Die Antwort auf das Leben, das Universum und den gesamten Rest:
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Bild: © Chris / pixelio.de
Anlässlich des 2. Jahrestages der ersten Enthüllungen von Edward Snowden am 6. Juni 2015 ruft die Hamburger Initiative „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ 1) zu einer Demonstration am Samstag, 30. Mai 2015 ab 14:00 Uhr in Berlin vor dem Bundeskanzleramt auf.
Es wird eine Reihe prominenter Redner erwartet, darunter Dr. Burkhard Hirsch (Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.), Hans-Christian Ströbele (MdB) sowie RA Dr. Marcus Mollnau (Präsident der Berliner Rechtsanwaltskammer). Außerdem soll ein persönliches Grußwort von Edward Snowden an die Teilnehmer übermittelt werden.
Weitere Informationen kann man auf der Webseite der Hamburger Kollegen abrufen. Die entsprechende Pressemitteilung der Initiative gegen die Totalüberwachung kann man hier downloaden (PDF).
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Bild: ©Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung
Unsere Kanzlei organisiert seit einigen Jahren die Finanzbuchhaltung mit Hilfe von Star Money. Ein Programm mit Ecken und Kanten, aber bislang für unsere Zwecke erst einmal ausreichend. Aktuell arbeiten wir mit der Version Business 6.0.
Die Hersteller haben das StarMoney weiterentwickelt. Das ist an sich auch gut. Es gibt nun eine Version 7. Das ist erfreulich. Und es sollte den Nutzer auch mitgeteilt werden. Das ist nützlich. Die Art und Weise, wie StarMoney diese Information an den Nutzer bringt, ist jedoch wesentlich von nerviger Penetranz geprägt.
Ein nettes Feature dieser Software ist die an die eigenen Bedürfnisse angepaßte Übersicht unmittelbar nach Programmstart. Das sieht bei uns jetzt so aus:
Neben den von uns gewünschten Informationen liefern uns die StarMoney-Softwareschmiede breitflächig und blinkend unerwünschte Werbung. Nicht nur einen kleinen dezenten Hinweis, den man einmal zur Kenntnis nimmt und dann übersehen kann. Sondern die Marketingterroristen von StarMoney penetrieren ihre Kunden gleich mit einer ganzen Batterie von Spam auf der Übersichtsseite. Ich habe diesen Werbemüll, den StarMoney seinen langjährigen Kunden zumutet, hier mal zusammen gestellt:
Diesen ganzen inhaltsleeren und blinkenden Mist müssen wir uns jetzt jeden Tag ansehen, wenn wir mit StarMoney arbeiten wollen, und nicht bereit sind, die neue Version Business 7 zu einem Zeitpunkt zu installieren, der uns und in unsere Planung hineinpaßt. Und nicht dann, wenn es ein Reklamefuzzi von StarMoney will.
Ich habe StarMoney mit ganz höflichen Worten mehrfach darum gebeten, uns wieder eine möglichst werbefreie Oberfläche zur Verfügung zu stellen. Eine Reaktion haben wir bisher nicht erhalten. Vielleicht hilft jetzt dieser Blogbeitrag den penetranten Herrschaften von StarMoney auf die Sprünge.
Update
Eat this, liebe StarMoney-Spammer: 10 Stunden nach Veröffentlichung dieses Blogbeitrages listet Google ihn gleich an zweiter Stelle, wenn man nach StarMoney sucht.
Seit ein paar Tagen werden die Mailboxen mit Spam für Potenzmittel zugemüllt.
Und seit heute morgen ist die beworbene Website nicht mehr erreichbar.
Ob da die Ermittlungsabteilungen der Pharmakonzerne Bayer und Lilly wieder mal aktiv geworden sind? Ich bin gespannt, wann (und vor welcher Wirtschaftsstrafkammer) das nächste Potenzmittelverfahren geführt wird.
Es bewegt sich was in der Law-Blogger-Szene:
Heute beginnt eine neue Ära für JuraBlogs. Nach fast 11 Jahren als kostenfreies, werbefinanziertes Angebot, habe ich mich entschieden, zukünftig einen anderen Weg zu wählen. Die Teilnahme mit einem Blog an dem Angebot wird kostenpflichtig.
schreibt Matthias Klappenbach in seinem und über sein Projekt.
