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Der Anwalt und ein toter Grundrechtchenträger

Wenn man nicht aufpasst, kann man schonmal an ziemlich üble Gesellen geraten auf der Suche nach einem Verteidiger.

Ich möchte heute am Pfingstmontag mal über jemanden berichten, der sich berühmt, Anwalt für Strafrecht in Berlin zu sein. Vielleicht deswegen ist er auch Mitglied der Facebookgruppe „Fachanwälte für Strafrecht / Strafverteidiger“. Weitere Qualifikation für seine berufliche Tätigkeit als Anwalt belegt er – neben ein paar anderen – mit diesem Attest:

In der vergangenen Woche berichtete ein Kollege über die Abschiebung eines südamerikanischen Mannes, der als Kind gemeinsam mit seiner Mutter nach Deutschland einreiste. Der Kollege reklamiert – wie ich meine zu Recht – die Reisekosten der drei Bundespolizeibeamten, die für die Abschiebung eingesetzt waren. 20.000 Euro hat der Ausflug gekostet.

Jener Anwalt, über den ich hier schreibe, einer, der behauptet, als Strafverteidiger unterwegs zu sein, reagierte auf den Bericht des Kollegen:

Wenn er drei Begleiter braucht, muss er ja ziemlichen Ärger gemacht haben. Verstehe aber auch nicht, warum man ihn nicht mit Vollfixierung verschickt hat.

Nun, so eine – auf nichts gestützte – Vermutung kann man äußern; aber sie zeigt schon, in welche Richtung dieser Anwalt denkt. Er wird aber noch deutlicher.

Ein anderer Strafverteidiger erklärte ihm, warum eine Vollfixierung nicht in Betracht kommt, mit den Worten:

Weil dann so etwas passieren kann.

In Bezug genommen wurde der Fall des Aamir Ageeb, sudanesischer Flüchtling, der durch Maßnahmen von BGS-Beamten gestorben ist.

Die Reaktion des hier beschriebenen Anwalts war die folgende:

Da hängt eben ein organisatorischer Aufwand dran, dass auch jedes Grundrechtchen gewahrt bleibt, da wollen wir wegen diesen schlappen 20.000 Eurit mal keine Krokodilstränchen vergießen.

Ok, Art. 2 Abs. 2 GG, der das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantieren will, als „Grundrechtrechten“ zu disqualifizieren … auch das kann man machen. Aber das ist schon eine Hausnummer, die mir hilft, die Geisteshaltung dieses Menschen einzuschätzen.

Das anwaltliche Statement danach bzw. darüberhinaus ist noch einen Zacken deutlicher:

So ein Flüchtling ist ja nur ein Grundrechtchenträger, den kann man ja mal eben totschlagen, wenn er sich der Staatsgewalt widersetzt, meint dieser Herr augenscheinlich.

Leute gibt’s … und Anwälte auch. Und manche finde ich einfach ziemlich übel.

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