Im Strafverfahren stellt sich aus unterschiedlichen Perspektiven die Kostenfrage. Dazu finden sie unter den Mandanten-Informationen folgende Beiträge, die diese Fragen beantworten sollen:
- Pflichtverteidigung und Strafverteidigung
Die Bestellung eines Pflichtverteidigers dient nicht der Finanzierung der Verteidigung, sondern soll „nur“ ein faires Verfahren sichern.
. - Kostenerstattung im Strafverfahren
Zwei schlechte Nachrichten:- Die Kosten der Strafverteidigung werden in den allermeisten Fällen nur nach einem Freispruch erstattet.
- Ein Freispruch ist in der Praxis eher selten, meist werden die Verfahren schlicht „eingestellt“.
- Reisekosten für den Angeklagten
Der Angeklagte muß zum Termin anreisen. Hat er kein Geld für die Fahrkarte, bekommt er einen Reisekostenvorschuß oder eine Fahrkarte vom Gericht.