Ein erstes Beratungsgespräch

Rat nach der Tat kommt zu spatVielen Dank für Ihr Interesse an einer Beratung durch unsere Rechtsanwälte.

Sie haben Fragen

  • in einer bußgeldrechtlichen Angelegenheit,
  • in einer Strafsache oder
  • in einem anderen rechtlichen Zusammenhang?

Sehr gern stehen wir Ihnen persönlich bei leckerem italienischen Caffè in unserer Kanzlei, telefonisch oder auch schriftlich per eMail zur Verfügung.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 34 RVG) sieht für eine solche „Erstberatung“ eine pauschale Vergütung in Höhe von 226,10 Euro(*) vor.

Wenn Sie mit diesem „Erstberatungshonorar“ einverstanden sind, schicken Sie uns eine eMail an kanzlei@hoenig.de. Wir übersenden Ihnen dann eine entsprechende Kostenrechnung. Sie können das Honorar dann überweisen, per Paypal oder vor dem Beratungstermin in bar zahlen.

Alles Weitere, auch den Besprechungs- oder Telefontermin, können wir kurzfristig vereinbaren, sobald Ihre Zahlung hier eingegangen ist.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

(*) 190,00 Euro plus 36,10 Euro = 19% Umsatzsteuer

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Bild: © H.-J. Grosche / pixelio.de