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Schlagwort-Archive: Silke
Möge die Gerechtigkeit siegen
Auf besonderen Wunsch einer einzelnen Dame zum Sonntag wieder etwas Spannendes:
Das ist der alles entscheidende Termin, in dem über Wohl und Wehe entschieden wird.
Ich muß mit dem Schlimmsten rechnen, nachdem die Dame (in einem nicht veröffentlichten Kommentar) angekündigt hatte:
Angesichts Ihres erbärmlcihen Verhaltens mir gegenüber haben Sie sicher Verständnis dafür, dass ich nun wohl doch dem Autodoc mit ein paar wichtigen Tips zur seite springen werde. Hätte ich sonst nicht gemacht. Aber skrupellosen Egomanen sollte man auch nal Einhalt gebieten. Um der Gerechtigkeit willen.
Nun habe ich den Salat: Silke supportet den Autodoc (der im Übrigen von einer renommierten Berliner Kanzlei engagiert vertreten wird).
Der Termin wurde anberaumt, nachdem der Spammer die Nagelprobe im Hauptsacheverfahren beantragt hatte. Damit er sich auf unsere Klage und seine Verteidigung in Ruhe vorbereiten (und sich supporten lassen – s.o.) kann, hat er erst einmal um Fristverlängerung gebeten:
Es ist für einen Strafverteidiger befremdlich, wenn ein Zivilrechtsanwalt für die Verteidigung in einer Standardsache insgesamt fünf Wochen braucht, um ein paar – unbeachtliche – Argumente auf’s Papier zu bringen. Meine (von Rechtsanwalt Handschumacher geschriebene) Klage stammt vom 08.12.2016, das Landgericht hat sie am 31.01.2017 zugestellt und dem Spammer aufgegeben, binnen zweier Wochen auf die Klage zu erwidern. Eine ausgewogene und gut durchdachte Klageerwiderung braucht eben ihre Zeit. Trotz sachkundiger Unterstützung einer einzelnen Dame.
Jetzt aber nochmal ein Kommentar zum Verfahren aus dem Off:
Die Hauptsache könnte für Sie jetzt ziemlich peinlich – und teuer werden.
Dies Rede richtet Silke aber nicht an den Spammer, sondern an mich; denn:
Ich finde Ihr Verhalten zutiefst erbärmlich …
Na gut, dann schau’n wir mal …
To be continued …
Silkes Wort zum Sonntag: Fehlerhafter Textbaustein
Eine Stammleserin und aktive Kommentatorin zahlreicher Blogbeiträge weist auf einen gravierenden Fehler hin, der in unserem Minutenabmahnungstextbaustein enthalten sein soll.
Silke engagiert sich mit insgesamt sechs Beiträgen zu meinem Blogbeitrag über einen als PR-Manager getarnten Spammer. ich freue mich über so viel Engagenment. Aber den Vorwurf, ich würde einen ganz wichtigen Kommentar „den anderen Lesern vorenthalten“, möchte ich nicht auf mir sitzen lassen.
Und weil heute Sonntag ist, habe ich ihren Text mal ganz nach vorne geholt. Here we go:
Zur Fehlerhaftigkeit der Abmahnung: (falls Sie ihren verlinkten Textbaustein verwendet haben). Es fehlt hier bereits eine konkrete rechtliche Begründung dafür, worauf Sie Ihre Unterlassungsforderung stützen -also auf welche gesetzliche Grundlage. Es ist kein einziger Paragraf von Ihnen benannt, keinerlei Gesetz/ rechtliche Grundlage genannt, womit Sie Ihre Unterlassungsforderung (angebliche werbe-mail) begründen. Sie fordern einfach nur. Die Abmahnung soll aber gerade dazu dienen, dass der Gegner erkennen kann, ob der Abmahner wirklich einen berechtigten rechtlichen Anspruch zur Unterlassungsforderung hat. Dazu muss der Abmahner aber die rechtliche Grundlage benennen. Bei Unterlassungsforderungen ist dies üblicherweise der § 1004 BGB, üblicherweise in Verbindung mit anderen Gesetzen/ Paragrafen, hier käme konkret iVm Art 1 GG und Art 2. GG in Betracht.
