- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Schlagwort-Archive: verschnupfte Richterin
Gericht hat die Faxen dicke
In aller Regel werden hier im Hause auch Schriftsätze an Gerichte lediglich gefaxt. Nur Klagen und Schriftsätze mit besonderen Anlagen, z.B. Farbausdrucken, werden per Post verschickt. Da alle Prozessbeteiligten wissen müssen was wir so schreiben, sind für jeden Abschriften beizufügen. Die erforderliche Anzahl an Abschriften faxen wir also mit.
Für uns hat das große Vorteile. Ohnehin erwartet das Gericht, dass Schriftsätze innerhalb bestimmter Fristen dort eingehen. Zweckmäßigerweise faxt man daher und hat einen Nachweis. Warum noch per Post verschicken? Es geht schnell und so ersparen wir uns das anschließende Ausdrucken, eintüten und natürlich die Briefmarke.
Einige Richter finden das gut, da Schriftsätze nicht einmal per Fax und danach noch einmal per Post kommen und die Akte unnötig aufblähen. Andere finden das gar nicht gut, weil die Abschriften ja beglaubigt werden müssen. Soll heißen, es wird bestätigt, dass die Abschrift den gleichen Inhalt hat wie das Original.
Unter den gefaxten Schriftsätzen findet sich daher so ein kleiner Textbaustein, in wir auf den gängigsten Kommentar zur Zivilprozessordnung verwiesen. In dem steht, dass eine Faxsendung völlig ausreichend ist und die Geschäftstelle bei Gericht die Beglaubigung der Abschriften bitte selbst vornehmen soll. Macht dort natürlich Arbeit, steht aber so in der ZPO.
Weil Rechtsanwälte, insbesondere Zivilisten, die viel mehr schreiben müssen als Strafrechtler, auch nur Menschen sind, passieren manchmal Fehler. Zum Glück nur kleine.
Bei den Klagen oder den bunten Schriftsätzen die wir per Post verschicken, beglaubigen wir die Abschriften selber und es steht auch ein anderer kleiner Textbaustein darunter. Nämlich, dass wir beglaubigte Abschriften beigefügt haben.
Es kam wie es kommen musste, in einem ausschließlich gefaxten Schriftsatz an das Amtsgericht Mitte standen am Ende beide Textbausteine untereinander.
Ja was soll das arme Gericht denn jetzt machen? Selbst beglaubigen oder mit dem Anwalt schimpfen.
Eigentlich eine überflüssige Frage. Es muss ein schreckliches Getöse gegeben haben, als aus dem Elfenbeinturm der Richterin eine Zinne brach und Staub in der Geschäftsstelle aufwirbelte. Sie ließ uns per Post (!) mitteilen:
Der Kläger wird um Mitteilung gebeten, warum er bei seinem Fax behauptet, dass beglaubigte Abschriften beigefügt werden, wenn er nicht einmal die Absicht hat, eine beglaubigte Abschrift beizufügen, wie aus dem Absatz darüber ergibt.
Jetzt hat sie es uns aber gegeben. Was schreiben wir nur zurück?
Man hätte natürlich auch einfach die Beglaubigung durch die Geschäftstelle vornehmen lassen können, dass hätte Zeit und Porto gespart.
In der nächsten Verhandlung, in der sich über mangelnde Ressourcen bei der Justiz beklagt wird, muss ich wohl arg an mich halten.