Bis Mai 2015 hat sich der Lawblogger bei Jurablogs angemeldet und per RSS-Feed wurden seine Beiträge auf dem Aggregator unter jurablogs.com verbreitet. Fertig.
Jetzt ist es für Mehr-als-5-Artikel-pro-Monat-Blogger nicht mehr ganz so einfach: Matthias Klappenbach möchte für die Aggregation das Beste vom Blogger – sein Geld. Sein ganzes Geld? Nein, nur ein paar Cent: Zwischen 16,6 und 3 Cent pro Beitrag, je nach Tarif.
Das ist einigen Bloggern zuviel. Sie können und wollen sich das Bloggen leisten, aber nicht für das Einsammeln und Weiterverbreiten ihrer Beiträge zahlen.
Ich habe mir kurz Gedanken gemacht, wie ich mit der Umstellung von Werbefinanzierung zu Bloggerfinanzierung umgehe. Dazu habe ich meine Statistik an einem belieben Werktag angeschaut: 10 % der Leser eines Blogbeitrages kamen über Jurablogs.com. Das waren 10 mal mehr als über alle Suchmaschinen, die nicht Google heißen. Kostet mich – berechnet nach dem „Professional-Tarif“ – ganze 6,6 Cent. Die habe ich übrig. Deswegen war meine Entscheidung klar.
Nun, gut; als landblawgender Rechtsanwalt nutze ich dieses Weblog nicht nur zur Spielerei, wie beispielsweise Herr Graf mit seinen Archivalia. Dieses Medium hilft unserer Kanzlei und mir auch bei der Kontaktaufnahme zu Straftätern, an deren Bestes wir herangekommen wollen.
Aber was erspare ich unseren Lesern und mir dabei, wenn ich einmal im Jahr 99,00 Euro an Matthias überweise? Sie und ich müssen uns fortan nicht mehr mit überflüssiger Werbung auseinandersetzen, die Gewerbetreibende betreiben, um an mein Bestes und das der Leser heranzukommen.
Lieber Herr Graf, lieber Herr Endell. Leistung um der Gegenleistung Willen, das ist das Prinzip, nach dem unsere Wirtschaft funktioniert. Sie (und wahrscheinlich noch ein paar mehr Blogger) haben sich entschieden, keine Gegenleistung zu liefern und damit die Leistung von Jurablogs.com nicht mehr zu beziehen. Das ist OK. Einen Anspruch auf kostenlose Leistung haben Hartz-IV- und Prozeßkostenhilfe-Empfänger, weil es bei denen um Unverzichtbares geht. Blogbeiträge gehören nicht dazu. Auch Ihre nicht.
Das Potsdamer Pillendienst-Verfahren war in vielerlei Hinsicht etwas ganz Besonderes. Einen Punkt möchte ich hier mal herausgreifen und damit auch ein Versprechen einlösen, das ich dem Vorsitzenden Richter und der Beisitzenden Richterin gegeben habe.
Daß eine Staatsanwaltschaft keinerlei Sympathien für Angeklagte hegt, wundert niemanden. Auch wenn man dieser Behörde schier grenzenlose Objektivität unterstellt, sind die Dezernenten spätestens beim Schlußvortrag – meist aber bereits mit Anlage der Akte – felsenfest davon überzeugt, es auf der anderen Seite des Saales mit strafwürdigen Menschen zu tun zu haben. Das kann man hinnehmen. Für das notwendige Gegengewicht hat das Strafprozeßrecht den Strafverteidiger installiert.
