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Die Abmahnung aus einem Schweriner Gemischtwarenladen

In perfekt klingendem zivilrechtlichem Duktus schreibt mir der Junior der Kanzlei Bendlin und Partner aus Schwerin, Herr Rechtsanwalt Andreas Bendlin einen dreiseitigen Brief.

Er habe festgestellt, dass der von mir verfaßte Blogbeitrag „Frag Andreas aus dem Gemischtwarenladen“ nach wie vor über das Internet abrufbar sei.

Ferner hat er zwischenzeitlich festgestellt, daß ich offenbar einen weiteren Blogbeitrag verfasst hätte: Fragwürdig unproffesionell.

Herrn Bendlin stößt es übel auf, daß ich geschrieben habe:

Zu inkompetent, der Andreas, um seinem Mandanten von einem völlig aussichtlosen Prozeß abzuraten

Irgendein Kommentator habe die Schweriner Kanzlei als „Familienklitsche“ bezeichnet; das hätte ich mir zueigen gemacht, weil es immer noch in den Kommentaren stehen soll. Ich habe aber noch nicht nachgeschaut, ob er damit Recht hat; aber Klitsche würde ich zu seiner Kanzlei nun wirklich nicht sagen wollen, ganz ehrlich!

Herr Bendlin fühlt sich zudem dadurch in seiner Ehre gekränkt, daß ich die Kanzlei seiner Familie als Gemischtwarenladen bezeichnet hätte. Besonders schwerwiegend erachtet er es, daß ich jegliche Sachlichkeit und Distanz verloren hätte,was allenfalls von einer Naturalpartei erwartet werden könne.

Der Kollege wirft mir vor, daß ich bewusst meine Stellung als Rechtsanwalt für meine Entgleisungen nutzte und versuchte, durch meinen Kanzlei-Blog dem ganzen einen soliden „Anstrich“ zu geben. Hörthört: Unser Weblog als solider Anstreicher!

Und wie so proffessionelle Zivilrechtler eben so sind, hat Rechtsanwalt Bendlin mich unter Fristsetzung bis zum 4. Juli 2018 aufzufordern, eine ordnungsgemäße strafbewerte Unterlassungserklärung abzugeben.

Ich soll es nämlich unterlassen:

1. Die Kanzlei des Unterzeichners als Gemischtwarenladen zu bezeichnen und/ oder entsprechende Formulierung auf Ihrer Website https://www.kanzlei-hoenig.de und/ oder dem dazugehören Blog zu verwenden oder zuzulassen.

2. Den Unterzeichner als „Junior des Gemischwarenladens Herwig Bendlin und Partner“ zu bezeichnen und/ oder entsprechende Formulierung auf Ihrer Website https://www.kanzleihoenig.de und/ oder dem dazugehören Blog zu verwenden oder zuzulassen.

3. Die Kanzlei des Unterzeichners als „Familienklitsche“ zu bezeichnen und/ oder entsprechende Formulierung auf Ihrer Website https:l/www.kanzlei-hoenig.de und/ oder dem dazugehören Blog zu verwenden oder zuzulassen.

4. die Behauptung aufzustellen, der Unterzeichner sei zu inkompetent um seinen Mandanten im Zusammenhang mit dem beim Landgericht Berlin zum Aktenzeichen 52 0 307/17 geführten Verfahren von einem aussichtslosen Prozess abzuraten.

Die oben genannten Formulierung und Bezeichnung von meiner Internetseite zu entfernen und sicherzustellen, dass diese nicht mehr aufrufbar sind , hatte er gleichzeitig mich aufzufordern, schreibt mir der Kollege.

Und da das auch alles seinen Grund hat, gibt mir Herr Andreas Bendlin mit auf den Weg:

Ich hätte insbesondere mit dem zweiten Blogeintrag ein Verhalten an den Tag gelegt, dass auf mangelnde Einsichtsfähigkeit und Wiederholung meinerseits schließen lässt. Deswegen gehe er von einer entsprechenden Wiederholungsgefahr aus, insbesondere, wenn ich die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgäbe.

Tja, und jetzt?

Was mache ich denn nun?


     

 

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Danke vorab für ein paar solide, rechtlich einwandfreie Ratschläge; ich kenn‘ mich mit sowas ja nicht aus.

Obiter dictum:
Was mich an dieser Sache besonders nervt? Das ist dieses geschwollene pseudoamtliche Deutsch, in dem der Kollege mit mir zu sprechen versucht. Müssen Zivilrechtler so reden?

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Fragwürdig unproffesionell

Die Kanzlei Bendlin und Partner aus Schwerin, also die Kanzlei, die ich mal grenzüberschreitend und frech als Gemischtwarenladen bezeichnet habe, hat die Pferde gesattelt und ist eine Retourkutsche gefahren.

Das geht auch völlig in Ordnung, bei so einem professionellen Auftreten wie das des Herrn Andreas Bendlin. Ich werde unseren Webdesignern einen entsprechenden Auftrag geben, damit unsere Seite umgestaltet wird. Darf ich Ihre Seite als Vorbild und Muster angeben, sehr geehrter Herr Bendlin?

Es ist immer wieder erheiternd, welch edle Charakterzüge eines Rechtsanwalts in einem Zivilprozeß zutage treten. Und wenn Streitgegenstand eine Abmahnung (wegen eMail-Spam) ist, laufen manche seriös auftretende Schlipsträger dabei zur Höchstform auf. Eine unterhaltsame Abwechslung im ansonsten drögen Leben eines kleinen Strafverteidigers aus dem Ghetto in SO36.

