Schlagwort-Archive: Verjährung

Erfreuliche Zustellung

In einer schon gut angestaubten Geschichte hat die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Der Richter hat das gemacht, was Richter immer machen, wenn die Staatsanwaltschaft einen solchen Antrag stellt: Er trägt ganz oben rechts auf dem Vordruck die Aktenzahl ein und unterschreibt ganz unten links den ansonsten schon vollständig fertigen Zettel. Alles andere hat die fleißige und stets zuverlässig arbeitende Staatsanwaltschaft schon vorbereitet.

Der Richter verfügt noch eben schnell die Zustellung an den Verteidiger und an die Beschuldigte, hat die Akte binnen weniger Minuten wieder vom Tisch und freut sich über die freie Zeit, die er nun auf dem Golfplatz verbringen kann.

Einen Einspruch und lange Monate später, die mit aktivem Nichtstun ausgefüllt waren, bekommen die Mandantin und ich die Ladung zum Hauptverhandlungstermin. Es war dem Richter nun doch ein wenig eilig geworden, weil zwischen der Tat, die der Mandantin zur Last gelegt wurde, und dem Ende der Verjährungsfrist nicht mehr allzu viel Luft war.

Zur Vorbereitung auf die Verteidigung im Termin habe ich noch einmal ergänzende Akteneinsicht beantragt. Und was soll ich sagen: Ich finde den Volltreffer auf Blatt 1031 der Akte.

Wer erkennt den Fehler und weiß, warum die Mandantin schonmal losgelaufen ist, um sich eine Flasche Schampus zu besorgen, den sie sich mit dem Richter teilen möchte?

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Nicht alles falsch

Ich erinnere mich an einen TV-Auftritt von Johann Schwenn, Strafverteidiger aus Hamburg. Seinerzeit ging es um die Verteidigung von Jörg Kachelmann. Schwenn wurde – wenn man den Gerüchten glauben mag – von der „Die Zeit“ protegiert; er löste Rechtsanwalt Reinhard Birkenstock während laufender Hauptverhandlung ab, der Kachelmann bereits im Ermittlungs- und Haftverfahren verteidigt hatte.

In diesem Fernsehgespräch beurteilte Schwenn die Verteidigerleistung von Reinhard Birkenstock (ungefähr) mit den Worten:

Es war nicht alles falsch, was Birkenstock gemacht hat.

Ich empfand ein solches öffentliches Statement von jemanden, der während eines laufenden Verfahrens einen Kollegen aus dem Mandat gedrängt abgelöst hat, für völlig unangemessen, für hochgradig unkollegial. Um es mit den Worten meiner Mutter auszudrücken: Sowas macht man nicht!

Ich erinnere mich heute an diesen Auftritt von Schwenn, als ich in der LTO vom Streit um die Wedel-Recherche las.

In diesem Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg geht es um die Erstattung von Anwaltskosten, die mittelbar dadurch entstanden sein sollen, dass sich drei Rechtsanwälte über eine Frage der Verjährung einer Sexualstraftat getäuscht haben sollen. Unter anderem der zweifellos rennomierte Strafverteidiger Johann Schwenn muss wohl irgendwas übersehen haben.

Pia Lorenz und Dr. Markus Sehl schreiben in der lto über den Anwaltsfehler:

Diese Frage der Verjährung wurde tatsächlich geprüft und von allen Beteiligten falsch eingeschätzt. Sowohl der Medienrechtler Schertz als auch Zeit-Anwalt Joerg Nabert sowie der vom Verlag Zeit extra für die heikle Verdachtsberichterstattung hinzugezogene Strafrechtler Johann Schwenn kamen zu dem Ergebnis, dass es keine Strafverfolgung gegen Dieter Wedel mehr geben werde, weil die in Betracht kommenden Straftaten verjährt seien.

Da hat er wohl daneben gelegen als Verteidiger für heikle Angelegenheiten.