Nicht akzeptabel – jedenfalls nicht für mich – und brandgefährlich ist es aber, wenn ein Staatsanwalt Angeklagte in einer Wirtschaftsstrafsache mit Massenmördern in einen Sack steckt. Was sich Herr Staatsanwalt Alexander Roth und sein Aufpasser, Herr Oberstaatsanwalt Kurz, mit dem Nazivergleich – sanktionslos! – herausgenommen haben, empfinde ich als eine niveaulose Ungeheuerlichkeit. Die Einzelheiten dazu hatte ich hier in einem Blogbeitrag beschrieben. Hier noch einmal knackig zusammen gefaßt:
Herr Alexander Roth soll sinngemäß vorgetragen haben, so wurde mir von Beoabachtern aus dem Parallel-Prozeß berichtet, daß sich die Abfertiger der Züge, in denen bis 1945 über 5 Millionen europäische Juden zum Vergasen in die östlichen Vernichtungslager transportiert wurden, mit denselben Argumentationsmustern aus ihrer Verantwortung hätten stehlen wollen, wie nun die angeklagten Webmaster in dem Pillendienst-Verfahren.
Dieser Staatsanwalt war in „unserem“ Verfahren glücklicherweise nicht der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. Und das war auch gut so, nicht nur für das Klima im Saal 6 des Landgerichts Potsdam.
Aber die dortige Staatsanwaltschaft hat auch noch andere Vertreter. Damit meine ich jetzt nicht den Supporter des Nazivergleichers. Sondern Herrn Staatsanwalt Dr. Nolte. Auch er bemühte – wiederum im Plädoyer – einen Vergleich, um die – aus seiner Sicht – besondere Verwerflichkeit des Tuns meines Mandanten und der anderen Angeklagten zu illustrieren. Und griff damit an einer anderen Stelle ins Klo.
Ich habe die Ausführungen des Herrn Staatsanwalt Dr. Nolte in meinem Schlußvortrag gewürdigt. Aus meinem Manuskript:
Herr Staatsanwalt Dr. Nolte stellte in seinem Vortrag einen Kontext her zu
- Aids-Präparaten, die von bewaffneten Räubern in Südafrika geraubt werden, um sie gewinnbringend auf dem europäischen Markt zu verkaufen.
- Krebsmitteln mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum, die statt zur Entsorgung gebracht wieder an Patienten verabreicht werden
Der Staatsanwalt grenzt den Pillendienst zu diesen Machenschaften zwar ab und anerkennt, daß es hier nicht um lebenserhaltende Medizin geht und die Live-Style-Produkte [gemeint waren die Potenz- und Schlankheitsmittel] nicht in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt wurden.
Dennoch bezeichnen Sie, Herr Dr. Nolte, meinen Mandanten als Teil dieser „Arzneimittel- und Medikamenten-Mafia“
Ich zitiere aus Wikipedia:
„Mafia war ursprünglich die Bezeichnung für einen streng hierarchischen Geheimbund, der seine Macht durch Erpressung, Gewalt und politische Einflussnahme zu festigen und auszubauen versucht und seine Wurzeln in Sizilien hatte.“
Mein Mandant (und auch die anderen Mitglieder des Pillendiensts) haben zu keiner Zeit Gewalt ausgeübt, niemanden erpresst, keinen Einfluß auf die Politik genommen.
Der Pillendienst hat mit der neapolitanischen Camorra oder mit der kalabrischen ’Ndrangheta nichts gemein.
Keiner der drei Köpfe der Gruppierung ist mit einem Don Vito Corleone vergleichbar.
Und mein Mandant heißt auch nicht Michaele.
Wikipedia zum status quo: „Heute ist „Mafia” ein internationales Synonym für organisierte Kriminalität. „Mafia” wird gleichgesetzt mit gewalttätigen und verschworenen Geheimgesellschaften und kriminellen Klans, die sich in der Prostitution, dem Menschenhandel, dem Drogenhandel betätigen und die ihre Einkünfte aus Erpressung, insbesondere der Schutzgelderpressung, dem illegalen Glücksspiel und Subventionserschleichung bzw. Subventionsbetrug bestreitet.“
Mit Verlaub: Der Vergleich des Pillendiensts mit der Mafia ist nicht akzeptabel!
Aber zur Ehrenrettung: Für Sie, Herr Dr. Nolte, spricht aber, daß Sie sich nicht soweit aus dem Fenster gelehnt haben wie Ihr Kollege Alexander Roth, der es sich nicht verkneifen konnte in seinem Schlußvortrag in einem der anderen Pillendienst-Verfahren sogar einen unsäglichen Nazivergleich anzustellen. (der im Übrigen von OStA Kurz für völlig in Ordnung gehalten wurde!)
