In der Kanzlei Hoenig Berlin arbeiteten bis 2019 drei Rechtsanwälte, die sich zu Recht als Strafverteidiger bezeichnen dürfen:
- Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig, Fachanwalt für Strafrecht
in Bürogemeinschaft mit
- Rechtsanwalt Tobias Glienke, Fachanwalt für Strafrecht und für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Thomas Kümmerle, Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsunfall-Zivilrechtler
Die Strafverteidiger und Verkehrsrechtler stellen sich hier vor und informieren Sie dann gleich auch darüber, was ein Fachanwalt (für Strafrecht) ist, Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte eines Rechtsanwalts sind (bzw. waren) und welche Funktionen die drei vorgenannten Begriffe haben.
Und dann werden die Bereiche, in denen die Rechtsanwälte tätig sind, noch ein wenig beleuchtet.