Die Anwälte der Kanzlei Hoenig sind „nur“ in wenigen ausgewählten Gebieten tätig. Trotzdem wollen sie ihre Mandanten nicht ohne Rat lassen, wenn es einmal ein Problem gibt, daß außerhalb dieser Gebiete liegt. Deswegen arbeitet die Kanzlei Hoenig Berlin mit verschiedenen Partnern zusammen.
Strafrecht und Motorradrecht, dabei soll es bleiben.
Denn: Ein guter Jurist kann sich heute nicht in allen Gebieten gleich gut auskennen. Weniger ist mehr, wenn man Qualität der Quantität vorziehen möchte. Die Rechtsanwälte Hoenig, Glienke und Kümmerle gehen in die Tiefe, nicht in die Breite.
In anderen Bereichen als Strafrecht und Motorradrecht arbeitet die Kanzlei Hoenig Berlin daher mit Partnern zusammen, die über die notwendigen Spezialkenntnisse eben dort verfügen. Damit ist gewährleistet, daß spezielle Probleme der Mandantschaft auch von Spezialisten gelöst werden können. Es macht ja auch keinen Sinn, einen Augenarzt aufzusuchen, wenn man Zahnschmerzen hat.
Aus berufsrechtlichen Gründen sind juristische und nicht-juristische Kooperationspartner zu trennen, wenngleich die tägliche Arbeit eine solche Trennung an sich nicht zuläßt. Sei’s drum …
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