In allen (Eil-)Fällen wird Ihr Verteidiger sofort Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen. Haben Sie eine schriftliche Vorladung erhalten, reicht dann oft auch eine schriftliche Mitteilung Ihres Verteidigers an die Ermittler. Im Falle einer Durchsuchung oder einer Verhaftung ist – neben der schriftlichen Verteidigungsanzeige – in den meisten Fällen eine persönliche Kontaktaufnahme mit den Ermittlern, mit dem Staatsanwalt und gegebenenfalls auch schon mit dem Haftrichter notwendig und sinnvoll.
Der Verteidiger wird sich zunächst um die wesentlichen Informationen bemühen, die der Maßnahme zugrunde liegen. Einsicht in den Durchsuchungsbeschluß oder in den Haftbefehl. Er wird die formellen Voraussetzungen prüfen – richtige Wohnung, wirksamer Beschluß, ausreichende gesetzlichen Grundlagen.
In den eiligen Fällen wird es mit einer sehr kurzfristigen Akteneinsicht nicht klappen, dann helfen aber die informellen Gespräche erst einmal weiter.
Wie sich die Sache dann weiter entwickeln wird, ist in jedem Fall anders. Ein erfahrener Verteidiger hat gelernt, spontan und richtig auf unterschiedliche Situationen zu reagieren. Jeder Anwalt hat da so seine Standard-Programme, die er in zahlreichen Varianten abgespult.
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist insbesondere das Kanzlei-Team, das den Verteidiger bei seiner Arbeit unterstützt. Auch die Fachangestellten in der strafrechtlich orientierten Kanzlei sind entsprechend geschult und erfahren. Sie wissen sofort, was zu tun ist, wenn der Notruf in der Kanzlei eintrifft und sie den Rechtsanwalt – mit den wesentlichen Informationen – auf den Weg zum Mandanten geschickt haben.
Auch die Mitarbeiterinnen arbeiten dann routiniert einen Notfall-Plan ab. Sie telefonieren beispielsweise mit den Durchsuchungsbeamten und bitten, auf das Eintreffen des Verteidigers zu warten; sie bereiten den Termin beim Haftrichter vor oder koordinieren ein Treffen mit dem Staatsanwalt. Sie können Beweise sichern, Unterlagen zusammen stellen und die Angehörigen benachrichtigen. Ohne diese unverzichtbaren Supporter in der Kanzlei wäre ein Verteidiger schnell überfordert.
Auch aus diesem Grund ist es für einen Durchsuchten oder einen Verhafteten nicht sinnvoll, sich an eine Kanzlei zu wenden, die sich zwar hervorragend mit Betriebskostenabrechnungen und Mängeln am Bau auskennt, aber nicht weiß, wo sie den Staatsanwalt erreicht, die Gefangenensammelstelle ist und der Haftrichter sitzt. Notieren Sie sich daher die (Not-) Rufnummer der Kanzlei Ihres Lieblings-Strafverteidigers, falls Sie mit dem Schlimmsten rechnen müssen.
Oder lassen Sie sich die Notrufnummer der Vereinigung Berliner Strafverteidiger oder Ihres örtlichen Anwaltsvereins geben. Auch da werden Sie geholfen.