In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit wird unter anderem die Untersuchungshaft vollstreckt. Wenn jemand verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben, wird er in diese Haftanstalt gebracht und dort eingeschlossen. Nicht in jedem Fall und bei jeder Straftat. Aber immer dann, wenn neben dem dringenden Tatverdacht auch ein Haftgrund vorliegt.
Die Haftgründe
sind in § 112 StPO genannt: Flucht, Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr. Dann gibt es noch die Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO). Und auch wenn jemand einer schweren Straftat – wie z.B. Mord und Totschlag – dringend verdächtig ist, liegt ein Haftgrund vor.
Nach der Verhaftung
wird der Verdächtige einem Richter vorgeführt, der einen Haftbefehl erläßt.
Die Vollstreckung
des Haftbefehls findet bei erwachsenen Männern in der JVA Moabit statt.
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