Ein Kollege berichtete auf der Mailingliste für Rechtsanwälte über folgenden Fall:
Lehrerin verlangt von einem 14-jährigen Schüler, der mit einer leeren Plastikflasche umhergeworfen hat, dass dieser die Plastikflasche in einen Papierkorb entsorgt. Der nächste Papierkorb ist im Vor-Vorraum zur Mädchentoilette. Die Lehrerin besteht darauf, dass der Schüler die Flasche dort entsorgt. Einzige „Gewaltanwendung“ ist das angebliche Versperren des drei Meter breiten Rückweges zu seinen Kumpeln, bis er die Flasche in den Papierkorb geworfen hat. Er entsorgt die Flasche dort „um keinen Ärger zu bekommen“.
Die Mutter des Schülers sieht ihren armen pubertierenden Sohn in eine tiefe seelische Krise gestürzt und hat Strafanzeige wegen Nötigung erstattet.
Ich habe großes Mitgefühl. Zum einen mit dem armen Kollegen, der sich mit so einem Zeug auseinandersetzen muß. Zum anderen aber auch mit dem Staatsanwalt, der das nun auch noch ernsthaft kommentieren muß.