Verhaftung

Die extremste Form der Kontaktaufnahme zu Beginn eines Strafverfahrens ist die Festnahme bzw. die Verhaftung. Im Gegensatz zur Vorladung, mit der Sie gebeten werden, bei der Polizei vorbeizuschauen, holt man Sie hier genau da ab, wo Sie sich gerade befinden. Das kann anläßlich einer Durchsuchung geschehen, auf dem Nachhauseweg oder auch im Betrieb, in dem Sie gerade arbeiten. Oder man erwischt Sie in flagranti, aber diesen Fall haben Sie ja sicher dann einkalkuliert und dafür – hoffentlich – vorgesorgt.

Wie in den Fällen einer Vorladung oder Durchsuchung ist es im Falle einer Verhaftung eigentlich ganz einfach, richtig darauf zu reagieren – solange Sie die Nerven behalten:

Dulden: Leisten Sie keinen Widerstand.
Anrufen: Verlangen Sie, einen (Ihren) Verteidiger zu sprechen.
Schweigen: Sagen Sie nichts, unterschreiben Sie nichts.

Im Einzelnen:

Wenn Sie versuchen abzuhauen, beseitigen Sie das Problem nicht, sondern Sie verschaffen sich neue, zusätzliche. Viele Jäger sind des Hasen Tod. Bleiben Sie, wo Sie sind.

Und identifizieren Sie sich, geben Sie den Beamten Ihre Ausweispapiere.

Und dann gilt es, keine Zeit verlieren. Sie sollte unbedingt – aber höflich! – auf Ihrem Recht bestehen, sofort (!!) mit einem Strafverteidiger zu sprechen. Der Verteidiger wird wissen, welche Maßnahmen zu treffen sind. Und er hat die nötige professionelle Ruhe, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, sich zu nichts zu äußern. Nennen Sie Ihren Namen und sonst nichts. Schweigen Sie. Den Rest erledigen Sie gemeinsam mit Ihrem Verteidiger.

„Ich heiße Wilhelm Brause.
Ich möchte jetzt nichts sagen.
Ich will erst mit meinem Verteidiger sprechen.“

Diese drei Sätze (mit Ihrem richtigen Namen) sind die einzigen Worte, die Sie gefahrlos mitteilen können. Jedes weitere Wort ist – ohne professionelle Beratung – im Zweifel schädlich.

Bereits die Frage nach dem Grund für die Verhaftung beispielsweise birgt Gefahren in sich, weil sie Gegenfragen auslösen kann, die Sie – versehentlich, wahrscheinlich – beantworten. Hinweise auf eine mögliche Erkrankung (z.B. Diabetes) können zu späteren Konsequenzen (z.B. bei der Fahrerlaubnis) führen. Für Erklärungen haben Sie ohnehin später noch reichlich Zeit. In der Situation selbst verhindern Sie Ihre Verhaftung nicht, indem Sie reden. Egal was.

Nur wer die Nerven behält und die obigen Ratschläge stur (Ich heiße … ich möchte … ich will …) beherzigt, hat die bestmögliche Ausgangsposition für eine erfolgreiche Verteidigung im nachfolgenden (Haft-) Verfahren. Machen Sie Ihrem Verteidiger nicht unnötig Arbeit!