Zu der Frage, ob es für eine Strafverteidigung auch eine Beratungshilfe und/oder Prozeßkostenhilfe gibt, habe ich einen Blogbeitrag geschrieben.
Die Zusammenfassung jenes Beitrags lautet:
- Beratungshilfe im Strafrecht ist sinnlos.
- Prozeßkostenhilfe im Strafrecht gibt’s nicht.
- Pflichtverteidigung ist keine Sozialhilfe. Sondern notwendig.
Den ausführlichen Text habe ich unter der Überschrift „Strafverteidigung, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe“ hier veröffentlicht