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Frag Andreas aus dem Gemischtwarenladen

Es ist nicht ehrenrührig, wenn ein Rechtsanwalt etwas macht, von dem er nicht wirklich Ahnung hat. Man kann ja nicht jedes Detail kennen, wenn man Beratung in der Breite anbietet. Das geht allenfalls ins Geld (der Auftraggeber).

Problematisch wird es allerdings, wenn er dabei einem Kreuzberger Strafverteidiger ans Bein zu pinkeln versucht. Keine gute Idee ist es zu versuchen, Stoffwechselendprodukte auf der Klinge eines Samurais zu hinterlegen.

Vorgeschichte

Das Justice-as-a-Service-Unternehmen „FragRobin“ versteht sich als Robin Hood für alltägliche Rechtsfragen, berichtete der Tagesspiegel.

Und damit das auch jeder Anwalt weiß, teilt das Robin-Team um Dr. Christopher Hahn, der laut Tagesspiegel über langjährige Erfahrung als praktizierender Anwalt für Unternehmensrecht verfügt, das aller Welt mit. Per eMail, die auch unter dem Namen „Spam“ bekannt ist. Dieser Spam landete dann auch im eMail-Postfach unserer Kanzlei. Nicht gut, das.

Der geneigte Stammleser hier im Blog kennt, was nun kam: Unser bewährter Zwei-Minuten-Abmahn-Textbaustein, mit dem wir den Spammer auffordern, uns zu versprechen, seinen Werbemüll künftig an anderer Stelle zu verklappen.

Dazu schlagen wir auch noch eine entsprechende Formulierung vor, die binnen dreier Tage hier – gern per Fax vorab – eingehen sollte. Und das ganze geht per eMail zum Absender. Und zwar ohne Kostenrechnung. Ganz einfach so. Für lau.

Und womit reagiert der Robin? Genau, mit nichts.

Deshalb habe ich den Krempel zusammen gepackt und ihn an „meinen“ Rechtsanwalt Bert Handschumacher geschickt. Der öffnet wiederum seine Textbausteinkiste und übermittelt in meinem Auftrag den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung ans Landgericht Berlin.

Das geht flott. Zu flott für Robin. Dessen Unterlassungerklärung trudelt erst zwei Tage nach Fristablauf gemütlich bei uns ein. Zu spät um das gerichtliche Verfahren noch auszubremsen. Es ergeht die beantragte Einstweilige Verfügung.

Das Problem für Robin und seine Brüder: Es kostet. Gerichtskosten und Anwaltshonorar. Und weil es den Robins schwer fällt, sich von ihrem Geld zu trennen, nehmen sie Geld in die Hand und beauftragen Herrn Rechtsanwalt Andreas Bendlin aus dem gemütlichen Schwerin.

Und dann beginnt das eigentliche Thema dieser Geschichte.

Herr Andreas Bendlin aus Schwerin begründet nun den Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung mit dem üblichen Unsinn, den sich die Leute ausdenken, die sich mit der Materie nicht auskennen; aber trotzdem so tun, als wären allwissend. Die kostentreibende Anwalts-Show für die eigene Mandandschaft.

Das ist alles nicht so schlimm; ich kann damit gut umgehen, wenn jemand die Anspruchgrundlagen dort sucht, wo sie nicht zu finden ist (für den Kundigen (also nicht für Herrn Bendlin): Es geht um eine unerlaubte Handlung (§ 823 BGB) und nicht um einen Wettbewerbsverstoß (§ 8 UWG)). Auch der Irrtum über den Begriff der „Werbung“ ist verzeilich. Die Funktion einer Abmahnung … ok, wenn man die nicht kennt … aber egal, tut mir nicht weh. Das alles erklärt dem Schlawiner Schweriner später das Landgericht in der Urteilsbegründung.

Was aber nun gar nicht geht, …

… ist der hinter blumigen Worten versteckte Anwurf, ich würde es mit der Abmahnung per eMail und der nachfolgenden Beauftragung eines Rechtsanwalts nur auf den Kostenerstattungsanspruch absehen, der nach der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe entsteht. Also einen Anspruch konstruieren, der nicht besteht.

Der Strafverteidiger indentifiziert hinter einer solchen diplomatisch verbrämten Formulierung sehr flott den Vorwurf eines gewerbsmäßigen Betrugs.

Freundchen! Ich lasse mir einiges bieten, aber mir zu unterstellen, ich würde meine berufliche Existenz für einen popeligen dreistelligen Betrag auf’s Spiel setzen, geht echt zu weit. Der Spam ist der Rechtsbruch, gegen den ich mich zur Wehr gesetzt habe. Zunächst mit der Chance, kostenfrei aus der Nummer wieder rauszukommen. Die Chance hat Robin nicht genutzt. Und jetzt jault er auf.

Zu inkompetent, der Andreas, um seinem Mandanten von einem völlig aussichtlosen Prozeß abzuraten; aber dreist genug, einem Kollegen betrügerisches Handeln zu unterstellen.

Den völig verkorksten Ruf, den Sie, Kollege Andreas Bendlin, Junior des Gemischtwarenladens Herwig Bendlin und Partner, in Ihrem Sprengel schon jetzt haben, tragen Sie zu Recht.

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