Carsten R. Hoenig

Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig ist Fachanwalt
für Strafrecht und Spezialist für Motorradrecht

Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig, seit 1956 gebürtiger Siegerländer, studierte – nach einem Lehramtsstudium an der Universität Siegen – die Rechtswissenschaft erst in Marburg, dann in Berlin.

Zur Finanzierung der Schul- und Studienzeit arbeitete er zunächst als Einkaufswagenschieber und Lagerarbeiter in Kaufhäusern, lange Zeit als Hilfsarbeiter in der Stahlindustrie und in einer Brauerei, dann als Kraftfahrer, KFZ-Schrauber und schließlich noch im Gebrauchtwagenhandel.

Obwohl das juristische Studium eine breite Palette von beruflichen Möglichkeiten bietet, stand für ihn – nach seinen umfangreichen Erfahrungen im Arbeitsleben – nie etwas anderes als der freie Beruf des Anwalts in Rede.

Seit seinem Wechsel an die FU Berlin bis zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 1996 konnte er als juristischer Mitarbeiter in der Kanzlei Peter Zimmermann, Berlin, reichlich Erfahrung sammeln. Gegen Ende des Studiums bis zum Abschluß des Referendariats war Rechtsanwalt Hoenig dann „nebenbei“ als Dozent für Verfassungs- und Verwaltungsrecht tätig. 4 Jahre lang unterrichtete er dabei im Rahmen der Anpassungsfortbildung Brandenburgische und Berliner Verwaltungsangestellte und Beamte.

Carsten R. Hoenig 2013Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt war Carsten R. Hoenig zunächst in den Bereichen Versicherungs- und Zivilrecht tätig. Verwaltungs- oder gar verfassungsrechtliche Mandate wurden nur ganz vereinzelt an den „jungen“ Anwalt herangetragen. Mit der Bearbeitung einiger Mandate, die die Regulierung von Verkehrsunfällen zum Gegenstand hatten, kamen dann auch die ersten Verteidigungen in (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeitenverfahren in die wachsende Kanzlei. Später dann ging es dann auch um die ersten Strafsachen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Die Verteidigungen in den Hauptverhandlungen vor dem Amtsgericht Tiergarten nahmen an Häufigkeit zu und irgendwann fing es an, Spaß zu machen. Die zivilrechtlichen Mandate konnte Rechtsanwalt Hoenig zunehmend seinem damaligen Partner, Rechtsanwalt Dr. Jula, später den angestellten Anwälten der Partnerschaft weitergeben. Dann war plötzlich der Punkt erreicht, daß die potentielle Mandantschaft gar nicht mehr auf die Idee kam, mit zivilrechtlichen Problemen an Rechtsanwalt Hoenig heranzutreten.

Aus dem Verwaltungsrechtler an der Uni ist nach einem Durchgangsstadium als Zivilrechtler ein Strafverteidiger in Berlin geworden. Rechtsanwalt Hoenig verdient nun seit Jahren schon seinen Lebensunterhalt mit Straftaten.

Nun, ganz weg vom Zivilrecht ging die Entwicklung dann doch nicht. Die Freude am Motorradfahren veranlaßte Carsten R. Hoenig dazu, sich um die Belange der anderen Moppedfahrer zu kümmern. Das zweite Standbein der Kanzlei neben dem Strafrecht sind die (meist zivilrechtlichen) Probleme und Rechte der Motorradfahrer.

Titel

Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig wurde im April 2003 nach einer abgeschlossenen Zusatzausbildung und einer weiteren Fachprüfung von der Rechtsanwaltskammer Berlin das Recht verliehen, den Titel Fachanwalt für Strafrecht führen zu dürfen.

In den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 gehört(e) Rechtsanwalt Hoenig einem Bericht im Focus zufolge zu Deutschlands TOP-Strafverteidigern.

liebling-2-0Die Meinungsforscher vom Focus sortierten ihn 2013 unter die TOP 120 aller Rechtsanwälte in Deutschland, in die TOP 20 der deutschen Strafrechtler und in die TOP 5 der Strafverteidiger im Osten der Republik. Im Jahr 2014 hat Focus-Spezial Rechtsanwalt Hoenig als einen von vier „Top-Anwälten im Fachbereich Strafrecht ermittelt„. 2015 ist der Kreuzberger Strafverteidiger einer von zwei Berliner TOP-Anwälten auf dem Gebiet „Strafrecht“. In 2016 vergab der Focus dem Anwalt zusätzlich noch die Titel „Kiez-Größe im Grünen“ und „Liebling Kreuzberg 2.0“ ;-). Man muß dieses Ranking (und die beiden Titel) nicht allzu ernst nehmen und darf das Ganze nicht überbewerten; aber völlig daneben liegen die Journalisten und Meinungsforscher sicherlich nicht.

Schwerpunkte:

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Vermögensabschöpfung und Einziehung
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Auslieferungverfahren
  • Cybercrime
  • Berufsrecht der Rechtsanwälte

Mitgliedschaften:

Fortbildung

Per eMail erreichen Sie Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig unter hoenig@kanzlei-hoenig.de.