daß zwischen Klage und Urteil beim Landgericht Berlin schon einmal mehrere Jahre vergehen können, weil eine Richterin krank ist, darüber hatte ich bereits berichtet. In jenem Verfahren ging es um die Klage gegen einen Kaskoversicherer.

In einer anderen (recht überschaubaren) Sache ist es eigentlich eilig. Deswegen heißt das Verfahren auch Eilverfahren. Wir hatten eine Einstweilige Verfügung beantragt, die das Landgericht auch recht flott erlassen hat. Gegen diesen Beschluß hat die Gegenseite nun aber Widerspruch erhoben, das war am 20. April 2007.

Das Gericht hat daraufhin einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Für den 1. August 2007. Das Vierteljahr kann man knapp so eben noch akzeptieren.

Nun bekommen wir aber Post vom Landgericht, das den Termin wieder aufhebt:

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Die derzeit zuständige Richterin scheidet aus, die Nachfolgerin macht erstmal Urlaub. Deswegen überlegt man dann am 1. Juli 2007 noch einmal, wann denn ein neuer Termin stattfinden soll. Bloß kein Stress hier …

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Zwei Bandidos verhaftet

Zwei Mitglieder des Rockerclubs „MC Bandidos“ sind am Sonntagfrüh wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung festgenommen worden.

Zunächst war ein Taxi zu dem Clubhaus in der Provinzstraße in Wedding bestellt worden. Als der 41-jährige Taxifahrer eintraf, warteten fünf Personen auf dem Gehweg und forderten ihn auf, in zweiter Spur zu halten. Als er das ablehnte, um den Verkehr nicht zu behindern und an den Fahrbahnrand fuhr, beschimpften ihn die Personen als Idioten und verlangten, dass er zu tun habe, was sie wollen. Dann trat ein 44-Jähriger ans offene Fahrerfenster und zog den Fahrer an den Armen zu sich. Gleichzeitig versetzte ihm ein 35-jähriger Komplize mehrere Fausthiebe in Gesicht. Der Taxifahrer erlitt eine Jochbeinprellung. Als die Gruppe bemerkte, dass das Opfer den Alarmknopf gedrückt hatte, flüchteten alle auf das Gelände des Rockerclubs und schlossen das Tor hinter sich.

Die Polizei ließ sich vom Taxifahrer den Sachverhalt schildern und versuchte dann, auf das Gelände zu kommen. Der 48 Jahre alte Verantwortliche des Vereinsgrundstücks weigerte sich aber beharrlich, das Tor zu öffnen. Die Polizei setzte weiter auf Verhandlung, umstellte aber das Gelände. Als kurz vor 2 Uhr der 35-Jährige versuchte, sich an der Rückseite über ein Dach davonzustehlen, wurde er festgenommen. Gegen 2 Uhr traf das Spezialeinsatzkommando ein. Die Beamten drangen ein und überprüften die anwesenden vier Frauen und drei Männer, darunter der noch gesuchte 44-Jährige, der ebenfalls festgenommen wurde. Gegen den 48-Jährigen, der nicht öffnen wollte, wurde ein Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung eingeleitet.

Quelle: Polizeiticker auf berlin.de

Die Nerven aller Beiteiligten und Unbeteiligten scheinen blank zu liegen.

Was an dem Bericht der Polizei auffällt, ist folgendes: Es darf ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die Bandidos sich nicht gegenüber der Polizei zu dem Beginn der Auseinandersetzung geäußert haben. Also gründet die Sachverhaltsschilderung allein auf den Mitteilungen des Taxifahrers. Und der wird sicherlich nichts Negatives über sein eigenes Verhalten gesagt haben.

Mich ärgern solche einseitigen Berichte … egal was tatsächlich passiert ist. Denn sie geben den tatsächlichen Sachverhalt nur scheinbar zutreffen wieder.

Übrigens:
§ 12 Abs. 4 Satz 3 StVO lautet:

Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.

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