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Ein scheinselbständiger Rosenkrieg

Rosenkriege sind was ganz Feines. Für den Strafverteidiger. Unter dieser Überschrift beginnt ein weiteres Kapitel in einem bestehenden Mandat

Die Exfrau und ehemalige BGB-Gesellschafterin zeigt ihren Exmann an. Sie behauptet gegenüber der Staatsanwaltschaft, ihr Ex habe angeblich Scheinselbständige beschäftigt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt, sammelt Indizien und klagt an.

In der Anklageschrift reklamieren die Strafverfolger einen Schaden in ernsthafter sechsstelliger Höhe.

Das gerichtliche Verfahren dümpelt vor sich hin, schließlich sind die Verfahren wegen Nichtabführens von Sozialabgaben (§ 266a StGB) insbesondere den Richtern am Amtsgericht ein Greuel, das sie gern mal auf Phasen verschieben zu versuchen, von denen sie hoffen, weniger zu tun haben (Indes: „Die Hoffnung wird von Pebb§y gemeuchelt.“) . Kenner der Szene vermuten jetzt richtig: Die (umfangreichen) Akten setzen auf einer Fensterbank liegend reichlich Staub an.

Erfahrene Verteidiger nutzen die Zeit, um mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Deal hinzubekommen. Ziel ist es dabei, die Einziehung des Vermögens im Strafverfahren dadurch zu verhindern, daß die Forderungen der DRV ausgeglichen sind, bevor es mit dem Hauptverfahren konkret losgeht. Das hat für alle Beteiligten Vorteile: Die DRV bekommt zügig einen Großteil ihrer Forderungen, der Angeklagte kann bei der Höhe der Zahlungen ein Wörtchen mitzureden und der Strafrichter muß sich nicht so intensiv mit dem häßlichen Sozialrecht herumschlagen.

Nun bekommt aber besagte Rosenkriegerin davon Wind, daß ihr Rosenbekriegter versucht, sein immobiles Vermögen zu verflüssigen. Und das teilt sie dann auch noch der Staatsanwaltschaft mit.

Die sieht eine vermeintlich herannahende Katastrophe und beantragt (und erhält) einen Arrestbeschluß, mit dem eine Sicherungshypothek und ein Veräußerungsverbot ins Grundbuch eingetragen wird.

Jetzt müssen wir uns etwas Neues einfallen lassen … (… was dann nicht für die Öffentlichkeit und Expartnerinnen bestimmt sein wird.)

Wenn das aber so weiter geht, fürchte ich, daß hier noch ein Mandat für die Verteidigung vor dem Schwurgericht hereinkommt.

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Bild: © Karl-Heinz Laube / pixelio.de

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