Ich kann es nachvollziehen, wenn Sie sich freuen und auch ein wenig stolz darauf sind, diesen großen Tatkomplex durchermittelt und zur Anklage gebracht zu haben. Hängen Sie sich dafür so viele Jagdtrophäen wie sie möchten in Ihren Dienstzimmern an die Wände.
Aber verschonen Sie uns und die Öffentlichkeit mit dieser Art von unsäglichen Gleichsetzungen und Vergleichen.
Natürlich habe ich die Verbindung zu der „umgangssprachlich verständlichen“ Qualifizierung von Mitgliedern des Pillendiensts als „krimineller Haufen“ durch den Voritzenden Richter hergestellt, sie aber im Verhältnis zu jenen Nazi- und Mafiavergleichen durch die beiden Staatsanwälte als fast schon sympathisch, zumindest aber ziemlich niedlich bezeichnet.
Ich vertrete die Ansicht, daß solchen Menschen, wie diesen drei Staatsanwälten Roth, Nolte und Kurz, keinerlei Respekt gebührt. Auf diesem Niveau eine Anklage zu führen und Menschen gegenüber zu treten, die einen Fehler gemacht haben, den sie – wie mein Mandant – bereuen und dafür die Verantwortung zu übernehmen bereit sind, ist widerlich. Sie sollten sich schämen, Strafverfolger!
Es war nicht zu erwarten, daß der Vorsitzende Richter bei der Begründung des Urteils der Strafkammer genauso kräftig ins Horn blasen würde wie ich es hier in dem Blogbeitrag und in meinem Plädoyer getan habe. Aber immerhin machte der Vorsitzende – sicherlich gut beraten von seiner Beisitzerin und seinem Berichterstatter – ganz deutlich, daß zwischen den verwerflichen Taten der Verurteilten und einer Mafia Welten liegen. Noch nicht einmal „mafiöse Strukturen“ attestierte das Gericht der Pillenbande. Es sei Ihnen „nur“ um’s Geld gegangen, nicht um Erpressung, nicht um Mord und Totschlag und auch nicht um den Versuch politischer Einflußnahme. Nix Camorra, keine ’Ndrangheta.
Für diese deutlichen Worte in die Richtung der Staatsanwaltschaft möchte ich mich bei den Richtern bedanken, die in einer angemessenen (sic!) Form über das Verhalten meines Mandanten geurteilt haben. Auch wenn ich mit dem Ergebnis nicht ganz zufrieden sein kann, die Begründung des Urteils jedenfalls in diesem Punkt verdient Respekt.
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Bild: © Jens Goetzke / pixelio.de
Heute hat das Landgericht Potsdam nach 22 Hauptverhandlungsterminen das Urteil in dem Pillendienst-Verfahren verkündet. In den vergangenen zwei Terminen hatten zuerst die Staatsanwaltschaft, einen Verhandlungstag später dann Nebenklage sowie Verteidigung plädiert und ihre jeweiligen Anträge gestellt.
Dabei hat es eigentlich keine Überraschungen gegeben, nachdem im Laufe des Verfahrens mehrfach Gespräche über ein mögliches Strafmaß gegeben hat. Eine förmliche Abrede hat es nur in Bezug auf einen der Angeklagten gegeben.
Die Anträge der Staatsanwaltschaft lauteten:
Die Anträge der Verteidigungen lauteten:
Die Urteile:
Neben diesen grundlegenden Anträgen und Entscheidungen hat es eine Reihe von weiteren Beschlüsse und Anordnungen gegeben.
Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
Leistungssportler, die sich mit Dopingmitteln auf’s Treppchen mogeln möchten, müssen künftig wohl mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen.
Das sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Entwurf vor. Wer „ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich anwendet oder anwenden lässt“, kann dann im nett eingerichteten Fitnessraum einer JVA trainieren, wenn es nach dem Willen der Regierenden geht.
In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es:
Die Norm dient dem Schutz der Integrität des Sports. Sie stellt damit den Kern der Neuausrichtung in der strafrechtlichen Dopingbekämpfung dar.