Jedenfalls war die Auskunft falsch. Die behauptete Tat … wäre erst 2019 verjährt. Das beruht auf einer Gesetzesänderung von 2015 (§§ 78, 78b StGB), die man gewiss nicht übersehen durfte, wenn man als Rechtsanwalt mit dieser Frage befasst war.

schrieb Thomas Fischer über die mangelhafte Subsumtion durch den Strafrechtler.

Es sind aber nicht nur folgenreiche Fehler, die der Herr Kollege Schwenn macht. Er ist tatsächlich ein anerkannt hervorragender Verteidiger.

Aber manchmal auch ein frecher Flegel, wie meine Mutter ihn beschreiben würde.

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Mal eben ein Ja-oder-Nein-Gutachten

Am Samstagabend erreichte uns eine Nachricht, die zu dem Komplex …

Könnten Sie sich mal eben um die Lösung meiner Probleme kümmern; dauert auch nicht lange.

… gehört:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn eine Person bei Insolvenzbeantragung 2010 ein kleines Gundstück mit alter Scheune ca 20000,. Wert, nicht offen gelegt hat beim Insolvenzanwalt und die Insolvenz 2016 fertig war ( Restschuldbefreiung) erhalten hat, könnte man jetzt noch eine Anzeige gegen diese Person zb wegen Betrug machen, oder wäre der Betrug verjährt. Vielleicht könnte Sie mir darüber eine Antwort geben, einfach Ja oder Nein nur damit ich Bescheid weiß ob ich noch was unternehmen könnte oder nicht.

Was soll jemand, der sich einmal auch nur oberflächlich mit den Fragen der Verjährung von Straftaten beschäftigt hat, ohne dabei Gedanken an einen erweiterten Suizid zu entwickeln, darauf antworten?

Ich habe mich für folgendem Text entschieden:

… auf Ihre Frage nach dem Eintritt einer Verjährung möchte ich anregen, sich hier einmal zu informieren:

https://wp.me/PU6xR-aO5

Weitere Hinweise dazu und zum sorgfältigen Umgang mit Fragen zu verjährungsrechtlichen Einordnungen finden Sie hier:

http://tinyurl.com/y76opwnc

Zum Schluss noch der hier:

http://tinyurl.com/ycgzt92b

Ihnen auch einen schönen Sonntag.

Meinen Restsonntag habe ich dann mit einer Beschäftigung ausgefüllt, die mal überhaupt nichts mit Strafverteidigung und Beratungsschnorrern zu tun hat.

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Den Bock zur Verteidigerin gemacht

Dem Wilhelm Brause wurde ein gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren aus, erhebt die Anklage und beantragt die Eröffnung des Verfahrens vor der großen Strafkammer beim Landgericht.

Das Gericht versucht, dem Brause die Anklageschrift zuzustellen, wußte aber nicht, wo er wohnt. Deswegen meldete sich die Staatsanwaltschaft bei der Verteidigerin:

Die Verteidigerin schrieb zurück:

Das Gericht stellt der Verteidigerin nun die Anklage mit Wirkung für und gegen Wilhelm Brause wirksam zu. Und zack! Die Verjährungsfrist verlängert sich um weitere 5 Jahre.

Weiß jemand warum? Und welchen kapitalen Bock die Verteidigerin hier geschossen hat?

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Mal eben eine kurze Frage zur Verjährung

Die Anfrage der Woche kommt heute aus der Schweiz:

Ich war versucht, diese Frage mit einem „Nein“ zu beantworten. Nicht, weil ich diese Art von Mal-Eben-Zwischendurch-Fragen grundsätzlich nicht mag, sondern weil Fragen zur Verjährung nicht mit zwei Worten zu erklären sind.

Aber mit vier Worten geht es:

https://wp.me/PU6xR-aO5

Wenn Jura so einfach wäre, müßte man es eigentlich nicht studieren, oder?

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