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Drohnen über Stuttgart

Die Party einer türkischen Fußballmannschaft in Stuttgart war wieder mal so, wie wir sie auch aus Kreuzberg kennen: Bunt, fröhlich und laut.

Bei der Pyrotechnik drückte die Polizei noch ein Auge zu. Die über den Partygästen fliegende Drohne fanden die Baden-Württemberger Ordnungshüter aber nicht so lustig. Der Steuermann wurde erwischt und das Fluggerät erst einmal sichergestellt.

Je nachdem, wie sich die konkrete „Gefährdungslage“ darstellt, wartet nun ein Bußgeldbescheid oder gar ein Strafbefehl auf den Piloten.

Es ist nämlich auf jeden Fall verboten, Partygäste oder sonstige Menschenansammlungen mit einem Multicopter zu überfliegen. Außerdem gibt es (nicht nur in Stuttgart) Flugverbotszonen, in denen die Copter allenfalls hinein getragen, aber nicht geflogen werden dürfen.

Quelle: Presseportal vom 22.05.2018

Wer sich in einer einigermaßen allgemein verständlichen Sprache über die Flugregeln informieren möchte, findet beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die wesentlichen Inhalte der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ mit weiterführenden Hinweise. Noch handlicher ist der Flyer des BMVI (aus dem das Bild oben links stammt).

Wenn dann noch Fragen offen sind: Einfach mal einem drohnenpilotierenden Strafverteidiger eine eMail schicken.

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Danke an @sihamann für den Hinweis auf die Nachricht aus Stuttgart

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Drohnen und Strafrecht

Selbstverständlich bleibt den Piloten von Multicoptern – umgangssprachlich: Drohnen – der potentielle Kontakt zum Strafrecht nicht erspart. Aber so einfach wie eine Schwarzfahrt oder ein Ladendiebstahl macht es die aktuelle Gesetzeslage den Strafverfolgern nicht.

Der Beziehungsstatus zwischen Drohnenpiloten und Ermittlungsbehörden lautet bislang: Es ist kompliziert.

In einem Artikel von Sebastian Leber im Tagesspiegel wird der Kollege Tim Hoesmann zitiert, der einen schönen Vergleich formuliert hat:

… es sei wie damals nach der Erfindung des Automobils. Im 20. Jahrhundert hätte jede Gemeinde eigene Höchstgeschwindigkeiten festgelegt, es habe lange gebraucht, einheitliche Regeln zu finden. „Und natürlich gab es diejenigen, die Autos für komplett überflüssig hielten, weil die Postkutschen doch bestens funktionierten.“ Dieselben Auseinandersetzungen stünden jetzt den Drohnen-Freunden und -Gegnern bevor.

Einen (groben) Überblick über Regeln und Verbote für Drohnen- und Multicopterflüge findet man auf den Seiten von berlin.de. Diese Vorschriften sind auf geduldigem Papier gedruckt, werden von den meisten Piloten allerdings eher sparsam gelesen und noch weniger beachtet.

Und die Ermittlungsbehörden verfügen über kompetentes Personal und notwendige Technik in ungefähr gleichem Umfang wie die Behörden zu der Zeit, in der Carl Benz mit seinem Motorwagen die ersten Gäule auf den staubigen Dorfstraßen erschreckt hat.

Das wird sich ändern, wenn ernst zu nehmende Verantwortungsträger in den verwaltungsbeamteten Mühlen den Regelungsbedarf und das Ermittlungspotential erkannt haben. Bis sich im Anschluß daran dann auch noch die Strafrichter mit dem neumodischen Zeug auskennen, wird es noch ein Weilchen dauern … Alles nicht so wild, solange es Strafverteidiger gibt, die noch über einen gesunden Spieltrieb verfügen.

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