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Und zack: Strafverfahren!

Wer glaubt, es seien immer nur die schlimmen Jungs mit den Schiebermützen und dem Vornamen Ede, die die Assistenz eines Strafverteidigers benötigen, dem sei diese Geschichte zum Nachdenken über das Thema „Ich doch nicht!“ erzählt.

Der ehrenwerte Gottfried von Gluffke hat in seiner Stadtvilla einen Hobbykeller, in dem er allerlei elektrisch betriebenes Gerät aufbewahrt. Den Strom für die Spiel- und sonstigen Zeuge liefern jeweils Akkus, die geladen werden müssen.

Einem dieser Akkus ist beim Ladevorgang scheinbar zu warm geworden, erst hat er dicke Backen gemacht und dann ist er geplatzt, allerdings nicht ohne Folgen. Ein paar Minuten später stand die hilfsbereite Feuerwehr vor dem Haus und schaffte es gerade noch, wenigstens die erste Etage der Wohnstatt vor Ruß und Wasser zu verschonen.

Die hinzugeeilte Polizei macht ihren Job und sichert (aka: versiegelt) die Brandstelle. Und sie legt eine Akte an, auf deren roten Deckel der Name „Gottfried von Gluffke“ und die Hausnummern § 306a StGB und § 306d StGB zu lesen sind. Die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung traf einen Tag nach dem Wohnungsbrand
ein.

Gluffke hat jetzt also nicht nur ein fettes Problem mit seiner abgefakelten Wohnung und der Regulierung des Versicherungsfalls, sondern er sieht sich nun auch noch einem Strafverfahren ausgesetzt, an deren Ende der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe ausgelobt hat.

So schnell kann’s kommen.

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Bild (CC0): OpenClipart-Vectors / via Pixabay

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