Auf diesen Seiten finden Sie die Vollmachtsvordrucke der Kanzlei Hoenig Berlin.
Bitte drucken Sie den jeweiligen Vordruck zweimal aus. Wir benötigen immer zwei von Ihnen unterschriebene Vollmachtsurkunden. Eine Ausfertigung schicken wir – soweit erforderlich – an die zuständige Ermittlungsbehörde bzw. an die Gegenseite, die zweite Ausfertigung behalten wir zur Reserve in unserer Akte.
Füllen Sie bitte die beiden Formulare so weit aus, wie Sie können. Falls Sie an der einen oder anderen Stelle nicht sicher sind, helfen wir Ihnen gern weiter oder nehmen – in Absprache mit Ihnen – die Ergänzungen vor.
Berücksichtigen Sie bitte, daß die Texte der Vollmachten sehr allgemein und umfassend gehalten sind, damit Sie für möglichst viele Fälle geeignet sind. Oft geht die Bevollmächtigung daher über das eigentliche Mandat hinaus. Bitte nehmen Sie gleichwohl Streichungen nicht vor.
Die Vollmacht dient uns „nur“ dazu, der Ermittlungsbehörde bzw. der Gegenseite nachweisen zu können, daß Sie uns als Ihre Verteidiger oder Vertreter bevollmächtigt haben.
Der Auftrag, den Sie erteilen, wird durch Absprachen zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt bestimmt, nicht durch den Inhalt der Vollmachtsurkunde.