Der Gesetzentwurf sieht u. a. Folgendes vor:
Überführung der bisher im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelten Verbote
und Strafbewehrungen in das Anti-Doping-Gesetz;Erweiterung der bisher im AMG geregelten Verbote durch neue Tatbegehungsweisen
sowie durch die ausdrückliche Erfassung auch von Dopingmethoden;Schaffung eines strafbewehrten Verbots des Selbstdopings, mit dem erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst werden, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen;
Einführung einer Strafbarkeit von Erwerb und Besitz von Dopingmitteln auch bei geringer Menge, sofern mit diesen Selbstdoping beabsichtigt ist;
Erweiterung der bisherigen besonders schweren Fälle und deren Ausgestaltung als Verbrechenstatbestände, was auch zur Folge hat, dass sie geeignete Vortaten für den Geldwäschetatbestand des § 261 des Strafgesetzbuchs werden;
Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA);
Schaffung von Vorschriften für die NADA zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten;
Klarstellung der Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen in den Verträgen zwischen den Verbänden und den Sportlerinnen und Sportlern.
Am 22.05.2015 wird der Gesetzentwurf in erster Lesung durch den Bundestag beraten. Wie er am Ende aussehen wird, ist noch nicht abzusehen. Schau’n wir mal.
Den Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport (BT-Drs. 18/4898) findet sich hier (PDF). Die Informationen stammen aus „hib – heute im bundestag Nr. 253 v. 18.05.2015“
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Bild: © Joachim Berga / pixelio.de
Der „Global Marijuana March Berlin“ steht unter dem Motto „Mehr Hanf wagen„.
Weitere Infos finden Interessierte auf Facebook.
Anläßlich dieser Demo hat die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. eine Presseerklärung veröffentlicht:
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. befürwortet Bestrebungen, welche sich für eine Legalisierung von Cannabis für Zwecke des Eigenbedarfs aussprechen.
Ab 31. März haben die drei Berliner CDU-Senatoren Frank Henkel (Inneres), Thomas Heilmann (Justiz) und Mario Czaja (Soziales) den Görlitzer Park in Kreuzberg zur Null-Toleranz-Zone für Cannabis erklärt. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. steht dieser Entscheidung außerordentlich kritisch gegenüber. Diese will die allgemeine Verfügung zum § 31a BtMG (PDF), eine Umsetzung des Gesetzgebers aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 9. März 1994, für den Bereich des Görlitzer Parks in Kreuzberg außer Kraft setzen. § 31a BtMG im Zusammenspiel mit der Verfügung verlangt von der Exekutive und der Justiz, dass der Besitz geringer Mengen zum Eigenbedarf in der Regel nicht verfolgt wird.
Die allgemeine Verfügung soll die Einstellungspraxis vereinheitlichen. Eine Relativierung dieser – einheitlichen – Einstellungspraxis je nach Tatort im städtischen Bereich ist weder nachvollziehbar noch geeignet, Drogenhandel einzudämmen.
Der Versuch der Berliner Innen- und Justizpolitik, den Drogenhandel im Görlitzer Park dadurch einzudämmen, dass bereits der Besitz und Ankauf geringer Mengen Cannabis zum Eigenbedarf strafrechtlich verfolgt wird, kann nur zum Scheitern verurteilt sein. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass der Drogenhandel nun vor den Toren des Görlitzer Parks statt innerhalb desselben stattfindet. Zudem stellt die Verfolgung von so genannter Bagatellkriminalität eine unverhältnismäßige Belastung der Strafverfolgungsbehörden wegen vergleichsweise unbedeutender Kleinstkriminalität dar.
Darüber hinaus ist die politische Vorgabe der Senatoren für Inneres, Justiz und Soziales verfassungsrechtlich bedenklich, denn sie negiert die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994, BVerfGE 90, 145 und verlangt von der Staatsanwaltschaft, Gesetz und Recht aus politisch-populistischen Erwägungen hinten anstehen zu lassen.
Das ausgegebene Ziel, „den Kreuzbergern ihren Park zurückzugeben„, legitimiert keine Änderung der verfassungsrechtlich gebotenen Einschränkung strafrechtlicher Verfolgungspraxis beim Besitz kleiner Mengen von Cannabisprodukten zum Eigenverbrauch.