Davon steht aber kein einziges Wort in Ihrer Abmahnung (Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung), kein einziger Paragraf wird benannt. Der Abgemahnte hat daher gar keine Möglichkeit , Ihre Forderung rechtlich zu prüfen oder (z. Bsp. durch einen Anwalt) prüfen zu lassen, Und schon erst recht nicht in derart kurzer zeit. Daher dürfte die Abmahnung bereits rechtswdirig, bzw. zumindest rechtlich grob mangelhaft sein – was eigentlich zur Unwirksamkeit der Abmahnung führt. Da aber eine Abmahnung nach geltender Rechtsprechung Voraussetzung ist, (zumindest sein soll), um vor Gericht eine Unterlassungsforderung einklagen zu können, kann man solch einen U-Ansprich vor gericht eigentlich nicht durchsetzen, wenn schon die Abmahnung rechtswidrig/ rechtlich unwirksam war.
Ich hoffe, das genügt Ihnen erst mal zur Erkärung ::).
Mehr zeit hab ich jetzt nämlich nicht. Vielleicht schreib ich noch ein anderes mal etwas dazu.
Besten Dank und einen schönen Sonntag noch.
PS
Einen habbich noch:
Nunja, immerhin habe ich Ihnen offenbar sehr überzeugend gezeigt, dass ihr Textbaustein sehr mangelhaft/ fehlerhaft war.
#Wasmacheichdennnun?
__
Bild: © Dieter Schütz / pixelio.de
Der PR-Manager will es wissen
Unter der Überschrift „Was für ein Blödsinn“ hatte ich über intellektuelle Mangelernährung geschrieben. Und über einen besserwissenden Spammer.
Irgendwie scheint der aber dem Vortrag des Landgerichts in der einstweiligen Verfügung nicht recht folgen zu können. Der pr-managende Autodoktor hat daher nochmal nachgefragt und uns um weiterführende Erläuterungen gebeten.
Der von mir beauftragte Kollege Bert Handschumacher hat daraufhin seine Textbausteinzusammensetzungsmaschine angeworfen …
… und die gewünschten Informationen an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) geschickt.
Das Gericht vermeldet:
Wir sind nun auf die sicherlich hoch interessanten Ausführungen sgepannt, mit denen der Ersatzteilbeschaffer seinen Spam zu rechtfertigen versucht.
Bleiben Sie dran, wenn es heißt:
Wie man ohne Sinn und Verstand gutes Geld in die Schatullen eigener und gegnerischer Rechtsanwälte versenkt.
Obiter dictum:
Der dargestellte Kostenfestsetzungsbeschluß ist nicht nur vollstreckbar, sondern wird auch zwischenzeitlich schon vollstreckt.
Was für ein Blödsinn
Wie man nicht auf eine freundliche (!) Abmahnung, mit der keinerlei Kostenfolge verbunden war, reagieren sollte, zeigt dieser Fall.
Der PR-Manager eines PKW-Teile-Händlers schickt uns eine eMail, in der er mich um die „Präsentation unseres Projektes“ auf der Kanzlei-Website bittet.
Kann man so machen, aber dann isses halt Spam.
Und dafür habe ich unseren bewährten Minutenbaustein, den ich ihm dann zurück geschickt habe. Statt darauf kleinlaut (oder zumindest überhaupt nicht) zu reagieren, haut er eine freche Antwort raus:
Das war am 2. November, also vor einer Woche. Gestern hatte ich das hier in der Post:
Ich weiß nicht, was sich manche Leute vorstellen, wenn sie zuerst irgendwelchen unerwünschten Müll in der Gegend herumschicken, um sich anschließend anzumaßen, die Rechtslage besser zu kennen als jemand, der seit zwei Jahrzehnten seinen Lebensunterhalt mit der Klärung von Rechtsfragen verdient hat.
Irgendjemand scheint da an intellektueller Mangelernährung zu leiden. Denn warum sonst bittet ein „PR-Manager“ (Hört! Hört!) eines Autoersatzteilhändlers einem Strafverteidiger, Werbung für sein Zeug zu machen??
Besten Dank an Rechtsanwalt Bert Handschumacher, der mich in dieser Zivilsache einmal mehr erfolgreich vertreten hat.