Im Übrigen teilt die Vereinigung die Auffassung der Resolution der deutschen Strafrechtsprofessorinnen und -professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom November 2013 (vgl. hier).
Darin heißt es:
- Die strafrechtliche Drogenprohibition ist gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch.
- Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf.
- Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt.
- Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft.
- Die Prohibition ermöglicht erst die Gewinnspannen und bereichert die Hintermänner.
- Die Prohibition ist unverhältnismäßig kostspielig.
- Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten.
Anm.: Die Verlinkungen in der zitierten Erklärung stammen vom Blogautor.
Die Verkehrsbetriebe kündigen an, daß sie für das Schwarzfahren (in Berlin) 40 Euro „erhöhtes Beförderungsentgelt“ haben wollen. Bei Kosten von 2,70 pro Einzelfahrschein rechnet sich das also ab der 15. Schwarzfahrt, auf der man nicht kontrolliert wurde. Das ist allerdings eine Rechnung ohne den Staatsanwalt.
Wird man erwischt, steigt das Kostenrisiko ganz erheblich. Ich möchte das mal anhand einer Antwort dokumentieren, mit der ich auf eine Anfrage eines potentiellen Mandanten reagiere. Er hatte unerfreulichen Kontakt mit einem Kontrolleur und bekam ein paar Wochen später auch noch häßliches Altpapier ins Haus geschickt:
Ich werde nun gefragt:
Können Sie mir bitte sagen, wie ich reagieren soll oder ist es besser, dass Sie agieren?
Die Antwort ist nicht ganz so einfach wie die Frage vermuten läßt:
Gern kann ich für die tätig werden und das wird im Vergleich zum Nichtstun oder zum eigenen „Handeln auf gut Glück“ sicherlich die bessere Variante sein. Damit sind jedoch Kosten verbunden und ich kann Ihnen nicht garantieren, daß sich Ihre etwaige Investition am Ende auszahlen wird.
Wenn Sie beim Schwarzfahren erwischt wurden, müssen Sie „nur“ damit rechnen, daß man in Ihr Portemonnaie greifen wird. Entweder werden Sie zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt oder das Verfahren wird gegen Zahlung einer Auflage eingestellt. In welcher Höhe das ausfallen wird, kann ich nicht vorhersagen, rechnen Sie aber mit einem mittleren dreistelligen Betrag.
Einen Eintrag ins Führungszeugnis müssen Sie nicht befürchten, sofern es die erste (und letzte) Bestrafung ist.
Das Tätigwerden eines Strafverteidigers kann jedoch lediglich die Chance erhöhen, die Bestrafung zu vermeiden und die Einstellung gegen Zahlung einer Auflage zu erreichen. Wenn es Ihnen also darauf ankommt, das Risiko der Bestrafung zu minimieren, müssen Sie mit Verteidiger-Kosten zwischen 650 und 700 Euro rechnen.
Auf dieser Seite können Sie die Kosten genauer errechnen. In Ihrem Fall geht es um die Grundgebühr, das Vorverfahren und eine Einstellung. Dazu kommen noch die Kosten für die Kopien aus der Ermittlungsakte.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben, auch wenn ich Ihnen damit bestimmt keine gute Laune vermitteln konnte.
No Risk, no Fun. Könnte man denken. Aber: Wenn das Risiko irgendwo im vierstelligen Bereich liegt, sollte man sich schon mal überlegen, ob das den Spaß wert ist. Bevor man ohne Ticket in die Bahn steigt.
Übrigens:
Die Knäste sind voll mit Schwarzfahrern, die weder die Auflage, noch die Geldstrafe bezahlen konnten.
Hinweis:
Wer sich als juristischer Laie etwas wissenschaftlicher mit der Problematik „Erschleichen von Leistungen“ beschäftigen möchte, sollte mal einen Blick auf die Seite meines Nachbarn und Kollegen Steffen Dietrich werfen, die er extra für’s Schwarzfahren in Berlin geschrieben hat.
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Bild: © Martin Jäger / pixelio.de
Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
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